AW: Taschenrechner
HI!
Bis doch kontrolliert wird und derr TR abgenommen wird und die Prüfung entweder ohne weiter zu führen ist oder als durchgefallen bewertet wird...
cu
Volker
...ob der Taschentrechner in staatlichen Prüfungen zugelassen ist oder nicht, entscheidet immer die jeweilige Landesverordnung. So kann es sein, dass in Bayern grafikfähige TR's zugelassen sind, in Schleswig-Holstein jedoch nicht. Eine rechtliche Handhabe hat man in solchen Fällen nicht. Hier gilt das Landesrecht.
Bei den Fachschulen gibt es im jeweiligen Bundesland wieder einige Sonderregelungen, welche sich rechtlich auf wackligen Beinen bewegen. Soll ein bestimmtes Taschenrechnermodell von den Prüfungen ausgeschlossen werden, so muss die Fachschule das explizit in ihre Prüfungsordnung aufnehmen. Geschieht das nicht, so kann man sich auf das jeweilige Landesrecht berufen. Darf der TR nicht grafikfähig und programmierbar sein, so kann ich jeden anderen Taschenrechner verwenden auf den das nicht zu trifft. Sollte man deshalb von der Prüfung ausgeschlossen werden...so hat man eine rechtliche Handhabe, man klagt sich wieder rein. Das Ganze dürfte eine recht spannende Geschichte werden...
Hersteller der TR veröffentlichen regelmäßig auf ihren Seiten, welche Modelle zu welcher Prüfung zugelassen sind. Die Auskünfte kommen direkt von den Ministerien.
Der Casio FX...wie auch immer...gehört nicht zu den programmierbaren Rechnern. Er besitzt zwar einige interessante Features, doch eine Programmerstellung ist nicht möglich....
Gruß
CElektronik