Ich habe ein Problem mit meinem Förderungsantrag nach dem AFBG. Vielleicht kann mir einer helfen oder hat Tipps?
1992 (gleich nach meiner Ausbildung !) habe ich mich zum Fernstudium "Technischen Betriebswirt /IHK" angemeldet und auch auch 1994 abgeschlossen.
Ein Teil der Kursgebühren (3.000 DM) wurde durch die Begabtenförderung gedeckt :-)
Im April 2003 habe ich mich für ein berufsbegleitendes DAA-Studium zum Techniker angemeldet und auch das "Meister- Bafög" nach AFBG beantragt (die 35%).
Leider ist der Bescheid negativ ausgefallen, da ich bereits für eine Fortbildung gefördert wurde, die der des Technikers gleich- oder höherwertig ist.
Zugangsvoraussetzungen zur Weiterbildung zum Techn. Betriebswirt, IHK ist ein Techniker, den ich aber nicht hatte, wonach auch keiner fragte und wodurch es damals auch keine Probleme gab :?
Der Techn. Betriebswirt hat eine Regelstudienzeit von 18 Monaten und der Techniker von 46 Monaten. Gleichwertig kann die Weiterbildung einzeln doch nicht sein, oder :?
Außerdem bestätigte jemand von der Begabtenförderung, dass der Förderbetrag für die Begabtenförderung aus einem anderen Topf kommt und nicht für ein Meister-Bafög angerechnet werden kann. Stimmt das?
Hat einer Informationen, die mir weiterhelfen könnten?
Vielen Dank Gruß Simone
1992 (gleich nach meiner Ausbildung !) habe ich mich zum Fernstudium "Technischen Betriebswirt /IHK" angemeldet und auch auch 1994 abgeschlossen.
Ein Teil der Kursgebühren (3.000 DM) wurde durch die Begabtenförderung gedeckt :-)
Im April 2003 habe ich mich für ein berufsbegleitendes DAA-Studium zum Techniker angemeldet und auch das "Meister- Bafög" nach AFBG beantragt (die 35%).
Leider ist der Bescheid negativ ausgefallen, da ich bereits für eine Fortbildung gefördert wurde, die der des Technikers gleich- oder höherwertig ist.
Zugangsvoraussetzungen zur Weiterbildung zum Techn. Betriebswirt, IHK ist ein Techniker, den ich aber nicht hatte, wonach auch keiner fragte und wodurch es damals auch keine Probleme gab :?
Der Techn. Betriebswirt hat eine Regelstudienzeit von 18 Monaten und der Techniker von 46 Monaten. Gleichwertig kann die Weiterbildung einzeln doch nicht sein, oder :?
Außerdem bestätigte jemand von der Begabtenförderung, dass der Förderbetrag für die Begabtenförderung aus einem anderen Topf kommt und nicht für ein Meister-Bafög angerechnet werden kann. Stimmt das?
Hat einer Informationen, die mir weiterhelfen könnten?
Vielen Dank Gruß Simone