Welcher Kammer kann ich beitreten?

Hallo,
als gelernter Tischler habe ich 1991 den Techniker der Baudenkmalpflege gemacht. Danach habe ich jahrelang in Architekturbüros gearbeitet. Als die Zeiten weniger rosig wurden und es auch bei mir bergab ging, habe ich wieder handwerklich gearbeitet, zwischenzeitlich dann auch wieder in der Planung.
Seit ca. 2 Jahren bin ich nun selbständig.
Zum einen als Tischler, der Techniker wurde akzeptiert und somit gelang mir der Kammereintrag in der Handwerkskammer. Als Techniker der Baudenkmalpflege habe ich allerdings auch ein Gewerbe angemeldet. Die Handwerkskammer fühlt sich nicht dafür zuständig, da es kein handwerklicher Beruf ist, was mir eigentlich auch egal ist. Angemeldet ist das Gewerbe als solches. Nun stellt sich für mich die Frage, ob es unter Umständen möglich ist, auch damit der Architektenkammer oder der Ingenieurkammer Bau beizutreten.
Das ist somit natürlich interessant, weil ich damit meine Akzeptanz auf dem Markt stärken würde.
Vor Jahren hatte ich schon einmal bei der Architektenkammer nachgefragt, ein Zugang wäre mir aber nur mit Ausnahmegenehmigung möglich, d.h. ich müßte mehrere Wettbewerbe gewonnen haben. Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und hat einen Tipp für mich.
Grüße
Bernd
 
P

Peter.Schühly

Gast
AW: Welcher Kammer kann ich beitreten?

hi,

das problem hast nicht nur du ... aber in die ing kammer zu kommen ist in der regel sehr schwer.

aus welchem bundesland bist du ?

gruß peter
 
AW: Welcher Kammer kann ich beitreten?

Hallo,
aus NRW, evtl. gibt es ja dort Ausnahmen.
Die Eintragung in die Handwerksrolle der zulassungspflichtigen Handwerke wurde mir ja mit meinem Techniker ermöglicht Hat zwar gedauert und ich mußte dafür einen ziemlichen Alarm machen, böse Briefe schreiben, den Vizepräsidenten der Kammer persönlich konsultieren usw.
Hat aber letztendlich geklappt.
Grüße
Bernd
 
P

Peter.Schühly

Gast
AW: Welcher Kammer kann ich beitreten?

hi,

nrw ist halt neh sache für sich, da es kein planvorlage recht
für techniker und meister gibt ..

die eintragung in die handwerksrolle ist ja durch mit der
novelle der hwo § 7.2 u. der rechtsverordnung dazu bei
der ich federführend in sachen techniker mit dabei war
am tisch der sozialpartner ( zdh / dgb )

an welchen vize hast dich gewannt arbeitgeber oder nehmer ?

wenn dienstleistung dann in bereich subler eines ingbüros
oder ähliches ..

gruß peter
 
AW: Welcher Kammer kann ich beitreten?

Hi,
ja das mit der Handwerksnovelle ist mir klar. Hatte ich, glaube ich jedenfalls, auch hier nachgelesen.
So etwas sagt die Kammer einem ja nicht freiwillig.
Deswegen auch noch einmal DANKE!
Ich hatte seinerzeit den Präsidenten der Handwerkskammer Köln angeschrieben, zu einem Gespräch wurde ich dann von so einem Bereichsleiter eingeladen. So war es.

Hin und wieder arbeite ich mit einer Architektin zusammen, Teilleistungen erbringe ich aber selbst auf eigenen Namen z.B. Schadensuntersuchungen, Kostenermittlungen, Ausführungsplanungen, Bauleitung etc. auch schon für den Landschaftsverband. Alles, wofür eine Bauvorlageberechtigung nicht notwendig ist. Da ich nicht im Neubau tätig bin, sondern mein Schwerpunkt in der Restaurierung von Fachwerkhäusern liegt, ist diese auch selten erforderlich, da es sich oftmals nur um umfassende Reparaturarbeiten handelt.
Falls doch, hole ich mir entspreche Fachleute dazu, Architektin, Statiker etc.
Da sich aber nun keiner für mich zuständig fühlt, vermute ich mal, das ich mich etwas im rechtsfreien Raum bewegen, denn ohne Kammerzugehörigkeit wird man sicherlich in Deutschland diese Arbeiten nicht ausführen dürfen.
Grüße
Bernd
 
