Zugangshürde zum DVS Schweißtechniker stark nach unten verlegt

Thomas

Mitarbeiter
Die Zugangshürde zum DVS Schweißtechniker wurde stark nach unten verlegt. Dazu ein Zitat von der Webseite der SLV Duisburg:
Dank einer Änderung der internationalen Richtlinie für Schweißaufsichtspersonen wurde dieser Karriereweg geebnet und gleichzeitig eindeutig formuliert, welche Kriterien erfüllt sein müssen, um vom Schweißfachmann zum Schweißtechniker aufsteigen zu können:
Quelle: https://www.slv-duisburg.de/
  • Sie müssen mindestens 6 Jahre Berufserfahrung als Schweißfachmann haben.
  • Es muss ein intensives Beratungsgespräch bei der entsprechenden SLV geführt werden.
  • Ihr Arbeitgeber muss schriftlich auf einem Firmenbogen bescheinigen, dass Sie in der Position als Schweißfachmann in den letzten 6 Jahren als Schweißaufsichtsperson auf Technikerebene gearbeitet haben.
  • Es muss die Schweißtechniker-Prüfung Teil 1 geschrieben und bestanden werden.
  • Der Teil 3 des Schweißtechniker-Lehrgangs muss besucht und erfolgreich mit der schriftlichen und mündlichen Prüfung abgeschlossen werden.


→ Den vollständigen Artikel "Zugangshürde zum DVS Schweißtechniker gesenkt" lesen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Schlimme an dieser Änderung ist eigentlich dass nun ein Personenkreis die Aufgaben des Schweißtechnikers übernehmen darf (können ist eine andere Sache), der gar nicht über das Basiswissen verfügt welches man auf Technikerebene vorraussetzen kann.

Und nach bestandener Prüfung denken die Kollegen.."Super.. nun bin ich Techniker" .. ich denke mal das wird den Lehrgangsteilnehmer während dieser Schulung auch suggeriert.
Ich vergleich dass dann meist damit dass der Bademeister auch kein "Meister" im Sinne der Handwerkskammer ist.

Ich denke die Änderung geht auch darauf zurück dass die diversen Ausbildungsstätten, die die Kurse zum SFM, ST oder SFI anbieten, Angst haben dass Ihnen die Teilnehmer nun weglaufen nachdem die EN ISO 14731 "Die Schweißaufsicht –Aufgaben und Verantwortung" dieses Jahr abgeändert wurde und die Zertifizierung/Qualifizierung zum SFM, ST oder SFI nicht mehr nötig ist.
 
Ja das ist ja das schlimme daran, das die SAP dann keine Quali mehr brauchen und die Aufgaben übernehmen, wo diese keine Ahnung haben von der Materie. Da ist man nun ausgebildeter SFM oder höher und hat man die Schulbank gedrückt, um überhaupt diese Position inne zuhaben. Dann muss man sich von solchen Leuten dann was sagen lassen. Bin über 30 Jahre in der Schweißtechnik beschäftigt und habe schon so einiges erlebt mit solchen Leuten, die keine Ahnung von der Schweißtechnik haben und sich SAP betiteln. Von denen muss man sich dann was sagen lassen, wie Schweißnähte aussehen müssen etc.
Nun mit der Änderung der EN ISO 14731, wird es noch schlimmer, da darf ich nicht dran denken.
 
Wie gesagt, ich suche Lehrstoff zum Eigenstudium bzw. Selbststudium hie rfür zu Hause für den Lehrgang Schweißtechniker. Habe von der Pike an in der Schweißtechnik gelernt bin ausgebildeter und auch tätiger Schweißer. Nebenbei bin ich eingesetzter SFM und habe in der Firma(EXC 4) die Position als stellv. SAP inne. Nun möchte ich den Weg zum ST(IWT) gehen über den SFM laut IIW 1170. Darum suche ich Lehrstoff, Ausbildungsinhalte usw.
 
