Thomas
Mitarbeiter
Das Jahr 2005 ist vergangen, in dem die ersten großen Weichenstellungen in unserer Sache vollzogen worden sind.
Am 19.01.05 war zum ersten Mal in der Geschichte der deutschen Technikerbewegung das Thema Techniker auf der Tagesordnung des Bundesländerausschusses Dienstleistungsrecht. Der Bund-Länderausschuss Dienstleistungsrecht besteht aus Vertretern des Bundes- und der Landwirtschaftsministerien. Dort wurden unsere Arbeitspapiere und Vorschläge zum Dienstleistungsrecht und zur besseren Berufsausübung des Technikers besprochen.
-----
Damit wurden aber auch die ersten politischen Vorstöße zu einer zukünftigen Berücksichtigung des Technikers im Dienstleistungsrecht der Weg gebahnt.
Am 20.01.05 fand in der Berliner Technikerschule ein Gespräch der Sozialpartner und der Deutschen Spitzenverbände statt unter dem Vorsitz des VdT. Teilnehmer waren die Repräsentanten von :
- Bundeswirtschaftsministerium
- Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände, BDA
- Deutscher Gewerkschaftsbund, DGB
- Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft, GEW
- Berufschullehrerverband BLBS, ( Fachverband des Deutschen Beamtenbundes )
- Vertreter der Privatschulen
- Schulleiter der großen deutschen Technikerschulen
Am Rande ist zu erwähnen, dass dieses Gespräch das Erste dieser Art in der Geschichte der deutschen Technikerbewegung war.
Erschreckend an diesem Gespräch war die Aussage des Vertreters des Arbeitgeberverbandes, dass man bis dato nicht wusste, was ein staatlich geprüfter Techniker ist und man in den nächsten Jahren einen
Ingenieursmangel erwarte!
Ähnliche Äußerungen kamen im Laufe der Zeit auch von Seiten der Gewerkschaften.
Die Themenschwerpunkte des Spitzengesprächs lagen beim Bildungsstand des staatlich geprüften Technikers, dessen Vergleichbarkeit mit Bachelorabschlüssen im internationalen Vergleich. Durchlässigkeit, Anrechnungssysteme bei einem FH- Studium und der Entwicklung des nationalen und europäischen Qualifizierungsrahmens.
Als Konsequenz dieser Sitzung veranstalteten wir am 26.04.05 den 1. VdT – Bildungsgipfel in Weilburg. Frau Edelgard Bulmahn, Bundesministerin für Bildung und Forschung, übernahm die Schirmherrschaft.
Als Ehrengäste nahmen z.B. Holger Haibach, MdB und Klaus-Peter Willsch, MdB, Frau van Haaren, Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst, sowie Vertreter der Deutschen Spitzenverbände teil.
Die Tagesordnung bestand aus :
TOP 1
Lebenslanges Lernen auch für Techniker ? Der VdT stellt ein modulares System zur Weiter - und Fortbildung von staatlich geprüften Technikern vor !
TOP 2
Das Hessische Hochschulgesetz wurde novelliert: Meister und Techniker dürfen ohne FHR studieren. Vorstellung und Diskussion mit Frau van Haaren.
TOP 3
Bericht aus den Technikerschulen über Gespräche mit den Hochschulen bezüglich der Anerkennung von Inhalten der Technikerausbildung.
TOP 4
Die Anrechnung für den Einstig in das 3. oder 4. Semester ( Durchstieg ) liegt unserer Meinung nach weniger am Inhalt der Technikerausbildung, sondern an fehlendem Unterricht in höherer Mathematik und Physik. Wäre hier ein Wahlfach im 4. Semester der Technikerausbildung möglich, das sich an den Erfordernissen orientiert ? Offene Diskussion !
TOP 5
Das Bachelor- Studium beträgt im internationalen Vergleich 3 Jahre, also 6 Semester, in der Regel sind das180 ECTS - Punkte. Hier muss über ein Abrechnungsverfahren für den Techniker nachgedacht werden.
