Steuerliche Absetzbarkeit eines Notebooks

Hallo zusammen,
ich hab grad folgendes Problem:

Ich möchte nächstes Jahr im April mit dem Tecnniker Maschinenbau in Teilzeit bei der DAA anfangen. Ausserdem hab ich mir dieses Jahr ein Notebook gekauft, was ja zum Fernstudium nicht von Nachteil ist.
Kann ich es bei der diesjährigen Steuererklärung absetzen? Wenn ja, muss ich wahrscheinlich ne Bescheinigung über die Technikerschule vorlegen, oder?
Das würde bedeuten, ich müsste mich dieses jahr noch anmelden (geht das überhaupt)

Ich hoffe, ich hab mich verständlich ausgedrückt.

mfg
Thomas
 
AW: Steuerliche Absetzbarkeit eines Notebooks

Hallo,

wenn Du nachweisen kannst, daß Du das notebook aus beruflichen Gründen angeschafft hast, dürfte es eigentlich als Werbungskosten durchgehen.
Sachen für die Weiterbildung kannst Du natürlich erst für das Jahr absetzen, indem der Kurs beginnt, also nächstes Jahr.
Wenn Du allerdings für dieses Jahr noch eine Anmeldebestätigung vorlegen kannst, könnte es auch für 06 klappen.

Gruß,
Christian
 
S

simalexa

Gast
AW: Steuerliche Absetzbarkeit eines Notebooks

Hallo.
Da die Notebooks nicht gerade günstig sind, übersteigen sie meist den Höchstbetrag der Werbungskosten und können dann auf (meist) drei Jahre abgeschrieben werden. Habe für die Steuererklärung 2006 das gleiche derzeit und lass das gerade vom Steuerberater prüfen. Würd ich dir auch raten. Sonst wollen die vom Finanzamt wieder jede Menge Nachweise und all sowas.
 

Jobs

Jobmail abonieren - keine Jobs mehr verpassen:

Ich möchte die wöchentliche Jobmail erhalten und akzeptiere die Datenschutzerklärung.
Du kannst die Jobmail jederzeit über den Link in der Mail abbestellen.

Wir verwenden Sendinblue als unsere Marketing-Plattform. Wenn Du das Formular ausfüllst und absendest, bestätigst Du, dass die von Dir angegebenen Informationen an Mailchimp zur Bearbeitung gemäß den Nutzungsbedingungen übertragen werden.

Top