B

Benutzer247635

Gast
Doppelpost:
 
Hallo, um den ST (IWT) zu machen must du dich bei der SLV anmelden. Der LEhrgang dauer in Vollzeit 3 Monate, in teilzeit ein 3/4 Jahr.
Um dich in das Thema einzuarbeiten empfehle ich Dir das Buch "Praxiswissen Schweißtechnik" und die Lehrunterlagen "SFI Aktuell" von der DVS.
 
....... EN ISO 14731 "Die Schweißaufsicht –Aufgaben und Verantwortung" dieses Jahr abgeändert wurde und die Zertifizierung/Qualifizierung zum SFM, ST oder SFI nicht mehr nötig ist.

Das ist nicht korrekt. Zum einen hat ein SFM nur eine Basis-Ausbildung, eine ST eine bisschen mehr, beide haben aber nicht das was ein SFI nachweisen muss. So lange man nicht im gesetzlich geregelten Bereich schweißt, braucht man keine Zertifizierung/Qualifizierung. Wenn du im gesetzlich geregelten Bereich schweißt ist ein Nachweiß als SFI, ST, SFM je nach Einstufung des Arbeitsbereiches vorgeschrieben. Die EN ISO 14731 ist nur eine Empfehlung.
 
Das ist nicht korrekt. Zum einen hat ein SFM nur eine Basis-Ausbildung, eine ST eine bisschen mehr, beide haben aber nicht das was ein SFI nachweisen muss. So lange man nicht im gesetzlich geregelten Bereich schweißt, braucht man keine Zertifizierung/Qualifizierung. Wenn du im gesetzlich geregelten Bereich schweißt ist ein Nachweiß als SFI, ST, SFM je nach Einstufung des Arbeitsbereiches vorgeschrieben. Die EN ISO 14731 ist nur eine Empfehlung.
leider hab ich die Norm grade nicht zur Hand ... aber wo steht z.B. in der EN 12952 dass ein SFM oder ähnliches gefordert wird ? Ich meine dort wir nur auf die EN 14731 verwiesen .
 
Es muss befähigt sein, bei gängigen oder Standardarbeiten Entscheidungen zu treffen und die
grundlegenden schweißtechnischen und mit dem Schweißen verbundenen Personalaufgaben zu überwachen.


In den gesetzlich geregelten Bereichen sind die Vorgaben in den Entsprechenden Normen vorgegeben.
Diese Normen sind"Anerkannte Regeln der Technik" oder "Stand der Technik" ==> Richterliche Einstufung.

Druckbehälterbau:
1. EU Richtlinie RL_2014-68-EU_L 189-164_DE_Druckbehälter
2. AD2000 HP3
Personenkreis
Schweißaufsichten (SFI) mit unfassenden technischen Kenntnissen nach ISO 14731, können ohne Einschränkung des Aufgabenbereichs eingesetzt werden.

Schweißaufsichten (ST) mit speziellen technischen Kenntnissen nach ISO 14731, können unter Einschränkungen auf bestimmte Werkstoffe als Schweißaufsicht eingestzt werden.

Schweißaufsichten (SFM) mit technischen Basis-Kenntnissen nach ISO 14731, können für Bauteile auseinfachen und ohne Wärmebehandlung zu verarbeitenden Werkstoffen die Schweißaufsicht ausüben.

==> Druckbehälter für ausländische Kunden sind meistens nach ASME-CODE herzustellen.

Stahlbau:
1. EN 1090-1 bis -3
Schweißaufsicht ==> EN 1090-2
Bei EXC2, EXC3 und EXC4 muss die Schweißaufsicht während der Ausführung der Schweißarbeiten durch ausreichend qualifiziertes Schweißaufsichtspersonal sichergestellt sein. Sie muss über Erfahrungen in den zu beaufsichtigenden
Schweißarbeiten, wie in EN ISO 14731 festgelegt, verfügen.