Die Veranstaltung war von Seiten der Vertreter der Technikerschulen sehr gut besucht, es fand eine sehr lebhafte Diskussion statt. An dieser Stelle wollen wir uns bei der Technikerschule Weilburg und deren Schulleiter Herrn Hill, OStD, GEW, für die freundliche Aufnahme in seinem Hause, und Herrn Dörflinger, OStD, a.D. Ehrenvorsitzender des BLBS Baden – Württemberg, für seine Moderation und den Besuchern bedanken.
Die Veranstaltung zog in Folge ihre politischen Kreise in Sachen Techniker, im Mai folgten weitere Gespräche mit dem Bundeswirtschaftsministerium, im Haus der Wirtschaft und mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund ( Sozialpartner ), um in Sachen Techniker gegenüber den Vertretern der Industrie weiter zu kommen.
Am 17. Juni 2005 wurde diese Rechtsverordnung zur Handwerksordnung, in der die Eintragung der staatlich geprüften Techniker und Gestalter geregelt ist, vom Bundesrat verabschiedet und trat damit in Kraft.
Nach § 7 Abs. 2 der Handwerksordnung, die am 01.01.2004 in Kraft trat, bestand ein Rechtsanspruch von Ingenieuren, Absolventen von Technischen Hochschulen oder staatlichen bzw. staatlich anerkannten Fachschulen für Technik und Gestaltung, sich in den zulassungspflichtigen Handwerksberufen in die Handwerksrolle eintragen zu lassen.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass in diesem Gesetz lediglich ein "Anspruch" auf die Eintragung in die Handwerksrolle besteht.
Das Bundeswirtschaftsministerium wurde aber bevollmächtigt, eine Rechtsverordnung zu erstellen, die zusätzlich durch den Bundesrat verabschiedet werden mußte.
Diese Rechtsverordnung regelt im Gegensatz zum o.g. Rechtsanspruch genau, nach welchen Kriterien die zuständigen Kammern Eintragungen in die Handwerksrolle vorzunehmen haben.
Bei der Erstellung dieser für den staatlich geprüften Techniker und Gestalter eminent wichtigen Rechtsverordnung wurden vom Bundeswirtschaftsministerium nur die Sozialpartner (dieses sind der Zentralverband des Deutschen Handwerks sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund) und zusätzlich der Verein der Techniker e.V., der damit alleine die Belange der deutschen Techniker vertrat, gehört.
Parallel zur Rechtsverordnung begannen die ersten Gespräche mit dem Handwerkskammertag und den Gewerkschaften ( Sozialpartnern ) und der Kultusministerkonferenz zur Erstellung der Zuordnungslisten Techniker / Meister.
Am 29.09. 05 folgte eine Fachtagung Techniker im Zentralverband Elektrohandwerk in Frankfurt mit Herrn Klaus Feuler, Vizepräsident des Deutschen Handwerkskammertags, Herrn Wolfgang Oppel, DGB – Bundesvorstand, Herrn Claus Drewes, IG – Metall Bundesvorstand, mit Vertretern der Handwerkskammern, Herrn Wilke, BLBS Stellv. Bundesvorsitzender, Herrn Hill,
OstD, GEW, der Technikerschulen. Moderation hatte Herr Dörflinger, OStD,
a.D. Ehrenvorsitzender des BLBS Baden - Württemberg.
Bedingt durch die gewerksübergreifende Ausbildung des staatlich geprüften Technikers und der damit verbundenen Eintragungsmöglichkeiten in die Handwerksrolle sahen wir hier Handlungsbedarf in Form von gezielter Öffentlichkeitsarbeit.
Ein weiteres Thema war die Eintragung der Techniker in die Installationsverzeichnisse der Netzbetreiber .
Es ist auch hier fest zu halten, dass es in der Geschichte der deutschen Technikerbewegung keine, aber auch nur annähernde Veranstaltung gab !
Im Jahr 2006 sollen Änderung im straßenverkehrsrechtlicher Bereich kommen.
