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Zugangsvoraussetzungen für den staatlich geprüften Techniker

Wer sich für die Weiterbildung zum Techniker interessiert, verfügt meist schon über die nötigen Zugangsvoraussetzungen. Da es sich um eine Zusatzqualifikation handelt, ist eigentlich schon klar, dass sie vorab eine einschlägige Ausbildung und berufliche Tätigkeit erfordert. Dennoch gibt es einige Unterschiede in den Voraussetzungen, um sich an einer Schule anmelden zu können.

Außerdem sollte sich ein Interessent im Klaren sein, wie er oder sie den staatlich geprüften Techniker erreichen möchte – also Vollzeit, Teilzeit oder im Fernstudium. Je nach persönlicher Situation eignet sich hier ein bestimmter Weg. Diese werden im Artikel beschrieben, wie man sich zum Techniker weiterbildet.

Techniker-Weiterbildung: Zugangsvoraussetzungen variieren zwischen Bundesländern

Jedes Bundesland stellt eigene Anforderungen auf: Es fängt schon beim Schulabschluss an. Manche Technikerschulen fordern ausdrücklich die Mittlere Reife, andere wiederum begnügen sich mit dem Hauptschulabschluss.

Das dürfte für die wenigsten eine Hürde sein, da mit der abgeschlossenen Ausbildung, die ohnehin fast immer Voraussetzung ist, die Mittlere Reife in der Regel schon in der Tasche ist.

Voraussetzung: Einschlägige Berufsausbildung

Auch ist es recht logisch, dass die Ausbildung zur Fachrichtung der Technikerausbildung passen muss: So ist für einen Techniker in Maschinenbautechniker eine Ausbildung beispielsweise zum Industriemechaniker, Kfz-Mechaniker oder Metallbauer die Voraussetzung. Auf den Webseiten der Technikerschulen sind meist die Berufsausbildungen (sog. Zugangsberufe) der jeweiligen Techniker-Fachrichtung aufgelistet.

In den Ländergesetzen ist lediglich von einer “einschlägigen Berufsausbildung” die Rede, so dass man hier nicht von einer strikten Liste von Berufen ausgehen darf. Wenn die absolvierte Ausbildung zur jeweiligen Fachrichtung der Techniker-Weiterbildung passt, sollte es kein Problem sein, auch eine etwas exotischere, spezialisierte Ausbildung anerkennen zu lassen. Zumal es für einen selber auch kaum sinnvoll sein dürfte, eine Weiterbildung in einer anderen Fachrichtungen zu absolvieren.

Bei der Berufsvorbildung muss es sich um eine mindestens zweijähre Ausbildung mit abgeschlossener Berufsschule handeln. Manche Berufe werden auch als Voraussetzung anerkannt, wenn die Ausbildung unter zwei Jahre dauert – etwa die zum kaufmännischen oder technischen Assistenten.

Ausnahme: Sieben Jahre Berufserfahrung ohne Berufsausbildung

Auch Berufstätige ohne abgeschlossene Ausbildung haben eine Chance auf die Weiterbildung zum Techniker: Wer eine fünf- bis siebenjährige Berufserfahrung nachweisen kann (variiert je nach Bundesland), benötigt keine einschlägige Berufsausbildung. Wer darunter fällt, informiert sich am besten bei der jeweiligen Schule.

Zugangsvoraussetzung: Mindestens ein halbes Jahr Berufspraxis

Bei der Anmeldung verlangen viele Schulen einen Nachweis über eine Berufserfahrung von mindestens einem halben Jahr – meist aber ein ganzes Jahr. Um die Abschlussprüfung zum staatlich geprüften Techniker ablegen zu können, müssen insgesamt vier bis fünf Jahre Berufspraxis zusammengekommen sein.

Das heißt, dass im Teilzeit-Lehrgang zum Techniker die Berufserfahrung während der Weiterbildung angerechnet werden kann. Aber auch, dass direkt nach der Berufsausbildung keine Anmeldung zur Technikerschule möglich ist – selbst bei der Teilzeit-Version: Beispielsweise kommen bei einer dreijährigen Berufsausbildung und vier Jahre Teilzeitschule insgesamt fünf volle Jahre an Berufserfahrung zusammen – jedoch verlangen die Schulen hier mindestens ein halbes Jahr Praxis.

Wer also die Technikerschule in Vollzeit besuchen möchte, muss die gesamte erforderliche Berufserfahrung zur Anmeldung der Abschlussprüfung schon vor dem Schulbesuch mitbringen. Beispiel: Drei Jahre Berufsausbildung und ein Jahr Berufspraxis. Die Ausbildung wird auf die Praxis übrigens immer voll angerechnet.

Als Nachweis für die Berufspraxis ist der Anmeldung eine Bestätigung des Arbeitgebers vorzulegen. Die muss neben der Dauer der Beschäftigung auch die Stellenbezeichnung und eine Tätigkeitsbeschreibung beinhalten.

Wer während der Zeit bei der Bundeswehr dort berufsnah eingesetzt wurde, kann sich die Zeit mit Hilfe einer Bescheinigung des Berufsförderungsdienstes (BFD) anrechnen lassen.