P

Peter.Schühly

Gast
AW: Welcher Kammer kann ich beitreten?

hi,

so lange die lbo kein verbot der bauleitung ausspricht ist dies möglich ..
auch über eine bauleitererklärung gegenüber dem baurechtsamt !

das eigentliche problem liegt im vericherungsschutz, den als planer u. bauleiter darf ich selbst als handwerker ausführen !

im übrigen du kannst dich wen bedarf ist als öffentlich vereidigter sachverständiger hwk selbständig machen ..

gruß peter
 
AW: Welcher Kammer kann ich beitreten?

Ja, Planung und Handwerk muß deutlich getrennt werden, ansonsten greift kein Versicherungsschutz.
Das mit dem öffentlichen Sachverständigen hatte ich mir auch schon einmal überlegt. Kann aber nur über den Handwerksberuf erfolgen, dafür brauche ich den aber eigentlich gar nicht.
Interessanter wäre da der Techniker, nur der ist ja nirgendwo, ausser bei der Gewerbeanmeldung eingetragen. Sollte ich trotzdem vielleicht mal die Ingenieurkammer Bau ansprechen? Allerdings möchte ich auch keine schlafenden Hunde wecken.
Trotzdem schon einmal danke für Deine Antworten.
Grüße
Bernd
 
F

forest64

Gast
AW: Welcher Kammer kann ich beitreten?

Hi ..informiere dich mal über die Möglichkeiten eines Reisegewerbescheines für Handwerker

...zur info

Rechtsgrundlage

Wer selbständig im Baubereich tätig ist, braucht
Deutschland eine Zulassung durch die zuständigen
Kammern der einzelnen Bundesländer. Rechtsgrundlage
ist die Gewerbeordnung. Voraussetzungen
für die Zulassung sind entweder:

- Meisterabschluss in einem Bauberuf der
Gewerke: Maurer/in, Holzbau (Zimmerer/in),
Maler/in etc. oder Ingenieur-/Architekturdiplom
(Handwerksrolle A) oder

- Eintrag als handwerksähnlicher Betrieb in der
sogenannten Handwerksrolle B des deutschen
Handwerksrechts - dies ist nur eingeschränkt für
wenige Bautätigkeiten möglich - oder

- Reisegewerbeschein für Handwerker/innen



hier noch ein paar links

http://www.buhev.de

http://www.buhev.de/2002/10/selbststaendig-ohne-meisterbrief.html

http://www.buhev.de/2002/10/reisegewerbe.html
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
AW: Welcher Kammer kann ich beitreten?

Hi Forest64,
einen Kammereintrag für mein Tischlergewerbe habe ich ja. Mir ging es vielmehr um mein Gewerbe als Techniker der Baudenkmalpflege, das ich gerne noch etwas ausbauen möchte.
Grüße
Bernd Kibies
 
AW: Welcher Kammer kann ich beitreten?

hi,

so lange die lbo kein verbot der bauleitung ausspricht ist dies möglich ..
auch über eine bauleitererklärung gegenüber dem baurechtsamt !

das eigentliche problem liegt im vericherungsschutz, den als planer u. bauleiter darf ich selbst als handwerker ausführen !

im übrigen du kannst dich wen bedarf ist als öffentlich vereidigter sachverständiger hwk selbständig machen ..

gruß peter

hallo peter, allso soweit ich informiert bin kann der techniker in nrw auch die bauleitung übernehmen! in der lbo steht keine einschränkung wie z.b. im saarland drin !

gruss mb
 
P

Peter.Schühly

Gast
AW: Welcher Kammer kann ich beitreten?

hi forest64,

das ist doch alles bekannt und voraussetzung unseres dialogs.

im übrigen vergiss den buhev .. !

