Hallo,
da ich hier des öfteren mal gelesen habe, dass man während der Techniker-Ausbildung neben dem Meisterbafög auch Wohngeld erhalten kann, habe ich auch einen entsprechenden Antrag gestellt. Nun kam heute die Ablehung, Begründung u.a. § 42 Abs. 3 WoGG. Wenn ich das richtig verstehe, habe ich als (Meister-)Bafög - Empfänger also grundsätzlich keinen Anspruch auf Wohngeld. Ist das so richtig und was kann ich sonst tun?
Danke schonmal!
da ich hier des öfteren mal gelesen habe, dass man während der Techniker-Ausbildung neben dem Meisterbafög auch Wohngeld erhalten kann, habe ich auch einen entsprechenden Antrag gestellt. Nun kam heute die Ablehung, Begründung u.a. § 42 Abs. 3 WoGG. Wenn ich das richtig verstehe, habe ich als (Meister-)Bafög - Empfänger also grundsätzlich keinen Anspruch auf Wohngeld. Ist das so richtig und was kann ich sonst tun?
Danke schonmal!