Vermögensgrenze überschreiten während Schüler-Bafög

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be_elektrotechnik

Gast
Angenommen ich mache nächstes Jahr den Techniker, erhalte Schüler-Bafög. Nun habe ich ca. 3000 Euro Vermögen, also unter der Grenze von 5200 Euro. Dann beginne ich mit dem Techniker und das Jahr drauf mache ich meinen Lohnsteuerjahresausgleich und bekomme ca. 4000 Euro zurück.

Können die Ämter mir dann kein Bafög mehr bezahlen oder Strafe verlangen da ich ja dann über dem erlaubten Vermögen bin?????


Danke

Gruss
 
AW: Vermögensgrenze überschreiten während Schüler-Bafög

hallo nein entscheidend ist NUR der tag an dem du deinen antrag beim bafögamt abgibts. habe da so meine erfahrungen..

mfg
 
AW: Vermögensgrenze überschreiten während Schüler-Bafög

Genau...

Einfach Geld abheben, Bafög beantragen, Geld wieder einzahlen am nächsten Tag...

Ganz sicher ist, wenn Du jemanden den Du vertrauen kannst einen Kredit für Deine Schulzeit gibst. Das ganze Vertraglich fixiert und auf ein Rückzahldatum nach Diner Schulzeit. Derjenige legt dann die Kohle auf ein Sparbuch und Du bekommst DIe Kohle nach Deiner Schule wieder...

So sollte das meiner Meinung nach auch gehn... Einer meines Technikerjahrgangs hat das so gemacht....


Wenn es um größere Summen geht, kannst Du z.B. Deinem Vater oder Mutter die Kohle schenken , der/die dann eine Eigentumswohnung kauft. Du mietest Diese Wohnung von Deinem Vater mit einem Miet(kaufvertrag) und rechnest dich dadurch arm... Mit dem Bafög kaufst Du dann über den Mietkaufvertrag Deine Wohnung wieder zurück. Danach verkaufst Du die Wohnung wieder und hast einen satten Reibach gemacht (wenn die Imobilienpreise steigen) :LOL:
 
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hallo nochmal

mensch zeroq du bist ja echt lustig........

natürlich soll man das geld nicht erst einen tag vorher abheben und dann wieder einzahlen das kann man sich ja auch denken oder??????
aber für die berechnung deiner vermögens muß ein fester tag zählen und nicht ein ganzer zeitraum, deshalb zählt "nur" der tag am dem du deinem antrag abgibst.
und deine idee mit dem kredit ist auch nicht so einfach, es reicht nicht einfach einen vertrag mit einem kumpel oder eltern zu machen und sich damit arm zu rechen, beim bafögamt wurde mir gesagt das sie solle verträge nur anerkennnen wenn sie über eine bank gelaufen sind. sonst kann ja jeder sich auf null rechen, indem er angeblich seinen eltern geld geliehen hat.

und schenkungen erkennen die sowie sonicht mehr an habe ich auch versucht,
am besten hebe das geld ab und frage z.B. deine oma oder so ob sie sich ein konto auf ihren namen aufmacht wo das denn eingezahlt wird und du ne vollmacht bekommst. habe ich auch das klappt, nur beachte das du das geld nicht überweißt sondern erst abheben und dann wieder auf das neue konto einzahlen. sonst können sie nachvollziehen wo das geld hin ist.
 
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Ich seh schon, zu meiner Zeit war das wohl einfacher :D

Das mit der Bank und dem Kredit stimmt aber nicht! Ein Vertraglich geregelter Privatkredit ist auf jeden Fall vom Bafögamt zu akzeptieren. Spätestens wenn der Vertrag von inem Notar beglaubigt wurde...

Und das mit der Wohnung hat einer aus meiner Klasse gemacht. Sein Vater hatte ein Metzgereiimperium. Sohnemann hätte eigentlich kein Bafög bekommen weil die Eltern Kohle ohne Ende hatten. Es ging um Schülerbafög - nicht Meisterbafög) Da hat der Vater einfach eine Eigntumswohnung mit dem Namen der GmbH gekauft und seinem Sohn vermietet. Die Miete war quasi das Bafög. Und das Ging an die GmbH des Vaters.... Nach der Technikerschule wurde die Wohnung dann mit Gewinn verkauft... :?
 