Individuelle Zugangsvoraussetzungen: Aufnahmeprüfung, Probezeit oder Sprachkenntnisse

Jede Schule kann eigene (zusätzliche) Zugangsvoraussetzungen haben. Die meisten staatlichen Technikerschulen begnügen sich mit dem oben beschriebenen gesetzlichen Minimum der einschlägigen Berufsausbildung und der Berufserfahrung von mindestens einem halben Jahr. Wenn es etwa mehr Bewerber als Plätze gibt, kann auch das Losverfahren entscheiden. Oder die Schulen vergeben die Plätze nach Abschlussnote in der Ausbildung und/oder Berufserfahrung. Außerdem steht es den Schulen frei, eine Aufnahmeprüfung zu stellen.

Manche Technikerschulen haben auch eine Probezeit, die in der Regel ein Schulhalbjahr dauert. Voraussetzung für das Bestehen ist hier meist eine Durchschnittsnote oder etwa Mindestnoten in bestimmten Hauptfächern. Wer die Probezeit nicht besteht, fliegt.

Private Schulen, die meist Fernlehrgänge zum Techniker anbieten, haben derartige Zugangsvoraussetzungen nicht. Da es sich bei den Schülern um zahlende Kunden handelt, haben sie kein Interesse daran, sie vorzeitig aus der Weiterbildung zu schmeißen. Im Gegenteil: Einige dieser Schulen bieten sogar Vorbereitungskurse an, um das nötige Schulwissen aufzufrischen. Unten dazu mehr.

Nicht nur für ausländische bzw. fremdsprachige Techniker-Interessenten sind eventuelle Sprachkenntnisse als Zugangsvoraussetzung relevant: Einige Schulen verlangen ausreichende Englischkenntnisse auf gutem Schulniveau, das sie beispielsweise im Aufnahmetest prüfen.

Vorbereitung: Anmeldung bei der Technikerschule

Wenn also klar ist, wie die Ausbildung absolviert werden soll, sucht man sich zunächst die passende Schulen heraus – etwa über das Schulverzeichnis im Techniker-Forum. Nahezu jede Schule hat eine Website mit den meisten benötigten Infos, die für die Anmeldung relevant sind.

Neben der Website hilft auch ein Anruf direkt bei Technikerschule. Manche bieten außerdem vorab eine Infoveranstaltung oder einen Tag der offenen Tür an. Dabei können die Schulen gut miteinander direkt verglichen werden.

Anschließend sollten Fristen beachtet werden: Die Schulen haben meist ein bestimmtes Datum, an dem die Bewerbungsfrist endet. Bis dahin sollten alle nötigen Formulare der Schule vorliegen.

Für die Anmeldung wird beispielsweise folgendes benötigt:

  • Anmeldeformular
  • Facharbeiterbrief bzw. Gesellenbrief
  • Abschlusszeugnis der Berufsschule
  • Lebenslauf
  • Lichtbild
  • Nachweis über Berufspraxis

Vorbereitungskurs für die Weiterbildung zum Techniker

Bei vielen Facharbeitern oder Gesellen ist die Schulzeit oder auch die Ausbildung schon einige Zeit her. Vieles wurde damals gelernt, was hinterher nicht mehr benötigt wurde. Die Weiterbildung zum Techniker, die wieder das theoretische Wissen und intensives Lernen verlangt, ist für viele eine große Umstellung, die schon lange im Beruf tätig sind.

Einige Schulen, meist sind es private, bieten Vorbereitungskurse an, die den Einstieg in die Technikerausbildung erleichtern sollen. Dabei wird sowohl das Schulwissen aufgefrischt als auch an die folgenden Inhalte angeknüpft. Im Kurs werden allgemeine Grundlagen unterrichtet, wie etwa Deutsch, Englisch, Mathe oder Physik – aber auch Fachspezifisches, wie Elektrotechnik, Konstruktion oder Programmieren.

Da es meist private Schulen sind, die die Vorbereitungskurse anbieten, kosten diese auch immer eine Gebühr. Der Kurs beinhaltet auch Prüfungen, um den Lernerfolg zu kontrollieren. Meist gibt es auch ein Teilnahmezertifikat, das sich im Lebenslauf ganz gut machen kann.

Eine Zugangsvoraussetzung für die Anmeldung zur Techniker Weiterbildung ist der Vorbereitungskurs nicht. Ob der sich lohnt, muss jeder für sich selbst herausfinden. Hier helfen auch die Berater der jeweiligen Technikerschulen weiter.

Zusammenfassung: Zugangsvoraussetzungen für den staatlich geprüften Techniker

Die Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung zum Techniker unterscheiden sich je Bundesland und je Lehrgangsform (Vollzeit, Teilzeit oder Fernstudium):

  • Einschlägige Berufsausbildung: zum Beispiel Industriemechaniker für den Techniker in Maschinenbautechnik
  • Berufserfahrung: Ein Jahr für die Vollzeit-Weiterbildung, ein halbes Jahr für Teilzeit
  • Alternativ zur Berufsausbildung: fünf bis sieben Jahre Berufserfahrung
  • eventuell Aufnahmeprüfung und/oder Probezeit

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