vEFK im öffentlichen Dienst

Hallo,

ich bin erstmal neu in diesen Forum und kannte es vorher nicht. Ich habe aber einige fragen die ich mir selber nicht eindeutig erklären kann. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und bin Techniker für Elektrotechnik. Wir sind in der Immobilie nur Mieter. Mein Vorgesetzter meinte, da ich schon Erfahrung mit der Prüfung ortsveränderlicher Geräte habe, dass ich diese Tätigkeit für neu angeschaffte Geräte übernehmen könnte, für die zwei jährige Überprüfung ein externer Dienstleister dann beauftragt wird. Es gibt hier sonst keinen mit einer elektrotechnischen Ausbildung.

Braucht es zwingend hier eine vEFK, außer der Prüfung, werden hier keine weiteren elektrotechnische Arbeiten verrichtet. Kommt daher der Geltungsbereich der VDE 1000-10:2009-01 zum tragen? kann diese vEFK auch ein externer Dienstleister sein? Meiner Meinung nach, kann ich nicht selber, obwohl ich dazu im Stande wäre, die ortsveränderlichen Geräte prüfen. Da laut Literatur alleine schon die Art der Dokumentation eigentlich von einer vEFK vorgegeben werden muss.

Ich hoffe, mir kann einer bei dieser Problematik weiter helfen.
 
Braucht es zwingend hier eine vEFK, außer der Prüfung, werden hier keine weiteren elektrotechnische Arbeiten verrichtet. Kommt daher der Geltungsbereich der VDE 1000-10:2009-01 zum tragen? kann diese vEFK auch ein externer Dienstleister sein?
3 x Ja.
Lasst euch von Extern beraten, um eine interne Struktur aufzubauen. Das Thema ist nicht ohne. Letztendlich hast du als VEFK fachliche Verantwortung.
 
Ich muss noch mal fragen. Ich habe gelesen "Bei Unternehmen oder Unternehmensbereichen mit nur einer Elektrofachkraft (EFK) ist eine zusätzliche VEFK nicht erforderlich. In der Arbeitsorganisation muss nach DIN VDE 0105-100 Abs. 4.3 jede elektrische An- lage unter der Verantwortung einer Person des Anlagenbetreibers stehen." https://www.elektro.net/file/show/81784/290f77/DE_2020_5_PP2.pdf
Ich bin die einzige EFK. Wenn ich aber auch prüfen soll, wie verhält sich das ganze? Bin ich als Prüfer nicht die befähigte Person? Diese wird doch von der vEFK ernannt / kann ein und die selbe Person sein? Oder braucht es wirklich keine vEFK und ich werde als EFK vom Unternehmer als bP ernannt?
 

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