Schutz vor Untergreifen ???

Hallo,

bin seit kurzem dabei mich in die diversen Normen etc. einzulesen, es geht um die Verschutzung von Maschinen.

Unsere Maschinen sind seitlich verschutzt, der Schutz geht nicht ganz bis auf den Boden, hier haben wir eine Abstand zwischen Boden und Beginn der seitlichen Verschutzung vom ca. 150-200 mm.

Frage: Muß ich verhindern, dass ein Bediener sich auf den Boden legt und von unten in die Maschine, d.h. in den Gefahrenbereich (=Riehmen und Zahnräder) hineingreift?

Muss ich die Maschine unten dann auch zu machen, z.B. durch Lochblech, Gitter etc.?

Schöne Grüße

Technix
 
H

hexagon

Gast
AW: Schutz vor Untergreifen ???

Hallo,

bin seit kurzem dabei mich in die diversen Normen etc. einzulesen, es geht um die Verschutzung von Maschinen.

Unsere Maschinen sind seitlich verschutzt, der Schutz geht nicht ganz bis auf den Boden, hier haben wir eine Abstand zwischen Boden und Beginn der seitlichen Verschutzung vom ca. 150-200 mm.

Frage: Muß ich verhindern, dass ein Bediener sich auf den Boden legt und von unten in die Maschine, d.h. in den Gefahrenbereich (=Riehmen und Zahnräder) hineingreift?

Muss ich die Maschine unten dann auch zu machen, z.B. durch Lochblech, Gitter etc.?

Schöne Grüße

Technix

Hallo,
es gibt da sogar eine MTM-Vorschrift dazu. Mehr weiss ich auch nicht.
http://www.bgdp.de/pages/service/download/medien/068.pdf
Du musst auf jeden Fall verhindern, dass der Bediener als "Selbstmordkandidat" daran gehindert wird, die Schutzeinrichtung zu untergreifen. Weiterhin sollte man den Abstand zwischen der Schutzeinrichtung un Fußboden so groß gestalten, dass man mal so eben mit einem Besen oder Handfeger zum Reinigen dazwischen kommt.

Das ist ein sehr heikeles Thema..... :mecker:

MfG. Hexagon
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
AW: Schutz vor Untergreifen ???

Hallo Hexagon,

genau das ist mein Problem,

1. mann muß reinigen können
2. man muss noch mit den Füßen drunter kommen, damit man ordentlich stehen kann

und nun kommt die 294, sinngemäß "Gefährung der oberen Gliedmaßen", hier muß man bei diesen "Spalten" bereits 850mm bis zur Gefahrenstelle Abstand haben, weil ja jemand bereits bis zur Schulter durch den "Spalt" greifen kann.

ABER,

gibt es irgendo eine Einschränkung, dass ich unter einer bestimmten Höhe diese Norm nicht anwenden muss oder muss ich wirklich auch den selbstverstümmelungswilligen daran hindern sich auf den Boden zu legen und in die Maschine zu greifen?

Auf den ersten Seiten der Norm steht sinngemäß, es muss so verschutzt sein, dass auch ein Bediener unter Anstrengung nicht an die Gefahrenstelle reichen kann, aber ist das auch so knapp am Boden relevant?

Der gesunde Menschenverstand sagt mir, da muss ich nicht verschutzen weil keiner so "doof" ist sich auf den Boden zu legen und in eine laufenden Maschine zu greifen, oder sehe ich das falsch?

Schöne Grüße

Technix
 
AW: Schutz vor Untergreifen ???

Hallo,

ich sage mal so aus dem Gefühl raus, du must mit der max.möglichen Dummheit oder auch nur unachtsamkeit des Bedieners rechnen.
Sagen wir mal er will sich mal schnell einen Kaffee vom Automaten holen, er kramt in der Geldbörse und es fällt ihm ein Euro runter, was wird er machen?
Sicherlich versuchen jenen wieder aufzuheben.

Gruß Mike
 

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