Mit der geplanten Änderung einer straßenverkehrsrechtlicher Vorschrift werden den staatlich geprüften Technikern der Fachrichtungen Fahrzeugtechnik, Maschinenbau, Elektrotechnik, Luft- und Raumfahrttechnik zwei interessante Berufsfelder zugänglich gemacht.
nach entsprechender Zusatzausbildung und einer erfolgreich absolvierten Prüfung bei Kraftfahrzeugen und Anhängern kann ein staatlich geprüfter Techniker die Abgasuntersuchung (AU) und die sogenannte „TÜV-Prüfung“ abnehmen.
Nachdem im Bereich der Handwerksordnung unter Mitwirkung des VdT bereits wesentliche Änderungen realisiert worden sind, kann der VdT einen weiteren Erfolg nur für sich verbuchen.
Nun beabsichtigt das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
(BMVBW) mit der nächsten Novellierung eines straßenverkehrsrechtlichen Gesetzes den § 2 Abs.2 Nr. 4 des Kraftfahrsachverständigengesetzes
(KfSachvG) zu ändern.
Nach der Änderung sind die staatlich geprüften Techniker den entsprechenden Handwerksmeistern gleichgestellt. Mit dieser Gleichstellung ist die Anerkennungsvoraussetzung geschaffen, um „amtlich anerkannte Prüfer mit Teilbefugnissen“ zu werden.
Zum Thema State certified Engineer ist folgendes zu sagen: Die Kultusministerkonferenz gibt in unregelmäßigen Abständen im Rahmen des europäischen Informationssystems EURIDYCE Beschreibungen des deutschen Bildungswesens heraus. Hierbei wurde der Begriff staatlich geprüfter Techniker als State certified Engineer übersetzt, ohne dass damit eine Grundlage für die Verwendung als offizielle Bezeichnung verbunden wird.
Um es mit ganz einfach Worten zu sagen, solange es keinen offiziellen Beschluss gibt, der den staatlich geprüften Techniker als State certified Engineer übersetzt, ist jede Übersetzung das Papier nicht wert, auf dem es steht !
Die Stellungnahme der Kultusministerkonferenz und des Deutschen Gewerkschaftsbundes finden Sie hierzu unter news auf der www.vdt-portal.de Seite.
Am 19.01.05 war zum ersten Mal in der Geschichte der deutschen Technikerbewegung das Thema Techniker auf der Tagesordnung des Bundesländerausschusses Dienstleistungsrecht. Der Bund-Länderausschuss Dienstleistungsrecht besteht aus Vertretern des Bundes- und der Landwirtschaftsministerien. Dort wurden unsere Arbeitspapiere und Vorschläge zum Dienstleistungsrecht und zur besseren Berufsausübung des Technikers besprochen.
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Damit wurden aber auch die ersten politischen Vorstöße zu einer zukünftigen Berücksichtigung des Technikers im Dienstleistungsrecht der Weg gebahnt.
Am 20.01.05 fand in der Berliner Technikerschule ein Gespräch der Sozialpartner und der Deutschen Spitzenverbände statt unter dem Vorsitz des VdT. Teilnehmer waren die Repräsentanten von :
- Bundeswirtschaftsministerium
- Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände, BDA
- Deutscher Gewerkschaftsbund, DGB
- Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft, GEW
- Berufschullehrerverband BLBS, ( Fachverband des Deutschen Beamtenbundes )
- Vertreter der Privatschulen
- Schulleiter der großen deutschen Technikerschulen
Am Rande ist zu erwähnen, dass dieses Gespräch das Erste dieser Art in der Geschichte der deutschen Technikerbewegung war.
Erschreckend an diesem Gespräch war die Aussage des Vertreters des Arbeitgeberverbandes, dass man bis dato nicht wusste, was ein staatlich geprüfter Techniker ist und man in den nächsten Jahren einen
Ingenieursmangel erwarte!
Ähnliche Äußerungen kamen im Laufe der Zeit auch von Seiten der Gewerkschaften.
Die Themenschwerpunkte des Spitzengesprächs lagen beim Bildungsstand des staatlich geprüften Technikers, dessen Vergleichbarkeit mit Bachelorabschlüssen im internationalen Vergleich. Durchlässigkeit, Anrechnungssysteme bei einem FH- Studium und der Entwicklung des nationalen und europäischen Qualifizierungsrahmens.