B, S und C bedeuten entsprechend EN ISO 14731 Basiskenntnisse (B), spezielle technische Kennt-nisse (S) und umfassende technische Kenntnisse (C).

EXC Stähle(Gruppe) Bezugsnormen Materialdicke
t ≤ 25 25 < t ≤ 50 t > 50
EXC2 S235 bis S355 (1.1, 1.2, 1.4) EN 10025-2, EN 10025-3, B S C
EN 10025-4 EN 10025-5,
EN 10149-2, EN 10149-3
EN 10210-1, EN 10219-1

S420 bis S700 (1.3, 2, 3) EN 10025-3, EN 10025-4, S C C
EN 10025-6 EN 10149-2,
EN 10149-3 EN 10210-1,
EN 10219-1

EXC3 S235 bis S355 (1.1, 1.2, 1.4) EN 10025-2, EN 10025-3, S C C
EN 10025-4 EN 10025-5,
EN 10149-2, EN 10149-3
EN 10210-1, EN 10219-1


S420 bis S700 (1.3, 2, 3) EN 10025-3, EN 10025-4, C C C
EN 10025-6 EN 10149-2,
EN 10149-3 EN 10210-1,
EN 10219-1

EXC4 Alle Alle C C C


Schienfahrzeugbau:

1. EN 15085-1 bis -5 ==> EN 15085-2
Schweißaufsicht mit umfassenden technischen Kenntnissen (Stufe A)
Bei Personal mit Erfahrung als Schweißaufsicht in der Fertigung von Schienenfahrzeugen und/oder Komponenten über mindestens drei Jahre und Nachweis von umfassenden technischen Kenntnissen darf davon ausgegangen werden, dass es die Anforderungen erfüllt.

Bei Schweißaufsichtspersonal mit den folgenden Qualifikationen oder anerkannten nationalen Qualifikationen darf ebenfalls davon ausgegangen werden, dass es die oben genannten Anforderungen erfüllt:

Personal mit Qualifikation entsprechend Doc. IAB-002-2000/EWF-409 — Internationaler Schweißingenieur (IWE) oder europäischer Schweißingenieur (EWE);

Personal mit Qualifikation entsprechend Doc. IAB-003-2000/EWF-410 — Internationaler Schweißtechnologe (IWT) oder europäischer Schweißtechnologe (EWT) mit Erfahrung als Schweißaufsicht und Nachweis von umfassenden technischen Kenntnissen.

Schweißaufsicht mit spezifischen technischen Kenntnissen (Stufe B)
Bei Personal mit Erfahrung als Schweißaufsicht in der Fertigung von Schienenfahrzeugen und/oder Komponenten über mindestens drei Jahre und Nachweis von spezifischen technischen Kenntnissen darf davon ausgegangen werden, dass es die Anforderungen erfüllt.

Bei Schweißaufsichtspersonal mit den folgenden Qualifikationen oder anerkannten nationalen Qualifikationen darf ebenfalls davon ausgegangen werden, dass es die oben genannten Anforderungen erfüllt:
Personal mit Qualifikation entsprechend Doc. IAB-003-2000/EWF-410 — Internationaler Schweißtechnologe (IWT) oder europäischer Schweißtechnologe (EWT);

Personal mit Qualifikation entsprechend Doc. IAB-004-2000/EWF-411 — Internationaler Schweißspezialist (IWS) oder europäischer Schweißspezialist (EWS) mit Erfahrung als Schweißaufsicht und Nachweis von spezifischen technischen Kenntnissen.

