Weiterbildung vom AG bezahlt / Geldwerter Vorteil

Ich möchte im April bei der DAA Technikum eine Weiterbildung zum staatlich geprüften Informatiker beginnen.

Mein AG übernimmt die Kosten dafür.

Muss ich das bei der Einkommenssteuererklärung als Geldwerter Vorteil angeben?

Weil wenn mich mein AG z.B. auf nen Lehrgang schickt einige Tage, dann brauch ich das ja auch nicht anzugeben. Macht das jetzt nen Unterschied ob die Weiterbildung von mir oder vom AG ausgeht? :rtfm:

Ich möchte die Rechnung direkt vom AG begleichen lassen, das nichts davon über mein Konto geht. Trotzdem möchte ich natürlich Fahrtkosten, Bücher etc als Werbungskosten absetzen.

Wie handelt ihr das?

Mir ist klar, hier nix zahlen wollen und da alles abkassieren. Aber ist das so falsch? Der Staat zieht mir als Bürger ja auch überall wo es geht Geld aus der Tasche....
 
AW: Weiterbildung vom AG bezahlt / Geldwerter Vorteil

Hi,

so falsch finde ich Deine Denkweise nicht. Ob die Initiative für die Weiterbildung von Dir oder Deinem AG ausgeht, sollte dem Finanzamt egal sein.

Kosten, die Dir direkt entstehen wie Fahrtkosten, Lernmaterial, Übernachtung, Verpflegung bei ganztägigen Veranstaltungen etc. kannst Du auf jeden Fall bei der Einkommensteuer ansetzen.

Des weiteren stehen Dir, abhängig von Bundesland und "Zielgruppe", Mittel wie AFBG (Bafög), KfW-Darlehen, Bildungsurlaub usw. zu - das gilt natürlich nur, wenn Du entsprechende Kosten hast. Guckst Du: http://www.iwwb.de/regelungen/Suchergebnis/?BuID=100
 
R

RudiW

Gast
AW: Weiterbildung vom AG bezahlt / Geldwerter Vorteil

Mahlzeit,
absetzten kannst du deine Werbungskosten trotzdem, egal ob dir der Arbeitnehmer die Weiterbildung finanziert.
Es kommt darauf an, ob du die finanziellen Mittel vom AG zusätzlich zum Lohn/Gehalt bekommst. Wenn ja, dann musst du diese ganz normal versteuern.
Wenn du als belastbares Konto, das vom AG angiebst läuft nichts über deine Konten. Das wäre der günstigste Fall. Beim Geldwertvorteil hast du im Jahr einen Freibetrag von ca 2000 Euro (Stand 2005).
Die übrigen Kosten für den Lehrgang kannst du trotzdem absetzen. Das wäre das gleiche mit einem Stipendium. Da zahlt dir die zuständige Stelle alle Rechnungen und es läuft nichts über deine Konten bzw. Namen.

Bei uns zahlt der AG anteilmäßig 1/3 oder 2/3 oder 3/3 für eine Weiterbildung.
Dieses Geld bekommst du allerdings erst nach erfolgreichem Bestehen auf bis zu 3 Jahre verteilt, denn sonst müsstest du dieses wieder versteuern zweckst dem Freibetrag.

Grüße
Rudi
 
AW: Weiterbildung vom AG bezahlt / Geldwerter Vorteil

Danke für eure Infos.

Ist jemand dabei der die Lehrgänge vom Arbeitgeber bezahlt bekommt? Wie handhabt ihr das?
 

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