Semesterwiederholung?!

Hallo,

bin aktuell im 5.Semester zum Staatl.geprüften Informatiker beim DAA-Technikum. Da ich ein bißchen im Lernrückstand geraten bin überlege ich, ein Semester zu wiederholen. Nun meine Frage:

1. Fallen trotzdem die normalen Kosten während der Wiederholung an? (103 €)
2. Wie verhällt es sich mit dem "Meister-Bafög" ? (Nur der "geschenkte" teil)
Muß ich ein Teil zurückzahlen?

Danke für eure antworten

spueler
 
AW: Semesterwiederholung?!

Hi!

Die Studiengebühr bei Semesterwiederholung beträgt 50€ (Studienleitfaden Seite 9) Semesterwiederholungen sind unbegrenzt möglich, jedoch greift irgendwann die Frist der vorgezogenen Prüfungen, die nach 5 Jahren verfallen. Daß du veränderungen dem Bafög-Amt melden musst hast du per Antrag unterschrieben. Wie hier berichtet wird, gibt es aber keine extra Kohle dafür.

Die Frage ist nun: Wie weit bist du denn zurück, welche Prüfungen hast du denn schon abgelegt und ist das mit ein bischen Gas geben nicht mehr einzuholen?

Ich hab irgendwann hier mal einen Bericht gelesen, daß einer durch diverse Dinge erst im 4ten oder 5ten Semester überhaut dazu gekommen ist was zu tun, und hat das Ganze dann anscheinend tatsächlich in praktiusch 1,5Jahren durchgezogen. Ich find den Thread nur leider nicht mehr...

Chris...
 
AW: Semesterwiederholung?!

Guten Morgen,

zum Thema Bafög kann ich nur sagen, dass dein Vertrag gekündigt wird. Und du einen Teil zurück zahlen musst. Dann musst du auch einen neuen Antrag auf Bafög stellen und die Gründe für die Unterbrechung nennen!

Gruß
Michael
 
AW: Semesterwiederholung?!

Guten Morgen,

zum Thema Bafög kann ich nur sagen, dass dein Vertrag gekündigt wird. Und du einen Teil zurück zahlen musst. Dann musst du auch einen neuen Antrag auf Bafög stellen und die Gründe für die Unterbrechung nennen!

Gruß
Michael

Wenn dem so sein sollte - auch wenn hier im Forum andere Erfahrungen berichtet werden - wäre das ein Grund mehr das Ganze in der Regelstudienzeit durchzuziehen.

Chris...
 
AW: Semesterwiederholung?!

Denke nicht dass das so ist, bin mir sogar fast sicher.
Wenn du unterbrichst ist dein BAFOEG weg, d.h. du mussst es nicht zurückzahlen.
Das machst du in dem Fall aber nicht, du wiederholst ja nur, das ist KEINE Unterbrechnung.
So weit ich weiß, ändert sich am Bafoeg nichts..
 
AW: Semesterwiederholung?!

Bei mir war es so!

Ich stand auch vor dem gleichen Problem, dass ich mit dem Lernen nicht mehr hinterher kam. Ich war beruflich sehr eingespannt und da war es mir nicht möglich noch zu lernen. So entschied ich mich, ein Semester zu wiederholen. Dies habe ich dann beim DAA angemeldet. Die informierten dann das Bafög-Amt!
Nach kurzer Zeit erhielt ich ein Schreiben, dass ich doch bitte ???€ zurückzahlen soll bzw. muss und der Vertrag auf Grund einer Änderung von mir gekündigt wird!

Das Ende vom Lied ist, dass ich nun ein halbes Jahr dem Lernplan vorraus bin und einen neuen Bafög Antrag stellen musste. In diesem musste ich die Wiederholung ausführlich begründen.

Somit kann ich ebenfalls nur empfehlen den verpassten Lernstoff in der Regelstudienzeit aufzuholen. Es ist absolut machbar. Wenn man sich mal 2 Monate richtig Zeit dafür nimmt, bzw. die Motivation hat, sich Zeit zu nehmen dann geht das schon.

Ich kenne ein paar Leute die haben ebenfalls eine Semester wiederholt, in der Hoffnung das ihre Faulheit irgendwann von alleine wieder weg geht. Dem war nicht so, die haben die wiederholung als Urlaub angesehen und sind nun genau so weit wie vorher o_O


Gruß
Michael
 
AW: Semesterwiederholung?!

Ich kenne ein paar Leute die haben ebenfalls eine Semester wiederholt, in der Hoffnung das ihre Faulheit irgendwann von alleine wieder weg geht. Dem war nicht so, die haben die wiederholung als Urlaub angesehen und sind nun genau so weit wie vorher o_O

Genau die Gefahr sehe ich bei dem Ganzen auch. Man unterstützt nur die eigene Faulheit. Und wenn ich von faul rede, dann weiss ich wovon ich rede! :LOL:

Sicher gibt es Situationen, bei denen es nicht an einem selbst liegt, aber gerade bei einem Fernstudium, bei dem man die entsprechenden Freiheiten und Möglichkeiten hat sollte man alles andere zuerst ausschöpfen.

Chris...
 
AW: Semesterwiederholung?!

Auszug aus dem Schreiben von der kfw- Bankengruppe:

Teilkündigung

Sehr geehrter Herr...

wie Ihnen die Bewilligungsstelle bereits mitgeteilt hat, wurde Ihr Anspruch auf Leistung nach dem AFBG geändert. Davon ist auch das Ihnen gewährte und bereits ausgezahlte AFBG-Darlehen betroffen. Aufgrund der Neufestsetzung sind wir gezwungen, einen Dahrlehnsbetrag zurückzufordern.

Wir kündigen daher den Dahrlehensteilbetrag, der Ihnen nach jetzigem Bewilligungsstand nicht hätte gewährt werden dürfen.

So ein ähnliches Schreiben habe ich auch vom Landratsamt - Amt für Ausbildungsförderung bekommen! Leider finde ich den Wisch nicht mehr, sonst würde ich ihn auch Zitieren!
 

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