Hallo,
viele an meiner Schule und im Forum haben erklärt, dass man das Bafög auch rückwirkend ausgezahlt bekommt. Ich bin seit 01.10.2004 beim DAA (Teilzeit) und habe letzten Monat meinen Bafögantrag abgegeben. Alles komplett wie verlangt mit der Bestätigung der Maßnahmendauer des DAA, die mir im November 2004 zugesandt wurde.
Nun habe ich gerade einen Anruf von meinem Amt bekommen, dass ich jetzt nur ab den aktuellen Zeitpunkt (also 3. Semester) Bafög beantragen kann.
Begründet wurde das damit, dass die Fortbildung beim DAA in Semester unterstaffelt ist, und somit nicht als eine Maßnahme gesehen wird.
Die zuständige Beamtin braucht jetzt von mir eine aktuelle Bestätigung vom DAA über die Fortbildung. Der Antrag ist also noch nicht abgeschlossen.
Stimmt das, dass ich jetzt erst für das 3. Semester Bafög bekomme, oder kann ich mein Amt davon überzeugen, dass ich ab dem 1. Semester Anspruch auf Bafög habe?
PS: Ich soll jetzt beim DAA eine neue Bestätigung beantragen, da wollte ich denen auch gleich meinen Sachverhalt schildern. Wäre super, wenn ihr mir schon mal bestätigen könnt, das ich Recht bekomme oder ob ich es gleich bleiben lassen soll.
viele an meiner Schule und im Forum haben erklärt, dass man das Bafög auch rückwirkend ausgezahlt bekommt. Ich bin seit 01.10.2004 beim DAA (Teilzeit) und habe letzten Monat meinen Bafögantrag abgegeben. Alles komplett wie verlangt mit der Bestätigung der Maßnahmendauer des DAA, die mir im November 2004 zugesandt wurde.
Nun habe ich gerade einen Anruf von meinem Amt bekommen, dass ich jetzt nur ab den aktuellen Zeitpunkt (also 3. Semester) Bafög beantragen kann.
Begründet wurde das damit, dass die Fortbildung beim DAA in Semester unterstaffelt ist, und somit nicht als eine Maßnahme gesehen wird.
Die zuständige Beamtin braucht jetzt von mir eine aktuelle Bestätigung vom DAA über die Fortbildung. Der Antrag ist also noch nicht abgeschlossen.
Stimmt das, dass ich jetzt erst für das 3. Semester Bafög bekomme, oder kann ich mein Amt davon überzeugen, dass ich ab dem 1. Semester Anspruch auf Bafög habe?
PS: Ich soll jetzt beim DAA eine neue Bestätigung beantragen, da wollte ich denen auch gleich meinen Sachverhalt schildern. Wäre super, wenn ihr mir schon mal bestätigen könnt, das ich Recht bekomme oder ob ich es gleich bleiben lassen soll.