Es muss befähigt sein, bei gängigen oder Standardarbeiten Entscheidungen zu treffen und die
grundlegenden schweißtechnischen und mit dem Schweißen verbundenen Personalaufgaben zu überwachen.
In den gesetzlich geregelten Bereichen sind die Vorgaben in den Entsprechenden Normen vorgegeben.
Diese Normen sind"Anerkannte Regeln der Technik" oder "Stand der Technik" ==> Richterliche Einstufung.
Druckbehälterbau:
1. EU Richtlinie RL_2014-68-EU_L 189-164_DE_Druckbehälter
2. AD2000 HP3
Personenkreis
Schweißaufsichten (SFI) mit unfassenden technischen Kenntnissen nach ISO 14731, können ohne Einschränkung des Aufgabenbereichs eingesetzt werden.
Schweißaufsichten (ST) mit speziellen technischen Kenntnissen nach ISO 14731, können unter Einschränkungen auf bestimmte Werkstoffe als Schweißaufsicht eingestzt werden.
Schweißaufsichten (SFM) mit technischen Basis-Kenntnissen nach ISO 14731, können für Bauteile auseinfachen und ohne Wärmebehandlung zu verarbeitenden Werkstoffen die Schweißaufsicht ausüben.
==> Druckbehälter für ausländische Kunden sind meistens nach ASME-CODE herzustellen.
Stahlbau:
1. EN 1090-1 bis -3
Schweißaufsicht ==> EN 1090-2
Bei EXC2, EXC3 und EXC4 muss die Schweißaufsicht während der Ausführung der Schweißarbeiten durch ausreichend qualifiziertes Schweißaufsichtspersonal sichergestellt sein. Sie muss über Erfahrungen in den zu beaufsichtigenden
Schweißarbeiten, wie in EN ISO 14731 festgelegt, verfügen.
B, S und C bedeuten entsprechend EN ISO 14731 Basiskenntnisse (B), spezielle technische Kennt-nisse (S) und umfassende technische Kenntnisse (C).
EXC Stähle(Gruppe) Bezugsnormen Materialdicke
t ≤ 25 25 < t ≤ 50 t > 50
EXC2 S235 bis S355 (1.1, 1.2, 1.4) EN 10025-2, EN 10025-3, B S C
EN 10025-4 EN 10025-5,
EN 10149-2, EN 10149-3
EN 10210-1, EN 10219-1
S420 bis S700 (1.3, 2, 3) EN 10025-3, EN 10025-4, S C C
EN 10025-6 EN 10149-2,
EN 10149-3 EN 10210-1,
EN 10219-1
EXC3 S235 bis S355 (1.1, 1.2, 1.4) EN 10025-2, EN 10025-3, S C C
EN 10025-4 EN 10025-5,
EN 10149-2, EN 10149-3
EN 10210-1, EN 10219-1
S420 bis S700 (1.3, 2, 3) EN 10025-3, EN 10025-4, C C C
EN 10025-6 EN 10149-2,
EN 10149-3 EN 10210-1,
EN 10219-1
EXC4 Alle Alle C C C
Schienfahrzeugbau:
1. EN 15085-1 bis -5 ==> EN 15085-2
Schweißaufsicht mit umfassenden technischen Kenntnissen (Stufe A)
Bei Personal mit Erfahrung als Schweißaufsicht in der Fertigung von Schienenfahrzeugen und/oder Komponenten über mindestens drei Jahre und Nachweis von umfassenden technischen Kenntnissen darf davon ausgegangen werden, dass es die Anforderungen erfüllt.
Bei Schweißaufsichtspersonal mit den folgenden Qualifikationen oder anerkannten nationalen Qualifikationen darf ebenfalls davon ausgegangen werden, dass es die oben genannten Anforderungen erfüllt:
Personal mit Qualifikation entsprechend Doc. IAB-002-2000/EWF-409 — Internationaler Schweißingenieur (IWE) oder europäischer Schweißingenieur (EWE);
Personal mit Qualifikation entsprechend Doc. IAB-003-2000/EWF-410 — Internationaler Schweißtechnologe (IWT) oder europäischer Schweißtechnologe (EWT) mit Erfahrung als Schweißaufsicht und Nachweis von umfassenden technischen Kenntnissen.
Schweißaufsicht mit spezifischen technischen Kenntnissen (Stufe B)
Bei Personal mit Erfahrung als Schweißaufsicht in der Fertigung von Schienenfahrzeugen und/oder Komponenten über mindestens drei Jahre und Nachweis von spezifischen technischen Kenntnissen darf davon ausgegangen werden, dass es die Anforderungen erfüllt.
Bei Schweißaufsichtspersonal mit den folgenden Qualifikationen oder anerkannten nationalen Qualifikationen darf ebenfalls davon ausgegangen werden, dass es die oben genannten Anforderungen erfüllt:
Personal mit Qualifikation entsprechend Doc. IAB-003-2000/EWF-410 — Internationaler Schweißtechnologe (IWT) oder europäischer Schweißtechnologe (EWT);
Personal mit Qualifikation entsprechend Doc. IAB-004-2000/EWF-411 — Internationaler Schweißspezialist (IWS) oder europäischer Schweißspezialist (EWS) mit Erfahrung als Schweißaufsicht und Nachweis von spezifischen technischen Kenntnissen.
Schweißaufsicht mit technischen Basiskenntnissen (Stufe C)
Bei Personal mit Erfahrung als Schweißaufsicht in der Fertigung von Schienenfahrzeugen und/oder Komponenten über mindestens drei Jahre und Nachweis von technischen Basiskenntnissen darf davon ausgegangen werden, dass es die Anforderungen erfüllt.
Bei Schweißaufsichtspersonal mit den folgenden Qualifikationen oder anerkannten nationalen Qualifikationen darf ebenfalls davon ausgegangen werden, dass es die oben genannten Anforderungen erfüllt:
Personal mit Qualifikation entsprechend Doc. IAB-004-2000/EWF-411 — Internationaler Schweißspezialist (IWS) oder europäischer Schweißspezialist (EWS);
Personal mit Qualifikation entsprechend Doc. IAB-005-2001/EWF-451 — Internationaler Schweißpraktiker (IWP) oder europäischer Schweißpraktiker (EWP) mit Erfahrung als Schweißaufsicht und Nachweis von technischen Basiskenntnissen.
Je nach Zertifizierungsstufe muss der Schweißbetrieb mit Schweißaufsichtspersonen entsprechend Anhang C ausgestattet sein. Die Anzahl der Schweißaufsichtspersonen hängt ab vom Umfang der schweißtechnischen Fertigung und der Untervergabe.
Die Schweißaufsichtspersonen sollten dem Betrieb angehören.