Zivildienst

Hallo Leute,

wieder mal das ewige Leid mit dem Wehrdienst bzw. Zivildienst.

Also vom Anfang an:

Nach meiner Ausbildung zum Industriemechaniker ging ich nach England ( wo ich mich nach wie vor befinde), um hier für zwei Jahre zu arbeiten.
Nach einem halben Jahr kam der Einberufungsbescheid der Bundeswehr.
Da ich meinen Auslandseinsatz nicht unterbrechen wollte und die Bundeswehr meinen Antrag auf eine zeitliche Freistellung nicht genehmigt hat, entschloss ich mich zivildienst zu machen um wenigstens noch ein halbes Jahr herauszuschinden. Nach der Anerkennung zum Kriegsdienstverweigerer stellte ich den gleichen Antrag beim zivildienst der mir auch prompt genehmigt wurde.
Mittlerweile hab ich mich aber entschlossen den Techniker zu machen.

Nun die frage(n):
-Reicht die Aufnahme auf einer technikerschule um (noch einmal) freigestellt zu werden?
-Müsste ich nach dem Abschluss der schule (wäre dann 24) noch den dienst antreten?

Danke schon mal im voraus

Mfg Andy
 
D

dönis

Gast
AW: Zivildienst

Rein rechtlich muss dich die Bundeswehr bereits nach der Erstausbildung bzw. dem Abitur nicht mehr zurückstellen, alles was du tun kannst ist um eine Zurückstellung bitten...

Einziehen bzw. heranziehen kann man dich bis 23. ODER bis 25 wenn du bei Erreichen des 23. Lebensjahres in einer Freistellungsphase warst/bist...

Ich wurde für meine Fachhochschulreife (11. und 12. Gym), danach für meine Ausbildung und danach für meinen 1jährig befristeten Arbeitsvertrag zurückgestellt der bis nächstes Jahr im Juni läuft, also insgesamt 2mal über die Pflichtrückstellung hinaus...
Da ich studieren will hab ich einfach beim KWEA angefragt und freundlich um eine verbindliche Auskunft gebeten, was man mit mir überhaupt noch vor hat. Nach 5 Tagen hatte ich ein Schreiben im Briefkasten indem man mir mitteilte, das ich keinen Grundwehrdienst mehr ableisten muss...
Würde ich vielleicht genauso handhaben und einafch mal freundlich um ne schriftliche(!) verbindliche Auskunft bitten...

Einem Kollegen der ebenfalls seinen Techniker machen will im nächsten Jahr und dessen Vertrag zum 1.7.07 ausläuft, wurde folgende Auskunft erteilt:
Die bloße Anmeldung an der Technikerschule (Vollzeit!) ist kein Rückstellungsgrund...
Erst wenn die Schule begonnen hat und er bis dahin keinen Bescheid bekommen hat, würde man ihn zurückstellen. Sollte der Einberufungstermin vor Schuljahresbeginn liegen, gibts keine Chance für ihn, dann muss er hin...

Ist also alles relativ willkürlich, denn rechtlich gesehen gibts wenig Handhabe für dich...
 
AW: Zivildienst

moinmoin,
da sie dich mit ziemlicher Sicherheit am Kanthaken haben, also du mit ziemlicher Sicherheit deinen Dienst machen musst, sollest du ihn vor der Schule machen. Dann hast du ihn nämlich hinter dir und kannst nach der Schule gleich in das Arbeitsleben starten.

Soviel ich weiß, können sie dich bis 27 einziehen.

Gruß, Flachköpper
 
AW: Zivildienst

des Ding ist ich müsste erst ende Oktober 07 anfangen und da die schule nen Monat früher beginnt könnte ich sie vor vollendete Tatsachen stellen.
nur habe ich gelesen das man ein drittel der Schulzeit beendet haben muss bevor man dass recht hat freigestellt zu werden, hab aber auch schon öfter gehört das sie das nicht so streng anwenden.

und zur zweiten Antwort. hab irgendwo gelesen das sie einen ab 25 nicht mehr einziehen können. was mir aber auch nicht weiter hilft weil ich beim Abschluss 24 wäre.

ich glaub ich werd mal bei denen unter falschem Namen anrufen, mal schauen was ich rausbekomm.
 
D

dönis

Gast
AW: Zivildienst

Unter falschem Namen anrufen?
Von einer mündlichen Aussage, die du dir auch noch unter falschem Namen holst, hast du absolut nix.

Schreib nen Brief, schilder deine Situation bzw. dein Vorhaben und bitte um Auskunft was man mit dir noch anstellen möchte...

Wenn du eingeplant bist, wird man dich heranziehen.
Dann wäre es zum Beispiel sinnvoll, wenn dich du deinen Zivi noch bis zum 1.1. antrittst um dann zum Oktober 07 fertig zu sein ;)
 
AW: Zivildienst

Bei unserer Ganztags-Technikerschule haben die einen Mitschüler nach dem ersten Semester zum Bund gezogen. Weiß allerdings die Hindergründe nicht, könnte sein, dass die Einberufung bereits vor Beginn der TS angekündigt wurde!
Er wurde nach der BW zwar kein Techniker, hat aber danach den E-Meister gemacht und ist selbstständig in seiner Umgebung recht erfolgreich.8)
 
AW: Zivildienst

naja es ist ja so das tätigkeiten beim bund auch zur berufserfahrung gezählt werden müssen wenn sie ins berufsfeld passen...da zivis nicht schlechter gestellt werden dürfen ist es da doch sicher ähnlich ,oder?
 
D

dönis

Gast
AW: Zivildienst

Wenn du als Zivi Essen ausfährst, wird man dir das kaum als einschlägige Berufserfahrung anrechnen...
 
AW: Zivildienst

einziehen zum dienst:

- wenn man bei der musterung noch keine 23 ist/war dann können sie dich noch bis zum 25 lebensjahr einziehen

man muss 1/3 der schule schon absolviert haben um eine freistellung zu bekommen.das ist jetzt bei mir der fall dass ich freigestellt bin bis zum ende der schule.man muss jedes jahr eine schulbescheinigung dem KWEA schicken.wenn ich fertig bin mit dem studium bin ich 24,also werden sie mich einziehen,aber...


...man kann ja das studium um ein semster verlängern ;) und dann bin ich über 25
 
AW: Zivildienst

umzurück zumeiner farge zukommen - wenn eine tätigkeit beim bund/ziovildienst die als arbeitserfahrung anerkannt wird wenn sie mit den fachgebiet zutun hat.was muss das für eine tätigkeit sein wenn ich den technniker für den e. bereich amchen will?

also was wäre da als zivi stelle möglich?
 
D

dönis

Gast
AW: Zivildienst

Das hängt davon ab, was dir die Schule an der du den Techniker machen möchtest anerkennt oder nicht.
Darum solltest du dort anfragen ;)
 

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