Praktikum in der Urlaubszeit

Ich will evtl. meine Arbeitsstelle wechseln und war schon bei mehreren Vorstellungsgesprächen. Mir wurde in einem Fall vorgeschlagen, ein einwöchiges Praktikum durchzuführen um zu sehen, "ob ich zum Team passe". Ich müsste dazu logischerweise bei meinem jetztigen Arbeitsgeber Urlaub nehmen um beim potentiellen neuen Arbeitgeber das Praktikum durchführen zu können. Meine Fragen sind deswegen:
1. Darf ich überhaupt ohne das Wissen meines jetztigen Arbeitsgebers ein solches "Praktikum" durchführen?
2. Ich könnte theoretisch mein Praktikum als Nebentätigkeit dem Arbeitgeber melden - obwohl dies vielleicht taktisch unklug ist. Muss mein Arbeitgeber einer solchen Tätigkeit ohne weiteres Fragen (warum? / worum geht es?) zustimmen?
3. Das Praktium soll ohne Vergütung und ohne schriftliche Vereinbarung durchgeführt werden. Ist das überhaupt rechtens? Was passiert z.B. bei einem Arbeitsunfall?
4. Gibt es sonstige rechtliche Bedenken gegen den Vorschlag eines Praktikums während der Urlaubszeit?

Will mich im vorraus bissle informieren, besten Dank für eure Antworen.... Gruß
 
AW: Praktikum in der Urlaubszeit

Hallo Patrick,

Grundsätzlich dient der Urlaub der Erholung. Zitat: "Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten. (§8 BUrlG)"

Hier hab ich einen sehr interessanten Artikel gefunden, der wohl die Meisten deiner Fragen klärt.

Ich persönlich wäre da sehr vorsichtig, insbesondere auch in Bezug auf deine unter 3. genannten Bedenken.

Gruß Jens
 
AW: Praktikum in der Urlaubszeit

Aber zählt nen Praktikum als Nebentätigkeit?

Hast du den Artikel schon gelesen? Dann hat sich deine Frage nämlich erübrigt!

Zitat von von oben genannter Quelle:
Nebentätigkeiten sind also z.B.
  • Tätigkeiten bei einem anderen Arbeitgeber
  • ein zweiter Job beim Hauptarbeitgeber,
  • selbständige Nebenbeschäftigungen im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrags,
  • unentgeltliche und / oder ehrenamtliche Tätigkeiten.

Gruß Jens
 

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