Lehrbefugnis

Hat ein staatlich geprüfter Techniker eine Lehrbefugnis an Schulen zu unterrichten?
Da der Techniker meines Wissen's zwischen dem Meister und Ingenieur als Bindeglied steht sowie nach dem BBiG man immer eine Stufe unter dem eigenen Abschluss ausbilden darf, würde es somit ja möglich sein, bis zu Meister ausbilden zu dürfen, oder?
 
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Soweit ich weiß kann man mit dem Meister oder Techniker höchstens Fachpraxislehrer werden. Zumindest in Niedersachsen
 
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Ich hatte mich einmal mit einem Dipl.Päd. unterhalten. Dieser ist der Auffassung aufgrund der mangelnden Nachwuchskräfte, dass eine Bewerbung bei dem Regionalschulamt durchaus Sinn macht.
Mittlerweile soll es so sein, dass das Amt Dich einstellt und Dich für ein Aufbaustudium zum Dipl.Päd einmal wöchentlich freistellt. Es herscht anscheinden z.Zt. akuter Lehrermangel.
Naja, Bewerbung habe ich mal abgeschickt, wie es weitergeht... berichte ich wenn es soweit ist.
MfG
 
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Hallo,
es stimmt, dass eine Menge Lehrer gesucht werden. Aber das Unterrichten an einer staatl. anerkannten Schule setzt ein Studium voraus, jedenfalls in Bayern.
Du kannst mit einem Uni-Abschluß Math, Physik o.ä. nach einem Platz als Referendar an einer Staatl. Berufsschule nachsuchen. Schau mal bei der Europa-Berufsschule Weiden vorbei > Seminar Metall z.B. dort findest du den Weg, wie man so was machen kann.
Prinzipiell ist es eine gute Idee. Gruß Uschi.
 
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dass eine Bewerbung bei dem Regionalschulamt durchaus Sinn macht.
Mittlerweile soll es so sein, dass das Amt Dich einstellt und Dich für ein Aufbaustudium zum Dipl.Päd einmal wöchentlich freistellt.


hey!
auf welche stelle hast du dich denn beworben?
soweit ich informiert bin, kann man als techniker oder meister "fachlehrer" oder "technischer lehrer" werden.
das mit dem aufbaustudium trifft doch nur zu, wenn du normal studiert hast und dann dadrauf aufbauend dich pädagogisch weiterbildest (also: dipl. + päd.= dipl.päd). schließlich ist es schon ein unterschied, ob man im höheren oder gehobenen dienst eingestellt ist.
freue mich auf erfahrungen oder neuen erkenntnissen diesbezüglich.

mfg
karrenb
 
AW: Lehrbefugnis

Natürlich werden immer irgendwelche Lehrer gesucht. Es ist jedoch zu unterscheiden, ob es ein politisches Bekenntnis oder eine offene Stelle ist.

Wie kommt man zu einer Stelle im öffentlichen Dienst:

Es ist eine Stelle ausgeschrieben, siehe Schulverwaltungsblatt, und man bewirbt sich auf die Stelle.

Manche Schule setzen auf ihre Homepage ein ideelles Stellenangebot und suchen sich Bewerber direkt. Meist haben diese Schulen einen guten Draht zum Schulamt. Finden Sie einen Kandidaten oder mehrere wird ein Stelle ausgeschrieben. Bewerben darf sich auf so eine Stelle natürlich jeder....da sie öffentlich ausgeschrieben werden muss. Somit gibt es erstmal keine Garantie außer man ist der "beste" Bewerber.

Als Techniker darf man sicher als Ausbilder auftreten, wenn man den Ausbildereignungsschein hat....Das heißt aber nicht, dass man gleich Lehrer ist. In den meisten Bundesländern wird in jedem Fall ein Referendariatsbesuch eingefordert, der sich in Abhängigkeit von der Dauer der bisherigen Ausbildertätigkeit und den Abschlüssen verkürzen kann. Die Einstiegsstufe ist dann A9 die Tätigkeit Fachpraxislehrer. Über ein Zusatzstudium ist dann auch der Weg zum Theorielehrer A13 möglich. Diese Umwege sind aber erstens langwierig und zweitens vom Bedarf abhängig also nicht erzwingbar. Beim Einstellen entscheidet der Einstellende.

Andere Schulen unterliegen beinahe immer den Standards des öffentlichen Dienstes, wobei über Honorarverträge meist jeder, der Ahnung vom Gesuchten hat, beschäftigt wird...es bleibt aber ein Sch....geschäft mit vielen Stunden und wenig Geld. Daher streben die meisten in den öffentlichen Dienst. Freie Ingenieure nutzen gern diese Beschäftigungen für ein Zubrot.

Viel Erfolg beim Suchen!
 
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Hallo,

ich meine die Stelle als technischer = Fachlehrer. Der Fachlehrer ist in etwa die gleiche Ausbildung wie bei dem Techniker, beide dauern 2 Jahre und berechtigt zum lehren von musisch-technischen fächern als Fachlehrer. Diese ist im höheren Dienst, also nicht im gehobenen. Der Verdienst ist quasi ca. 1700 netto. Diese Info habe ich von einem Dipl.Päd. der als Berufsschullehrer tätig ist. Er hatte sich nach seinem Meister bei dem Regionalschulamt beworben und wurde dann 1 mal wöchentlich freigestellt um seinen Dipl. Päd. in Dresden zu absolvieren. Der Dipl. Päd. ist ein eigenständiger Abschluß und setzt keinen Ingenieur vorraus! Mein Schwager ist im übrigen ebenfalls Berufsschullehrer hatte aber vorher ein Ingenieursstudium absolviert und ist nun Dipl.Ing.Päd. ...
LG
Micha.
 
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hey!

