sozialer Dienst

In vielen Berichten über Leistungen der Krankenkassen ist vom sozialen Dienst der jew. Kasse die Sprache.

Was ist das denn/ ist das ein seperater Leistungsbereich??

Ich hab das nämlich noch nie gehört.

Welche Maßnahmen/Aktivitäten kann denn die Kasse in diesem Zusammenhang ergreifen?
 
AW: sozialer Dienst

Alle Krankenkassen haben gewisse Pflichtleistungen. die sie geben müssen.
Einige bieten wage Zusatzleistungen an, aber am besten ist eine Zusatzkrankenversicherung, die sind meist auch recht günstig und unter gewissen Voraussetzungen fällt es Geldtechnisch garnicht auf das man besser Krankenversichert ist.

MFG Michael
 
AW: sozialer Dienst

Hallo!

Was ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung MDK?
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Der MDK ist eine Gemeinschaftseinrichtung der gesetzlichen Krankenkassen und in jedem Bundesland als eigenständige Arbeitsgemeinschaft organisiert (in Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Medizinische Dienste: den MDK Nordrhein und den MDK Westfalen-Lippe; Berlin und Brandenburg haben einen gemeinsamen MDK mit Sitz in Potsdam).
Der MDK versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen: rund 2.100 Ärztinnen und Ärzte und 1.200 Pflegefachkräfte sind bundesweit im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen für den Medizinischen Dienst tätig. Im Mittelpunkt stehen fachliches Know-how und qualifizierte Beratung zur Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit der Versicherten.

Aufgaben des MDK
Das Aufgabenspektrum der Medizinischen Dienste für die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen ist breit gefächert. Es umfasst die patientenorientierte Einzelfallbegutachtung wie auch die Beratung in Grundsatzfragen der medizinischen und pflegerischen Versorgung.
Die Krankenkassen ziehen den MDK im Einzelfall zu Rate, wenn es um die Bearbeitung schwieriger medizinischer Fragestellungen geht. Im einzelnen sind die Aufgaben des MDK in § 275 des 5. Sozialgesetzbuches beschrieben. Hierzu gehören Stellungnahmen für die Krankenkassen bei Fragen zur
• Arbeitsunfähigkeit
• Notwendigkeit, Art, Umfang und Dauer von Rehabilitationsleistungen bzw. -maßnahmen
• Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln
• Notwendigkeit und Dauer einer Krankenhausbehandlung
• Notwendigkeit und Dauer von häuslicher Krankenpflege
Die Entscheidung über eine Leistung liegt aber stets bei den Kranken- und Pflegekassen. Die Gutachter und Gutachterinnen des MDK greifen nicht in die ärztliche Behandlung ein.

Eure GEK
 

Jobs

Jobmail abonieren - keine Jobs mehr verpassen:

Ich möchte die wöchentliche Jobmail erhalten und akzeptiere die Datenschutzerklärung.
Du kannst die Jobmail jederzeit über den Link in der Mail abbestellen.

Wir verwenden Sendinblue als unsere Marketing-Plattform. Wenn Du das Formular ausfüllst und absendest, bestätigst Du, dass die von Dir angegebenen Informationen an Mailchimp zur Bearbeitung gemäß den Nutzungsbedingungen übertragen werden.

Top