Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker
Hohe berufliche Qualifikation: Die Aufstiegsweiterbildung zum staatlich geprüften Techniker bietet vielseitige Perspektiven.
Zulassungskriterien
An einigen Schulen kann eine nachgewiesene siebenjährige qualifizierte Tätigkeit in einer verwandten Fachrichtung die abgeschlossene Berufsausbildung ersetzen. In diesem Fall ist jedoch statt dem Hauptschulabschluss mindestens ein Realschulabschluss nachzuweisen.
Geeignete Schulen
In der Regel handelt es sich bei den Einrichtungen um staatliche Technikerschulen. Daneben gibt es berufsbegleitende Studienarten: Zeitlich eingeschränkte Personen können ein Fernstudium absolvieren. Ausbildungsinhalte, Prüfungskriterien und Abschluss sind an einer zugelassenen Fernuniversität dieselben wie an einer Fachschule vor Ort.
Qualifikation
Wer sich für die Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker entscheidet und die Prüfungen besteht, erlangt als staatlich geprüfter Techniker die gleiche Qualifikation wie ein Bachelor. Die Unterschiede bestehen in den Zulassungsvoraussetzungen – der staatlich geprüfte Techniker benötigt keine allgemeine Hochschulreife – und in den anschließend gestatteten Berufsbezeichnungen: Der Absolvent darf sich beispielsweise nicht als Ingenieur bezeichnen. Wohl aber darf er ein Studium nach dem Techniker absolvieren, um zusätzliche Abschlüsse zu erlangen, und qualifizierte Führungsaufgaben im Beruf übernehmen.
Ausbildungsinhalte
Die wählbaren Fachrichtungen sind vielseitig und unterteilen sich in einigen Bereichen nochmals in Spezialgebiete. So ist zum Beispiel in der Fachrichtung Bautechnik die Spezialisierung in Hoch- oder Tiefbau möglich. Zu den weiteren Fachrichtungen zählen Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik, Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik, Mechatronik und andere Bereiche. Allen gemeinsam sind die abschließenden staatlichen Prüfungen in den jeweiligen Gebieten, die mindestens mit „Ausreichend“ bestanden werden müssen. Außerdem ist eine fachspezifische Projektarbeit vorzulegen.
Nach bestandener Prüfung
Die praktische Berufserfahrung zählt bereits zu den Zulassungsvoraussetzungen der Aufstiegsweiterbildung. Hier werden nun weitere fachspezifische Kenntnisse vermittelt, die zu Tätigkeiten in gehobenen Positionen befähigen. Des Weiteren kann der Absolvent Führungs- und Sozialkompetenz nachweisen. Zu den beruflichen Perspektiven zählen daher die Unterstützung von Entwicklungs- und Forschungsteams, das Qualitätsmanagement, die Produktionsleitung, die Abteilungsleitung, die Entwicklung oder die Ausbildungsverantwortung. Kurz: Es tut sich ein breites Spektrum an Möglichkeiten auf, die Aussicht auf ein angemessenes Einkommen und berufliche Sicherheit bieten.
Finanzierung
Gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) kann der Absolvent zur Finanzierung seiner Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker Unterstützung beantragen, das sogenannte Meister-BaföG. Dieses setzt sich aus einem staatlichen Zuschuss und einem zinsgünstigen Darlehen zusammen und wird vermögens- und einkommensunabhängig bis zu einer maximalen Höhe von 10.226 Euro gewährt. Es soll dazu dienen, sowohl die Weiterbildungsmaßnahme als auch den Lebensunterhalt zu finanzieren.