AW: Laptop füer 1800 Euro
Gebe Thomas recht! PC´s und Laptops können steuerlich innerhalb von drei Jahren abgeschrieben werden. Bei Bilanzpflichtigen Unternehmen steht am Schluß 1 EURO als Erinnerungswert (das machen z. B. Lebensversicherungen, die von Deinen Beiträgen Immobilien kaufen, diese bilanzmäßig bis auf einen EURO abschreiben und Du am Schluss von den versteckten Bilanzreseven leer ausgehst). Bei negativer Steuererklärung (weil Du z. B. eine Vollzeitschule besuchst, kannste die Erste AfA inkl. der weiteren Werbungskosten (Bücher, Schulgeld, Fahrkilometerpauschale, Abwesenheits-Verflegungspauschale- gilt nur, wenn Du von der Arbeit direkt zur Abendschule fährst, bzw. zu den Kurstagen der Fernschule und die zeitlichen Limets überscheitest-) auf das vorletzte Steuerjahr (zwei Jahre retour) zurücktragen lassen. Andererfalls gilt ein steuerrechtlicher Verlust-Vortrag von 10 Jahren, den Du nach Deiner Weiterbildung nutzen und die Verteilung auf mehrere Jahre beantragen kannst (Kappung des Spitzensteuersatz)!
Doch Vorsicht, manche Finanzämter verwehren die km-Pauschale pro gefahrenen km (0,30 C/km), da diese der Ansicht sind bei Vollzeitlehrgängen hätte dieser den Charakter eines festen Arbeitsplatz und bei Teilzeit nach drei Monaten ebenfalls!
