Ich habe eine freie Werkstatt und bin in einer Handwerkerrolle eingetragen.
Ich möchte mich jetzt zusätzlich in einer anderen freien Werkstatt als Betriebsleiter anstellen lassen, weil der dortige Inhaber keinen Meisterbrief hat.
Die Werkstatt befindet sich in einem anderen Kammerbezirk.
Darf ich mich auch in der anderen Kammer in die Rolle eintragen lassen?
Ob ich das zeitlich schaffe ist eine andere Frage.
Ich möchte mich jetzt zusätzlich in einer anderen freien Werkstatt als Betriebsleiter anstellen lassen, weil der dortige Inhaber keinen Meisterbrief hat.
Die Werkstatt befindet sich in einem anderen Kammerbezirk.
Darf ich mich auch in der anderen Kammer in die Rolle eintragen lassen?
Ob ich das zeitlich schaffe ist eine andere Frage.