Hallo liebe Forumnutzer!
Welche Aussage macht die Ausgleichzeit über eine Regelstreck?
Es dürfen keine original Unterlagen hochgeladen werden!
Ich weiss, wenn man die Ausgleichzeit durch die Verzugszeit teilt,
dann kann man eine Aussage zur Regelbarkeit machen.
Beispiel:
Bei einer PT1 Strecke (siehe Kondenstorkurve), gibt es die Zeitkonstante T entspricht "Tau". Man hat nun die Aussagen nach 5 "Tau" ist der endgültige Beharrungswert erreicht und nach einem "Tau" sind 63% des endgültigen Beharrungswertes erreicht.
Gibt es bei der Ausgleichzeit auch solche Zusammenhänge?
Danke für eure Hilfe
M.f.G.
Maik
Welche Aussage macht die Ausgleichzeit über eine Regelstreck?
Es dürfen keine original Unterlagen hochgeladen werden!
Ich weiss, wenn man die Ausgleichzeit durch die Verzugszeit teilt,
dann kann man eine Aussage zur Regelbarkeit machen.
Beispiel:
Bei einer PT1 Strecke (siehe Kondenstorkurve), gibt es die Zeitkonstante T entspricht "Tau". Man hat nun die Aussagen nach 5 "Tau" ist der endgültige Beharrungswert erreicht und nach einem "Tau" sind 63% des endgültigen Beharrungswertes erreicht.
Gibt es bei der Ausgleichzeit auch solche Zusammenhänge?
Danke für eure Hilfe
M.f.G.
Maik
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