was der schreibt trift im handwerk für die techniker
nicht zu,da wir nach § 7.2 hwo direkt eiin getragen
werden in die handwerksrolle.

gruß peter
 
AW: Welcher Kammer kann ich beitreten?

hallo peter, allso soweit ich informiert bin kann der techniker in nrw auch die bauleitung übernehmen! in der lbo steht keine einschränkung wie z.b. im saarland drin !

gruss mb

Stimmt so, ich kann auch nach HOAI abrechnen, denn hier ist nicht maßgeblich, dass es sich dabei um Ingenieure oder Architekten handelt, vielmehr ist entscheidender lediglich die Art der erbrachten Leistung. Aber alles ohne Kammereintrag.
 
F

forest64

Gast
AW: Welcher Kammer kann ich beitreten?

Also ich mache hier nicht Werbung für irgendwen...nur die Informationen sind halt da zu finden.

Ich hatte neulich ein interessantes Gespräch mit jemandem der sein Gewerbe als Reisegewerbe angemeldet hat und damit rechtlich auf der sicheren Seite war.

Offensichtlich ist es ja so, dass man damit im Prinzip jedes Gewerbe "legal" abwickeln kann.

Was spricht nun dagegen sich als "Techniker für Altbausanierungen " einzutragen?
 
F

forest64

Gast
AW: Welcher Kammer kann ich beitreten?

Kammern sind doch nur Abzocke und finden ihre Existenzberechtigung darin, Leuten die arbeiten wollen das Leben schwer zu machen.

Irgendwie ist es ja ein Witz, dass man sich als Techniker der eigentlich höherqualifiziert ist, sich zurückstufen lassen muss und in die "mittelalterliche" Handwerksrolle für Meister eintragen muss.

Was tut man da eigentlich beim vdt dagegen?

Gibts beim vdt Hinweise dazu wie man das umgehen kann?

Trifft das oben gesagte über die Eintragung als Reisegewerbe zu. Falls ja dann verstehe ich nicht, wenn in diesem Land jemand Techniker ist und sich selbständig macht sich noch in die Handwerksrolle einträgt.
 
AW: Welcher Kammer kann ich beitreten?

Den Tischler habe ich in die Handwerksrolle eintragen lassen, nicht aber den Techniker der Baudenkmalpflege. Die wollten nicht, ich auch nicht, denn ich arbeite wie ein Architekt oder Ingenieur.
 
F

forest64

Gast
AW: Welcher Kammer kann ich beitreten?

Dann nenn die Firma "Altbau Engineering" oder so ähnlich.

Dann kennt sich jeder aus und keiner kann dir was, wenn das auf englisch da steht.

;)
 
F

forest64

Gast
AW: Welcher Kammer kann ich beitreten?

Soweit ich das beurteilen kann, hast du keine Probleme solange nicht irgendwo "Ingenieur..." oder "Architekt..." dabei vorkommt.

Übrigens denke ich nicht, dass es deine Kunden sehr interessiert, bei welcher Kammer du Mitglied bist. Die Berufsbezeichnungen kannst du sowieso nicht verwenden.
Ansonsten zählt nur ob du gute Arbeit machst. wenn Du Mist baust hilft dir auch kein Titel.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
P

Peter.Schühly

Gast
AW: Welcher Kammer kann ich beitreten?

hi,

also es gibt gefahr gemeigt gewerke, z.b. kfz, gas, elektro, auch der holzbau, u.s.w.

da müßen gewisse qualifikationen nach gewissen werden, da hier personnen zu schaden konnen können.

bei der eintragung in die handwerksrolle geht es darum das geprüft wird ob eine person gewisse kenntnisse u. fertigkeiten hat.

es besteht die möglichkeit der eintragung über § 7.2 meister, techniker, ing ..
also direkte eintragung ohne weitere prüfung ..

den § 8 hwo mit einer prüfung u. über eine ausnahme bewilligung ..

der techniker und gestalter ist im § 7.2 verankert damit brauchen wir nicht weiter über den vdt u. irgend welche dinge zu posten .. siehe :

http://www.techniker-forum.de/news-24/vdt-newsletter-4-2005-a-8010.html

gruß peter
 

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