AW: Vermögensgrenze überschreiten während Schüler-Bafög

also das mit den notar hatte ich vergessen das geht natürlich auch. aber ohne so eine amtliche sache geht das nicht.

und das mit der wohnung kann sein aber nur weil die gmbh die wohnung gekauft hatte und nicht die eltern direkt, weil wenn die eltern die wohung gekauft hätten, hätte das amt auch wieder streß gemacht da hat dein kumpel aber viel glück gehabt.........

aber es ist wie immer die die schon viel haben bekommen immer noch mehr:mecker:
 
B

be_elektrotechnik

Gast
AW: Vermögensgrenze überschreiten während Schüler-Bafög

Danke für die vielen Tips!

Was wäre aber eigentlich wenn ich bei der Antragsstellung 5000 Euro vermögen angebe, aber in wirklichkeit die Rückkaufwerte meiner Versicherungen und Bausparverträgen auf 5750 Euro belaufen?

Ist das arg schlimm? Oder drücken die Ämter vielleicht 2 Augen zu?


Nochmals danke.

Gruss Be_Elektrotechnik
 
D

domm

Gast
AW: Vermögensgrenze überschreiten während Schüler-Bafög

Ich glaube persönlich icht, dass das Amt "ein Auge zudrückt".
Die Rückkaufwerte und Bausparverträge lassen sich außerdem wohl recht einfach vom Amt ermitteln.
Als ich damals meinen Antrag abgegeben habe, hat der zuständige Sachbearbeiter bei der Versicherung angerufen und sich die Daten bestätigen lassen.

Gruß,

Dominik
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
AW: Vermögensgrenze überschreiten während Schüler-Bafög

wenn man Meisterbafög beantragt liegt die grenze bei 35.791€ laut meiner Broschüre vom BMBF stand Januar 2003 warum sich also mit Schülerbafög abquälen. außerdem gibt es Zuschläge für Kinder und Ehegatten

MFG Michael
 
AW: Vermögensgrenze überschreiten während Schüler-Bafög

hallo
du bekommst mehr auskünfte unter www.studis-online.de - bafög rechner, der rechnet dir sogar dein bäfög aus mit dem angegeben Vermögen und wenn einen niedrigen betrag überschreitet ziehn die dir nur ein bisschen ab von deinem monatlichen bafög. ich würd aber dein richtiges vermögen angeben denn wenn du betrügen willst musst du alles zurückzahlen, ist meiner freundin passiert, die ist in die bos gegangen drei jahre später bekam sie post, dass sie von ihrer bank die kontoauszüge des jahres wo sie das bafög beantragt hat im arbeitsamt pesönlich vorweisen muss. ja blöd gelaufen! leider hat sie kurz vor der beantragung des bafögs das vermögen abgehoben und es unterm bett versteckt! ja hätte sie das vermögen 6 monate vor der beantragung verräumt hätten sie nichts machen können, also sich vorher richtig bei deiner Bank erkundigen!

Gruß
 
AW: Vermögensgrenze überschreiten während Schüler-Bafög

hey

zu den beträgen vor mir." warum schülerbafög "

ganz einfach weil man es nicht zurückbezahlen muß und keine schulden macht das finde ich schon sehr viel.

und zu dem das " bafög zurückzahlen "
hätte ich mal ne frage: nach meinen wissen ist es doch so das " nur " der tag der antragsstellung entscheident ist. von den sechs monaten habe ich noch nie was gehört! was für ein bafög hat deine freundin denn bekommen??

mfg
 
AW: Vermögensgrenze überschreiten während Schüler-Bafög

Hallo
Meine Freundin hat das Eltern unabhängige Bafög in der BOS bekommen und das muss man sowieso nicht zurückzahlen. Hat was mit den Zinsjahr oder so zu tun, denn das Amt ist nur anhand der Zinsen daraufgekommen, also zur Bank gehen und sich richtig erkundigen. In der ehemaligen BOS Klassen von meiner Freundin haben ziemlich alle, kurz vorher das Bankkonto leer geräumt, was sind schon 5200 Euro, naja 4 haben sie erwischt darunter meine Freundin :( . In Bayern ist das in letzter Zeit ganz schön extrem geworden!

Gruß
 
B

be_elektrotechnik

Gast
AW: Vermögensgrenze überschreiten während Schüler-Bafög

Hallo Leute!

Vielen Dank für eure Hilfe. Aber das Thema hatt sich erledigt.

Ich mache den Techniker nur wenn mein Chef das unterstützt. Und ich muß sagen das ich mit meinem Job sehr zufrieden bin und es dann schwachsinn wäre einfach zu kündigen bei diesem Arbeitsmarkt!

Viele Grüße :-) aus Tübingen und vielen vielen Dank nochmals wünscht euch

Benny
 

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