Resturlaubsanspruch bei eigener Kündigung

Hallo,
ich habe heute einen Vertrag als Techniker unterschrieben :yay: :yay:!
Aber jetzt habe ich das Problem mit dem Resturlaub für das ganze Jahr.
Ich habe regulär 30 Tage/Jahr (noch 9 Tage Rest für 2006 bei voller Beschäftigung). Meine neue Stelle trete ich ab 1.Nov. an.
Ich habe vor langer Zeit etwas gelesen das im Bundesurlaubsgesetz steht. Wenn der AV vor dem 1.7. gekündigt wird, besteht 1/12 des Jahresurlaubes für jeden gearbeiteten Monat, wenn jedoch nach dem 1.7. gekündigt wird, hat man Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub.

Wer kann das bestätigen?

Gruß fussel
 
AW: Resturlaubsanspruch bei eigener Kündigung

hi fussel,

...
Ich habe vor langer Zeit etwas gelesen das im Bundesurlaubsgesetz steht.
...

das mag ja sein, ist aber leider nur eine seite der medaille. die andere seite ist, ob du das auch durchsetzen kannst... o_O

gängige praxis ist, dass du bei 30tage/jahr urlaubsanspruch pro monat 2,5tage ansetzen kannst, die dir zustehen. das heißt in deinem fall, dass du bis auf 5 tage deinen urlaub nehmen könntest, oder dich mit deinem ag auf eine auszahlung einigen kannst.
dein neuer ag wird dir sicherlich mitgeteilt haben, wieviel urlaub dir für dieses jahr noch zusteht.
 
AW: Resturlaubsanspruch bei eigener Kündigung

Na wenn du von deinen 30Tagen noch 9 Tage bei deinem alten AG übrig hast, dann nimm sie. Du hast schließlich ein Recht darauf. Was dagegen machen kann der alte AG eh nicht.

Bei deinem neuen AG haste dagegen nur 5Tage anspruch, wenn du da auch 30Tage Urlaub im Jahr hast.
 

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