Zahlt BfD, wenn ja wieviel ? Luftfahrt

Hi zusammen,
da das mein erster Beitrag ist stelle ich einfach mal den Zusammenhang dar :
Also ich bin Fluggeräteelektroniker (zivile Ausbildung) und mache grade, ausschliesslich privat finanziert, den Industriemeister Luftfahrttechnik bei der ILS .
Ich bin SaZ 8 und meine Frage ist nun, weil mein BfD Berater sehr schlechte bis falsche Auskünfte gibt (bishin zu "Ich habe keine Zeit, kommen sie 2007 wieder") inwiefern der BfD mir den Techniker mitfinanziert ?
Muss ich noch mit Kosten für mich rechnen oder zahlen die alles ?
Reicht die BfD Zeit eigentlich dafür ?
Ich denke mal das ich hier qualifiziertere Antworten bekomme als von diesen Berater oder von noch aktiven Soldaten die sich auch nur auf Hören-Sagen verlassen.
(Falls jemand noch ein Beispiel von diesen Berater will "Warum wollen sie einen Fernlehrgang machen ? Das ist doch Blödsinn")
Mein Ziel ist eben Meister & Techniker, da sollte man nicht diskutieren ob es gut ist oder nicht :LOL: (Meine Entscheidung)
 
AW: Zahlt BfD, wenn ja wieviel ? Luftfahrt

Hallo Iconis,

ich bin zwar nicht bei der Bundeswehr, aber ich hab einen sehr guten Freund (derzeit SaZ 8 ) der sich mit mir im Oktober 2005 für den Techniker beim DAA-Technikum angemeldet hat. Hat zwar zwischenzeitlich den Techniker beim DAA abgebrochen, da er diesen nun seit 3 Wochen in Vollzeit an einer Schule der Bundeswehr macht.

Ihm wäre der komplette Techniker-Lehrgang vom Bfd gezahlt worden (incl. aller Prüfungsgebühren, etc.). Die Abrechnung von Oktober 2005 bis jetzt ging problemlos. Bei Ihn hätte die Bfd-Zeit ausgereicht um den Techniker abzuschließen.
Soviel ich weiß, kamen auf Ihn nur die Kosten für Benzin bei den Fahrten zur Schule zu.
Hoffe dir etwas weitergeholfen zu haben.
Vielleicht gibt es hier Kollegen die aus praktischer Erfahrung noch besser berichten können.

Gruß,
Wolfgang
 
AW: Zahlt BfD, wenn ja wieviel ? Luftfahrt

Hi zusammen,
da das mein erster Beitrag ist stelle ich einfach mal den Zusammenhang dar :
Also ich bin Fluggeräteelektroniker (zivile Ausbildung) und mache grade, ausschliesslich privat finanziert, den Industriemeister Luftfahrttechnik bei der ILS .
Ich bin SaZ 8 und meine Frage ist nun, weil mein BfD Berater sehr schlechte bis falsche Auskünfte gibt (bishin zu "Ich habe keine Zeit, kommen sie 2007 wieder") inwiefern der BfD mir den Techniker mitfinanziert ?
Muss ich noch mit Kosten für mich rechnen oder zahlen die alles ?
Reicht die BfD Zeit eigentlich dafür ?
Ich denke mal das ich hier qualifiziertere Antworten bekomme als von diesen Berater oder von noch aktiven Soldaten die sich auch nur auf Hören-Sagen verlassen.
(Falls jemand noch ein Beispiel von diesen Berater will "Warum wollen sie einen Fernlehrgang machen ? Das ist doch Blödsinn")
Mein Ziel ist eben Meister & Techniker, da sollte man nicht diskutieren ob es gut ist oder nicht :LOL: (Meine Entscheidung)


...einen anderen Berater suchen und sich über den vorherigen beschweren. Wenn man an einen "faulen Knecht" gerät, hat man äußerst schlechte Karten. Neben einer schlechten Beratung läuft man Gefahr, auch wichtige Anträge abgelehnt zu bekommen. Das ist es letztendlich nicht wert...

Zu deiner eigentlichen Frage: Der Techniker wird dir voll bezahlt. Die Kosten für Lernmaterialien und PC werden anteilig übernommen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist ein genehmigter Fachausbildungsantrag (gibt es beim Bfd).

Gruß

CElektronik
 
AW: Zahlt BfD, wenn ja wieviel ? Luftfahrt

...Ach ja, hätte ich fast vergessen: Meinen Meister habe ich während meiner Dienstzeit gemacht. Dieser wurde auch von der Bundeswehr finanziert, allerdings aus einem anderen "Topf". Dafür musste ich auch ein halbes Jahr länger mein Dienst verrichten, d.h. meine Anspruchszeit während meiner Dienstzeit verkürzte sich entsprechend.
Da du den Meister unabhängig von der Bundeswehr machst, solltest du das dort nicht an die große Glocke hängen. Es könnte sein, dass sich sonst dein sogenannter Fachausbildungsanspruch verringert, obwohl dein Dienstherr weder deine Ausbildung finanziert noch in irgendeiner Weise unterstützt hat. Es gibt dort ganz "tolle" Vorschriften, die solche Fälle regeln...sei also vorsichtig! Lieber behaupten, man wisse von nichts, als zweimal "hier" schreien und Ansprüche verlieren.