@michael
du hast natürlich recht dipl. ING ist man wenn man studiert ist.
bei wikipedia habe ich das gefunden:"...Diplom-Pädagoge (Abk.: Dipl.-Päd.) ist ein Ausbildungsgang und Beruf als Pädagoge. Genauer ist es die Bezeichnung für Universitätsabsolventen eines umfangreichen erziehungswissenschaftlichen Studiums verschiedener Humanwissenschaften mit dem Abschluss eines Diploms...".
wusste garnicht, das man sich als techniker wenn man fachlehrer ist dipl.päd. schimpfen darf. ist das der normale weg eines fachlehrers, das er am schluss seiner ausbildung diesen grad erreicht, oder ist das ein zusatz?
das wäre ja nun echt zu überlegen, ob man ein studium absolviert und dann nachher in den höheren dienst kommt, oder ob man den weg über die fachlehrerausbildung (der leichtere? hat jemand erfahrung?) geht und die selben möglichkeiten dann hat.

mfg
karrenb
 
Zuletzt bearbeitet:
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nachtrag:

würde mich freuen, wenn du quellen angeben könntest, die deine aussagen bekräftigen.
finde leider nichts passendes. nur studium = höherer dienst


mfg
karrenb
 
D

domm

Gast
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hey!

@michael
Diplom-Pädagoge (Abk.: Dipl.-Päd.) ist ein Ausbildungsgang und Beruf als Pädagoge. Genauer ist es die Bezeichnung für Universitätsabsolventen eines umfangreichen erziehungswissenschaftlichen Studiums verschiedener Humanwissenschaften mit dem Abschluss eines Diploms...".

Das Studium zum Diplom-Pädagogen dauert normalerweise neun Semester + 24 oder 18-monatiges Referendariat.
Bei einigen Hochschulen wurde der Studiengang aber schon als konsekutiver Studiengang umgeschrieben. (Bachelor / Master, mit Master = Befähigung zum Unterreicht an berufsbildenden Schulen).

wusste garnicht, das man sich als techniker wenn man fachlehrer ist dipl.päd. schimpfen darf.

Darf man auch nicht.

Außerdem verdient man in der Besoldungsstufe A9/A10 keine 1700€ netto.
Das Anfangsgrundgehalt bei A9 Besoldungsgruppe 1 liegt bei ca. 2000€ + eventl. Familienzusschlag + VWL.
Anschließender Aufstieg in den Besoldungsgruppen im 2-, 3-, 4-Jahresrhytmus.

siehe Link:

http://www.igbi.de/besoldun/grundgehalt_a_west.pdf

Nach dem Referendariat entsprechend geringer, da einem zunächst nur die Anwärtergrundbeträge zustehen. Diese liegen bei etwa 900€ - 1000€.

Gruß,

Dominik
 
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hey,

genauso wie du es schilderst kenne ich das auch.
eigendlich schade, hatte insgeheim dadrauf gehofft, das es eine möglichkeit gibt, der mir den weg zum höheren dienst, ohne studium ermöglicht.

schade....

mfg
karrenb
 
AW: Lehrbefugnis

Zur Zeit sieht es so aus das man als Techniker sogar werdende Techniker ausbilden darf, sogar in prüfungsrelevanten Fächern, dazu braucht man allerdings eine Sondergenehmigung und bei der Prüfung muss mindestens ein Volllehrer anwesend sein. Das heißt Dipl. Ing. oder Fachlehrer.
 
AW: Lehrbefugnis

Hallo zusammen,
um auf die ursprüngliche Frage zurückzukommen:
Meister darf der Techniker natürlich ausbilden, da Industriemeister von der IHK ausgebildet werden und nicht vom Land/Bund. Es gilt i.A. der Grundsatz, dass man das ausbilden darf, was man selbst ist. Der Nachweis nach AEVO ("AdA-Schein") ist dazu natürlich nützlich. Damit darf übrigens JEDER ausbilden (Azubis), wenn er die entsprechende fachliche Qualifikation besitzt (üblicherweise eine einschlägige Ausbildung, Meister oder höher muss dazu nicht sein).
Die IHK'n suchen sich Leute, die Ahnung von einem Fach haben und das dann geben - macht ja auch Sinn wegen aktueller und praxisnaher Ausbildung.
Natürlich ist man dann freier Referent/Dozent und nicht angestellter oder sogar beamteter Lehrer - was glaube ich Ziel der Frage war. Genauere Fragen beantwortet jede regionale IHK.
Für das Handwerk gelten natürlich wieder ganz andere Gesetze - sonst könnte ja auch jeder dahergelaufene Elektrotechniker eine Steckdose anschließen (wollen und dürfen):oops:
 
AW: Lehrbefugnis

Er ist als Lehrer angestellt, hat aber keine volle Stelle. Er unterrichtet uns einmal die woche und sonst arbeitet er noch ihn einem Betrieb.
 
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hey,

@nixwisser
ja das ist schon interessant (war davon auch so begeistert gewesen, das ich mal über ein verlängertes WE nach aalen gefahren bin und mir die schule angeschaut hatte).
aber hatte mich dann doch nicht dafür entschieden.
es ging ja hier darum, inwieweit ein techniker als lehrer befugt ist zu unterrichten. also ohne studium.


mfg
karrenb
 
AW: Lehrbefugnis


Interessanter Link!
Zumal ich in unmittelbarer Nähe wohne...
Aber meine Frage ist nun, da wir an unserer Schule mit dem Techniker-Abschluss automatisch die Fachhochschul-Reife erwerben, ob das denn für die Hochschule reichen würde?
Weil mein Wissensstand ist, dass man mit FH-Reife auch nur an Fachhochschulen studieren kann... und die ist ja eine Hochschule.
Wäre das trotzdem machbar?
 

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