Schweißaufsicht mit technischen Basiskenntnissen (Stufe C)
Bei Personal mit Erfahrung als Schweißaufsicht in der Fertigung von Schienenfahrzeugen und/oder Komponenten über mindestens drei Jahre und Nachweis von technischen Basiskenntnissen darf davon ausgegangen werden, dass es die Anforderungen erfüllt.
Bei Schweißaufsichtspersonal mit den folgenden Qualifikationen oder anerkannten nationalen Qualifikationen darf ebenfalls davon ausgegangen werden, dass es die oben genannten Anforderungen erfüllt:
Personal mit Qualifikation entsprechend Doc. IAB-004-2000/EWF-411 — Internationaler Schweißspezialist (IWS) oder europäischer Schweißspezialist (EWS);
Personal mit Qualifikation entsprechend Doc. IAB-005-2001/EWF-451 — Internationaler Schweißpraktiker (IWP) oder europäischer Schweißpraktiker (EWP) mit Erfahrung als Schweißaufsicht und Nachweis von technischen Basiskenntnissen.
Je nach Zertifizierungsstufe muss der Schweißbetrieb mit Schweißaufsichtspersonen entsprechend Anhang C ausgestattet sein. Die Anzahl der Schweißaufsichtspersonen hängt ab vom Umfang der schweißtechnischen Fertigung und der Untervergabe.
Die Schweißaufsichtspersonen sollten dem Betrieb angehören.
 

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  • Zugangshürde zum DVS Schweißtechniker - Editor.pdf
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Leider kann ich nur Aussagen für den Bereich EN12952 treffen. Soll heissen, ich arbeite nur im Bereich der DGRL.. Das AD Regelwerk wird bei uns zu 75% nicht angezogen. ( je nach Kunde .. in unseren Verträgen mit dem R*E ist AD nicht enthalten)
Die EN 12952 bezieht sich, was die Schweißaufsicht angeht, auf die ISO 3834, dort wird im Teil 5 wieder auf die ISO 14731 verwiesen.
Für alle anderen Beispiele die Du aufgezählt hast, magst Du recht haben. Da kann ich nix zu sagen.

Da korrigiere ich mich soweit :
"....... EN ISO 14731 "Die Schweißaufsicht –Aufgaben und Verantwortung" dieses Jahr abgeändert wurde und die Zertifizierung/Qualifizierung zum SFM, ST oder SFI nicht mehr in allen Bereichen nötig ist."
 
Hallo,
das AD 2000-Regelwerk konkretisiert alle wesentlichen Sicherheitsanforderungen, die nach der europäischen Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU erfüllt werden müssen. Allerdings gilt das AD2000 Regelwerk nur in Deutschland. In den meisten anderen Ländern wird der ASME-Code angewendet. Unabhängig von den Normen ist die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU die Rechtsvorschrift. Das heißt aber nicht, das man als SFM alles entscheiden kann, Sachen die in der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU verklausoliert stehen (von Juristen geschrieben) beziehen sich dann doch auf die Normen. Wie ich oben schon geschreiben habe, gibt es die "anerkannten Regeln der Technik" sowie den "Stand der Technik" beides sind durch ein Urteil vom Bundesgerichtshof verklausolierte vorgaben. D.h. wenn Fehler gemacht wurden und es zu Personenschäden oder Sachschäden kommt werden die "anerkannten Regeln der Technik" sowie der "Stand der Technik" als Basis für die Rechtsentscheidungen genommen, daher sollte mann , auch wenn es in den Vertragsgrundlagen nicht steht, das AD2000 Regelwerk oder für ausländische Aufträge den ASME Boiler and Pressure Vessel Code anwenden.
Als verantwortliche Schweißaufsicht ist man unter anderem für die Zeichnungsfreigabe und die Überwachungs der Schweißarbeiten verantwortlich. Bei der Zeichnungsfreigabe ist die konstruktive Ausführung sowie die Grundwerkstoffe (GW) / Schweizusatzwerkstoffe (SZW) zu überprüfen und abzuschätzen ob die SZW mit dem GW zusammenpassen und den metallurgischen / konstruktiven Vorgaben entsprechen ==> "anerkannten Regeln der Technik" / "Stand der Technik" .
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