Als Konsequenz dieser Sitzung veranstalteten wir am 26.04.05 den 1. VdT – Bildungsgipfel in Weilburg. Frau Edelgard Bulmahn, Bundesministerin für Bildung und Forschung, übernahm die Schirmherrschaft.
Als Ehrengäste nahmen z.B. Holger Haibach, MdB und Klaus-Peter Willsch, MdB, Frau van Haaren, Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst, sowie Vertreter der Deutschen Spitzenverbände teil.
Die Tagesordnung bestand aus :
TOP 1
Lebenslanges Lernen auch für Techniker ? Der VdT stellt ein modulares System zur Weiter - und Fortbildung von staatlich geprüften Technikern vor !
TOP 2
Das Hessische Hochschulgesetz wurde novelliert: Meister und Techniker dürfen ohne FHR studieren. Vorstellung und Diskussion mit Frau van Haaren.
TOP 3
Bericht aus den Technikerschulen über Gespräche mit den Hochschulen bezüglich der Anerkennung von Inhalten der Technikerausbildung.
TOP 4
Die Anrechnung für den Einstig in das 3. oder 4. Semester ( Durchstieg ) liegt unserer Meinung nach weniger am Inhalt der Technikerausbildung, sondern an fehlendem Unterricht in höherer Mathematik und Physik. Wäre hier ein Wahlfach im 4. Semester der Technikerausbildung möglich, das sich an den Erfordernissen orientiert ? Offene Diskussion !
TOP 5
Das Bachelor- Studium beträgt im internationalen Vergleich 3 Jahre, also 6 Semester, in der Regel sind das180 ECTS - Punkte. Hier muss über ein Abrechnungsverfahren für den Techniker nachgedacht werden.
Die Veranstaltung war von Seiten der Vertreter der Technikerschulen sehr gut besucht, es fand eine sehr lebhafte Diskussion statt. An dieser Stelle wollen wir uns bei der Technikerschule Weilburg und deren Schulleiter Herrn Hill, OStD, GEW, für die freundliche Aufnahme in seinem Hause, und Herrn Dörflinger, OStD, a.D. Ehrenvorsitzender des BLBS Baden – Württemberg, für seine Moderation und den Besuchern bedanken.
Die Veranstaltung zog in Folge ihre politischen Kreise in Sachen Techniker, im Mai folgten weitere Gespräche mit dem Bundeswirtschaftsministerium, im Haus der Wirtschaft und mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund ( Sozialpartner ), um in Sachen Techniker gegenüber den Vertretern der Industrie weiter zu kommen.
Am 17. Juni 2005 wurde diese Rechtsverordnung zur Handwerksordnung, in der die Eintragung der staatlich geprüften Techniker und Gestalter geregelt ist, vom Bundesrat verabschiedet und trat damit in Kraft.
Nach § 7 Abs. 2 der Handwerksordnung, die am 01.01.2004 in Kraft trat, bestand ein Rechtsanspruch von Ingenieuren, Absolventen von Technischen Hochschulen oder staatlichen bzw. staatlich anerkannten Fachschulen für Technik und Gestaltung, sich in den zulassungspflichtigen Handwerksberufen in die Handwerksrolle eintragen zu lassen.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass in diesem Gesetz lediglich ein "Anspruch" auf die Eintragung in die Handwerksrolle besteht.
Das Bundeswirtschaftsministerium wurde aber bevollmächtigt, eine Rechtsverordnung zu erstellen, die zusätzlich durch den Bundesrat verabschiedet werden mußte.
Diese Rechtsverordnung regelt im Gegensatz zum o.g. Rechtsanspruch genau, nach welchen Kriterien die zuständigen Kammern Eintragungen in die Handwerksrolle vorzunehmen haben.