Gruß

CElektronik

PS: ...falls du noch weitere Fragen hast, stehe ich dir gern zur Verfügung. Ich habe nämlich gerade den ganzen Zirkus mit der Bundeswehr hinter mich gebracht. Habe also praktische Erfahrung sammeln können...
 
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AW: Zahlt BfD, wenn ja wieviel ? Luftfahrt

Da du den Meister unabhängig von der Bundeswehr machst, solltest du das dort nicht an die große Glocke hängen. Es könnte sein, dass sich sonst dein sogenannter Fachausbildungsanspruch verringert, obwohl dein Dienstherr weder deine Ausbildung finanziert noch in irgendeiner Weise unterstützt hat. Es gibt dort ganz "tolle" Vorschriften, die solche Fälle regeln...sei also vorsichtig!
Was ? Sowas gibts ? Sollte ich mich wirklich lieber schlau machen weil mehrere Kameraden ausser mir sich auch angefangen haben fortzubilden. Werde dennen das dann auch mal lieber sagen. ...wäre ja echt eine sauerei, der fernlehrgang kostet mich privat immerhin fast 4000€.
 
AW: Zahlt BfD, wenn ja wieviel ? Luftfahrt

Servus,

bin noch Z12, momentan freigestellt für die Weiterbildung zum Maschinenbautechniker. Mit dem BFD hatte ich auch einiges an Theater. Was mir dann geholfen hat: Hartnäckig bleiben und den "netten" Beratern auch mal Kontra geben.
Die Berater können sich auf den Kopf stellen wie sie wollen. Es gibt klare Regelungen im SVG, und so ohne weiteres kann Dir keine Maßnahme abgelehnt werden, solange sie dazu dient Dein festgelegtes Berufsziel zu erreichen.
Wenn dein Berater am Standort keine Zeit hat, dann ruf einfach den zuständigen BFD beim Kreiswehrersatzamt an und erklär denen die Situation. Die helfen dann meistens auch weiter.
Zu der Kostenübernahme nur soviel: Wenn Du den Techniker an einer staatlichen Schule machst, reicht das BFD Geld auch bei einem Z8 locker. Und die Zeit sollte eigentlich auch reichen, da Du ja ebenfalls während der Dienstzeit beginnen kannst. (Z8 hat 15 Monate in und 36 Monate nach der Dienszeit, reicht also locker!)
Zum Vorposter: Solange der Meister über den BFD und nicht über eine Kommandierung als ZAW läuft, kann Dir gar nichts abgezogen werden.

Noch ne Frage meinerseits: So wie sich das bei Dir anhört, redest Du nicht zufällig vom BFD Augsburg, bzw. einer seiner Standortteams?

Gruß
Stephan
 
AW: Zahlt BfD, wenn ja wieviel ? Luftfahrt

...vor sechs Jahren wurde die abendliche Weiterbildung zum Meister mit einem halben Jahr Verminderung der regulären Ansprüche geandet. Wer danach dachte, er könne noch einen zweiten Meister im Anschluss an seine Dienstzeit machen...tja, der wurde mit einer Ablehnung des Fachausbildungsantrages belohnt. Wenn ich Gelder beim BFD beantrage, heißt das nicht automatisch, dass ich sie auch bekomme. Das sollte von vornherein klar sein!
Wenn man mal einen Ablehnungsbescheid bekommen hat, dann weiß man auch erst, was es heißt Anspruch zu haben...
Auslegungssache der zuständigen Stelle...die Rechtsmittel wären zuerst Einspruch, Einspruch...dann letztendlich die Klage. Während dessen sitze ich zwei Jahre auf meiner Dienststelle und warte...und meine kostbare BFD-Zeit verstreicht.
Wenn die Zeiten sich geändert haben sollten, es wäre sehr zu begrüßen...

Gruß

CElektronik
 
AW: Zahlt BfD, wenn ja wieviel ? Luftfahrt

Hallo,

die Sache mit der Minderung der Ansprüche bei der Meisterausbildung kenne ich auch noch. Nur war es nicht so, dass diese Leute diese Ausbildung (meines Wissens meistens der Industriemeister Metall) an eine Schule der Bundeswehr, während der Dienszeit und mit Kommandierung gemacht haben? Dann ist das klar mit der Minderung.
Ich habe selber eine Ausbildung zum Fluggerätmechaniker gemacht und dafür 3 Monate Ansprch abgezogen bekommen. So weit, so richtig. Was Du aber während der Dienszeit an internen oder externen Maßnahmen machst hat keine Auswirkungen auf deinen Anspruch auf Fach- oder Fachschulausbildung am Ende oder nach der Dienszeit.

Gruß
Stephan
 
AW: Zahlt BfD, wenn ja wieviel ? Luftfahrt

nein, augsburg ist es nicht ... etwas weiter nördlich ... so an der Küste :LOL:

Das mit der Minderung bei Bundeswehrinternen weiterbildungen ist mir auch bekannt. Also bei machen noch mehrere Abitur an der Abendschule und Fernlehrgänge in verschiedenen Bereichen. Von dennen wusste niemand etwas von einer Verminderung von Ansprüchen. (Einer davon ist auch unser Pers. Feldwebel der die meisten Vorschriften runterbeten kann)
 

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