Gez??

AW: Gez??

Hi,

also bei dem Meister-BaföG kann ich das nicht genau sagen. Ich beziehe Schülerbafög und da geht es. Einen Antrag dafür kannst du dir bei der GEZ von der Internetseite ziehen. Dort ist auch aufgeführt, wer sich befreien lassen kann.

MfG

Bode
 
AW: Gez??

Hi,

also bei dem Meister-BaföG kann ich das nicht genau sagen. Ich beziehe Schülerbafög und da geht es. Einen Antrag dafür kannst du dir bei der GEZ von der Internetseite ziehen. Dort ist auch aufgeführt, wer sich befreien lassen kann.

MfG

Bode


es ist so! das ich gerade ne absage bekommen habe von der gez und ich das ja nicht so glauben kann..
und wie gesagt ich beziehe meister bafög
 
J

Just_Kai

Gast
AW: Gez??

Ich beziehe auch Meisterbafög und mich haben sie damals auch abgelehnt mit der Begründung, das das Meisterbafög nicht zu den Leistungen gehört, die eine Befreiung der GEZ rechtfertigen. In deren Abhandlungen ist auch nur vom BAFÖG die rede und nicht nach dem AFBG...

Kleiner aber feiner Unterschied und mich kotzt es genauso an!!!
 
AW: Gez??

Ich beziehe auch Meisterbafög und mich haben sie damals auch abgelehnt mit der Begründung, das das Meisterbafög nicht zu den Leistungen gehört, die eine Befreiung der GEZ rechtfertigen. In deren Abhandlungen ist auch nur vom BAFÖG die rede und nicht nach dem AFBG...

Kleiner aber feiner Unterschied und mich kotzt es genauso an!!!


also im klartext..
gibt kein geld zurück!!
aaaaaaaaaaaaaaah
alles arsch jetzt weiß ich warum keiner mehr den scheiß machen will..
 
AW: Gez??

Wenn man zu Hause wohnt, dann muss man auch GEZ bezahlen.
Wenn man eine eigene Wohnung hat und Meister BaFög bekommt, dann wird man auch von der GEZ befreit.
 
J

Just_Kai

Gast
AW: Gez??

@ Dustin:

Nein, wirst du eben nicht. Und wenn doch dann schicke mir bitte Internetseiten auf denen das steht. Bis dato mach die GEZ noch einen Unterschied zwischen BAFÖG und Meiter-BAFÖG (AFBG).

Sonst werde ich die wohl verklagen müssen, umd an die 600€ zu kommen, die ich über zwei Jahre gezahlt habe, da ich Meister-BAFÖG bekomme und ne eigene Wohnung hab!

Gruß
 
AW: Gez??

Also ich muss GEZ bezahlen. Schulkollegen die Meister-BaFög bekommen und ne eigene Wohnung haben, wurden alle befreit.
Wenn du jedoch mit ner Freundin oder jemandem anders zusammenwohns, dann sieht die Sache natürlich anders aus.
 
J

Just_Kai

Gast
AW: Gez??

Tu ich nicht. Ich wohne allein. Frag bitte mal ganz genau nach nach welchem Gesetz deine Bekannte Förderung beziehen. Denn, ich wiederhole mich nochmals, BAFÖG ist nicht gleich Meister-BAFÖG. Das normale BAFÖG wird, wie der Name selbst sagt, nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz gezahlt und das Meister-BAFÖG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz.

Und dann wäre noch schön zu wissen, seit wann deine Bekannte von der GEZ befreit sind.

Danke und Gruß

Kai
 
AW: Gez??

Tu ich nicht. Ich wohne allein. Frag bitte mal ganz genau nach nach welchem Gesetz deine Bekannte Förderung beziehen. Denn, ich wiederhole mich nochmals, BAFÖG ist nicht gleich Meister-BAFÖG. Das normale BAFÖG wird, wie der Name selbst sagt, nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz gezahlt und das Meister-BAFÖG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz.

Und dann wäre noch schön zu wissen, seit wann deine Bekannte von der GEZ befreit sind.

Danke und Gruß

Kai


also ich habe gerade mit so einer tante vom amt gesprochen und die sagt
"auf deutch" weil wir meisterbafög beziehen haben wir keinerlei rechte oder ansprüche auf irgent etwas..
sprich auch nicht mehr auf die befreiung von GEZ...
 
AW: Gez??

Die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

Neue Zuständigkeit ab dem 1. April 2005: Gebühreneinzugszentrale (GEZ)

Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag gewährt.

Voraussetzung ist, dass Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten werden und der Antragsteller zum unten aufgeführten Personenkreis gehört. Befreit werden können der Haushaltsvorstand, dessen Ehegatte oder ein Haushaltsangehöriger für von ihm selbst zum Empfang bereitgehaltene Geräte, wenn mindestens eine der nachfolgenden Befreiungsvoraussetzungen erfüllt wird:

1. Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (Sozialhilfe) oder nach § 27 a oder 27 d des Bundesversorgungsgesetzes:
Aktueller Sozialhilfebescheid

2. Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches):
Aktueller Bescheid über den Bezug von Grundsicherung

3. Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches:
Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von ALG II oder Sozialgeld sowie das Blatt des Berechnungsbogens, aus dem ersichtlich ist, ob Zuschläge nach § 24 Zweites Buch des Sozialgesetzbuches gewährt werden oder nicht.

4. Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:
Aktueller Bescheid über den Bezug von Asylbewerberleistungen

5. Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben:
Aktueller BAföG-Bescheid

6. Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27 e des Bundesversorgungsgesetzes:
Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von Leistungen nach § 27 e BVG

7. a. blinde oder nicht vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 60% allein wegen der Sehbehinderung:
Aktueller Schwerbehindertenausweis mit “RF-Merkzeichen” oder Bescheinigung des Versorgungsamtes

b. hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist:
Aktueller Schwerbehindertenausweis mit „RF-Merkzeichen“ oder Bescheinigung des Versorgungsamtes

8. behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80% beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können:
Aktueller Schwerbehindertenausweis mit „RF-Merkzeichen“ oder Bescheinigung des Versorgungsamtes

9. Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz oder von Pflegegeld nach den landesgesetzlichen Vorschriften:
Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von Hilfe zur Pflege nach dem SGB oder dem BVG

10. Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 des Lastenausgleichgesetzes oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c des Lastenausgleichsgesetzes ein Freibetrag zuerkannt wird:
Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von Leistungen nach § 267 LAG

Bitte fügen Sie unbedingt beim Versand des Antrages eine beglaubigte Kopie des Bewilligungsbescheides oder Schwerbehindertenausweises bzw. die von einer Behörde oder dem Vorsorgungsamt ausgefertigte “Bescheinigung zur Vorlage bei der Behörde” bei. Oder fragen Sie bitte bei Ihrer Behörde, ob diese die Vorlage des Originals auf dem Antrag bestätigt. Fügen Sie dann nur eine einfache Kopie des Bewilligungsbescheides oder Schwerbehindertenausweises bei.

Die Befreiung beginnt mit dem Ersten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wurde und der Vordruck bei der GEZ eingegangen ist. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht zulässig, auch wenn die Befreiungsvoraussetzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben.

Wird der Antrag vor Ablauf eines gültigen Befreiungsbescheides gestellt, wird der Beginn der neuen Befreiung auf den Ersten des Monats nach Ablauf der Frist festgesetzt.

gefunden auf www.gez.de

ansonsten ist auch immer www.gidf.de sehr gut bei solchen sachen. Is nich böse gemeint ich find den link nur so klasse :)
 
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