Bei der Erstellung dieser für den staatlich geprüften Techniker und Gestalter eminent wichtigen Rechtsverordnung wurden vom Bundeswirtschaftsministerium nur die Sozialpartner (dieses sind der Zentralverband des Deutschen Handwerks sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund) und zusätzlich der Verein der Techniker e.V., der damit alleine die Belange der deutschen Techniker vertrat, gehört.
Parallel zur Rechtsverordnung begannen die ersten Gespräche mit dem Handwerkskammertag und den Gewerkschaften ( Sozialpartnern ) und der Kultusministerkonferenz zur Erstellung der Zuordnungslisten Techniker / Meister.
Am 29.09. 05 folgte eine Fachtagung Techniker im Zentralverband Elektrohandwerk in Frankfurt mit Herrn Klaus Feuler, Vizepräsident des Deutschen Handwerkskammertags, Herrn Wolfgang Oppel, DGB – Bundesvorstand, Herrn Claus Drewes, IG – Metall Bundesvorstand, mit Vertretern der Handwerkskammern, Herrn Wilke, BLBS Stellv. Bundesvorsitzender, Herrn Hill,
OstD, GEW, der Technikerschulen. Moderation hatte Herr Dörflinger, OStD,
a.D. Ehrenvorsitzender des BLBS Baden - Württemberg.
Bedingt durch die gewerksübergreifende Ausbildung des staatlich geprüften Technikers und der damit verbundenen Eintragungsmöglichkeiten in die Handwerksrolle sahen wir hier Handlungsbedarf in Form von gezielter Öffentlichkeitsarbeit.
Ein weiteres Thema war die Eintragung der Techniker in die Installationsverzeichnisse der Netzbetreiber .
Es ist auch hier fest zu halten, dass es in der Geschichte der deutschen Technikerbewegung keine, aber auch nur annähernde Veranstaltung gab !
Im Jahr 2006 sollen Änderung im straßenverkehrsrechtlicher Bereich kommen.
Mit der geplanten Änderung einer straßenverkehrsrechtlicher Vorschrift werden den staatlich geprüften Technikern der Fachrichtungen Fahrzeugtechnik, Maschinenbau, Elektrotechnik, Luft- und Raumfahrttechnik zwei interessante Berufsfelder zugänglich gemacht.
nach entsprechender Zusatzausbildung und einer erfolgreich absolvierten Prüfung bei Kraftfahrzeugen und Anhängern kann ein staatlich geprüfter Techniker die Abgasuntersuchung (AU) und die sogenannte „TÜV-Prüfung“ abnehmen.
Nachdem im Bereich der Handwerksordnung unter Mitwirkung des VdT bereits wesentliche Änderungen realisiert worden sind, kann der VdT einen weiteren Erfolg nur für sich verbuchen.
Nun beabsichtigt das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
(BMVBW) mit der nächsten Novellierung eines straßenverkehrsrechtlichen Gesetzes den § 2 Abs.2 Nr. 4 des Kraftfahrsachverständigengesetzes
(KfSachvG) zu ändern.
Nach der Änderung sind die staatlich geprüften Techniker den entsprechenden Handwerksmeistern gleichgestellt. Mit dieser Gleichstellung ist die Anerkennungsvoraussetzung geschaffen, um „amtlich anerkannte Prüfer mit Teilbefugnissen“ zu werden.
Zum Thema State certified Engineer ist folgendes zu sagen: Die Kultusministerkonferenz gibt in unregelmäßigen Abständen im Rahmen des europäischen Informationssystems EURIDYCE Beschreibungen des deutschen Bildungswesens heraus. Hierbei wurde der Begriff staatlich geprüfter Techniker als State certified Engineer übersetzt, ohne dass damit eine Grundlage für die Verwendung als offizielle Bezeichnung verbunden wird.
Um es mit ganz einfach Worten zu sagen, solange es keinen offiziellen Beschluss gibt, der den staatlich geprüften Techniker als State certified Engineer übersetzt, ist jede Übersetzung das Papier nicht wert, auf dem es steht !
Die Stellungnahme der Kultusministerkonferenz und des Deutschen Gewerkschaftsbundes finden Sie hierzu unter news auf der www.vdt-portal.de Seite.