Material für Abschlussprüfung von der Steuer Absetzen

Hallo zusammen,

Kann das Material, was für die Abschlussprüfung zum Techniker (Elektrotechnik) besorgt wird, komplett von der Steuer abgesetzt werden?

Ich meine damit technische Komponenten wie Arduino, Sensoren, Lizenzen für Programmiersoftware, etc.
Und was wäre wenn es dabei um höhere Beträge geht, z.B. eine Siemens SPS Steuerung oder gar ein Kuka Roboter?

Als Beispiel z.B. eine SPS und diverse Industriekomponenten, wo die Abschlussprüfung am Ende 4.500€ kostet. Wäre das Absetzbar?

Es heißt ja immer, dass "Materialkosten" von der Steuer abgesetzt werden können...

Ich freue mich auf eure Antworten!

Gruß
Kevin
 
Du willst bzw. musst das Material komplett selbst bezahlen? Respekt.

Natürlich kannst du das dann als Ausgaben for die Prüfung geltend machen. Ob das allerdings einfach so anerkannt wird ist offen.
Ich als Angestellter im Finanzamt hätte da sicher fragen.
 
Tatsächlich müsste ich nicht, will ich aber wahrscheinlich, weiß nur noch nicht ob ich das kann... :D wenn ich nachher was von der Steuer zurückkriegen würde, würde es privat wahrscheinlich eher klappen...

Ich will als Prüfung halt was machen, was ich später "privat" weiter nutzen könnte / würde... Deshalb auch die Frage mit dem Finanzamt, wird bestimmt schwierig denen das zu verkaufen... aber wenn man sowas wie 50% private Nutzung angibt und entsprechend nur die Hälfte ansetzt könnte das ja vielleicht klappen. Vielleicht sollte ich da vorher mal ganz offiziell anfragen...
 
Okey, danke für die Info. Ich arbeite allerdings Vollzeit und mache den Techniker nebenberuflich, beziehe also entsprechend kein Aufstiegs-BAföG.
 
Ist das so? Bei mir hieß es am Anfang wenn man nebenbei arbeitet gibt's nichts...
Oder hat das damit zu tun das ich den Techniker kostenlos an einer staatlichen Bildungseinrichtung mache?
Dann hast du dich bei diesem "Hörensagen" informiert und warst nicht auf der Seite:

Dort steht u.a. hier:

Wer wird mit dem Aufstiegs-BAföG gefördert?​


Wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereitet, erhält Beiträge zum Lebensunterhalt anteilig Zuschüsse zu Kosten von Lehrgängen und zinsgünstige Darlehen.

Dann kommen wir mal zum nächsten "Hörensagen":
Es heißt ja immer, dass "Materialkosten" von der Steuer abgesetzt werden können...
Wo heißt es denn das immer?
Tipp fürs Leben: Die Stellen suchen, die auch dafür zuständig sind. Ja, das ist im ersten Moment ein wenig Arbeit. Aber dafür bekommt man auch belastbare Aussagen. So kannst du diese Frage auch ganz direkt beim Finanzamt stellen.

Kannst dir im Vorfeld auch mal das hier durchlesen:

Eine qualifizierte Aussage gibt es aber nur von Fachleuten und bei solchen Summen sollte man ggf. überlegen, ob man zum Steuerberater geht.

Hinweis: Wenn du etwas für 4.500 EUR angibst bekommst du nur ein Teil davon wieder zurück (auch wenn es steuerlich voll anerkannt wird). Somit solltest du dir überlegen, ob du das Bauteil wirklich privat finanzieren willst, oder ein Abkommen mit deinem Arbeitgeber triffst, dass er es dir irgendwann überlasst gegen einen symbolischen Betrag.
 
Ich dachte mit Aufstiegs-BAföG war eine monatliche Zahlung als Beitrag zum Lebensunterhalt gemeint... die gibt es nämlich nicht, steht ja auch da auf der Website
Diese Unterhaltsförderung ist abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen sowie gegebenenfalls von dem Einkommen Ihres Ehe- oder Lebenspartners
Dann sind da noch die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren. Ja die würde ich wohl zu 50% bezuschusst kriegen, aber wie bereits erwähnt zahle ich da ja nichts, da ich den Techniker an einer staatlichen Bildungseinrichtung absolviere.

Und einen Zuschuss zum "Meisterprüfungsprojekt (oder vergleichbare Arbeiten" könnte ich wohl auch bis zu 2.000€ kriegen.


Wo heißt es denn das immer?
Tipp fürs Leben: Die Stellen suchen, die auch dafür zuständig sind. Ja, das ist im ersten Moment ein wenig Arbeit. Aber dafür bekommt man auch belastbare Aussagen. So kannst du diese Frage auch ganz direkt beim Finanzamt stellen.
Auf jeder zweiten Website wo es darum geht, was bei einer Fortbildung abgesetzt werden kann steht "Materialkosten". Darunter fallen dann quasi die Arbeitsmittel, wie es auf der Website von dir genannt wird... und genauer beschrieben steht das immer nicht, deshalb meine ursprüngliche Frage hier...

Hinweis: Wenn du etwas für 4.500 EUR angibst bekommst du nur ein Teil davon wieder zurück (auch wenn es steuerlich voll anerkannt wird). Somit solltest du dir überlegen, ob du das Bauteil wirklich privat finanzieren willst, oder ein Abkommen mit deinem Arbeitgeber triffst, dass er es dir irgendwann überlasst gegen einen symbolischen Betrag.
Das der Betrag lediglich mein zu versteuerndes Einkommen mindert ist mir wohl klar...
 
Auf jeder zweiten Website wo es darum geht, was bei einer Fortbildung abgesetzt werden kann steht "Materialkosten". Darunter fallen dann quasi die Arbeitsmittel, wie es auf der Website von dir genannt wird... und genauer beschrieben steht das immer nicht, deshalb meine ursprüngliche Frage hier...
Genauer wirst du das online auch nicht bekommen, sondern zu Fachleuten gehen müssen.
Das der Betrag lediglich mein zu versteuerndes Einkommen mindert ist mir wohl klar...
Gut. Das ist es nämlich nicht Jedem und manche haben die Vorstellung, dass sie das Geld 1:1 wieder zurück bekommen.
 
Ich dachte mit Aufstiegs-BAföG war eine monatliche Zahlung als Beitrag zum Lebensunterhalt gemeint... die gibt es nämlich nicht, steht ja auch da auf der Website
Du musst zwischen Förderung für Lebensunterhalt und Lehrgangskosten unterscheiden.

Hier zum Beispiel eine Rechnung, welche unabhängig vom Einkommen ist:

Wenn du keine Lehrgangsgebühren zu entrichten hast, gibt's da auch erstmal nix zu fördern.
Zwecks Lebensunterhalt müssen ggf weitere Berechnungen durchgeführt werden.

Tipp: Das BMBF hat eine kostenfreie Hotline (Rufnummer lässt sich in 5s finden). Dort wurde mir auch schon geholfen. Einfach dort anrufen und fragen, ob sie einen Zuschuss für das Meisterstück geben.
 

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