Rückwirkende Erstattung von Bafög

Hallo,

viele an meiner Schule und im Forum haben erklärt, dass man das Bafög auch rückwirkend ausgezahlt bekommt. Ich bin seit 01.10.2004 beim DAA (Teilzeit) und habe letzten Monat meinen Bafögantrag abgegeben. Alles komplett wie verlangt mit der Bestätigung der Maßnahmendauer des DAA, die mir im November 2004 zugesandt wurde.
Nun habe ich gerade einen Anruf von meinem Amt bekommen, dass ich jetzt nur ab den aktuellen Zeitpunkt (also 3. Semester) Bafög beantragen kann.
Begründet wurde das damit, dass die Fortbildung beim DAA in Semester unterstaffelt ist, und somit nicht als eine Maßnahme gesehen wird.

Die zuständige Beamtin braucht jetzt von mir eine aktuelle Bestätigung vom DAA über die Fortbildung. Der Antrag ist also noch nicht abgeschlossen.

Stimmt das, dass ich jetzt erst für das 3. Semester Bafög bekomme, oder kann ich mein Amt davon überzeugen, dass ich ab dem 1. Semester Anspruch auf Bafög habe?


PS: Ich soll jetzt beim DAA eine neue Bestätigung beantragen, da wollte ich denen auch gleich meinen Sachverhalt schildern. Wäre super, wenn ihr mir schon mal bestätigen könnt, das ich Recht bekomme oder ob ich es gleich bleiben lassen soll.
 
Die scheinen aber Recht zu haben:

Zitat von Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung:
§ 19 Antrag

(1) Über die Förderungsleistung sowie über die Höhe der Darlehenssumme entscheidet die zuständige Behörde auf schriftlichen Antrag. Der Maßnahmebeitrag muss spätestens bis zum Ende der Maßnahme, bei mehreren in sich selbstständigen Abschnitten bis zum Ende des jeweiligen Maßnahmeabschnittes beantragt werden.
 
Hi!

Und wieso sind Semester in sich selbstständige Abschnitte - das ist nichts anderes als Schulhalbjahre.

hast Du nach einem Semester irgendeine Form von Abschluss - ich nicht :)
Den Abschluss bekomme ich erst nach Abschluss der gesamten Maßnahme.

ich habe übrigens einen vertrag mit der DAA über die gesamte maßnahme und das auch so von der DAA bestätigt bekommen.

Das ist meine Meinung - kein Anspruch auf Rechtsgültigkeit :)

cu
Volker
 
D

domm

Gast
Wie es bei der Technikerausbildung ist weiß ich nicht, aber im Studium kann das Bafög auch nicht rückwirkend beantragt werden.
Anspruch auf Bafög erhält man erst bei Abgabe der Bafögbescheinigung, auch wenn vorher die Voraussetzungen für den Bezug von Bafög vorhanden waren.
 
Hi!

das ist ja ok (wenn auch nicht schön), wenn es heißen würde nicht rückwirkend. Aber die Begründung, die oben genannt wurde ging in eine andere Richtung - und das passt so nicht, finde ich!

Zudem geht es hier nicht um den Lebensunterhalt (bzw. den zuschuss dazu), sondern um die Lehrgangsgebühren.

cu
Volker
 
Ich habe auch das Gefühl, das die gute Frau den Unterschied zwischen einem Studium und einer Teilzeitfortbildung über 3,5 Jahre nicht kennt.

Warte erst mal auf den Brief vom Amt, damit ich sehe was die noch alles von mir wollen. Dann werde ich evtl beim DAA telefonisch mal nach einen Bafögspezialisten verlangen.
 
Hab endlich mal eine Antwort vom DAA wegen der Sache bekommen.

Sehr geehrter Herr Müller,

da ich mich in Urlaub befand, komme ich erst jetzt zur Bearbeitung
Ihrer
Anfrage. Ich bitte um Ihr Verständnis.

Nun zu Ihrem Problem:

Auch nach unseren Informationen ist eine rückwirkende Genehmigung des
sog.
Meister-BAföGs möglich, sofern dieser Lehrgang noch nicht abgeschlossen
ist.
Gerne können Sie sich den entsprechenden Gesetzestext zum Meister-BAföG
unter http://www.bmbf.de/pub/afbg.pdf ansehen bzw. ausdrucken.

Ich werde Ihrem zuständigen Landratsamt schriftlich mitteilen,
dass
es sich bei den Lehrgängen des DAA-Technikums um Maßnahmen mit einer
Lehrgangsdauer von 42 bzw. 46 Monaten handelt, die nicht in Abschnitte
unterteilt sind. Die angesprochenen Semester sind lediglich für den
internen
Lehrgangsverlauf von Belang. Diesem Schreiben lege ich die uns
zugesandten
Formblätter unausgefüllt bei, da sie nicht relevant sind.

Eine Kopie des Schreibens werde ich Ihnen zusenden.

Mit freundlichen Grüßen

Mal sehen wie mein Amt drauf reagiert.
 
Ohja das hab ich auch gerade gesehen, hoffen wir mal, dass er sich nochmal kurz unter die Studenten wagt.

Habe eben mit dem Bundesministerium für Bildung telefoniert und mir sagen lassen, dass sofern das Studium nicht in mehreren „Teilen“ absolviert wird, dass man mit einer vollen Rückzahlung rechnen darf.

Gruß
Dennis
 

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