Erbe während des Meister-/Aufstiegsbafögs

Hi wir haben uns letztens in der Technikerklasse gefragt, was passiert wenn einen ein Erbe bevorsteht.

Muss das dem Bafög Amt gemeldet werden?
Sollte man das melden?

Und wenn ja, wird das Bafög nur eingefroren oder muss man dann alles direkt zurück zahlen?

Dadurch dass das Bafög Amt bei uns in der Gegend mehr als langsam und schlecht arbeitet, haben wir uns gefragt ob die das überhaupt mit kriegen. Mehrere Mitschüler bei uns in der Technikerklasse, haben das Bafög erst ein halbes Jahr nach Schulanfang ausgezahlt bekommen. Manche sogar später.

Hat Jemand da Erfahrungen?
 
Weißt du, dass das du ein Erbe erhältst, die Personen sterben aber erst in 10 Jahren, dann ist das dem Amt egal.
Sobald man das Erbe übertragen bekommt und es den Freibetrag überschreitet, muss (nicht sollte) man es melden.
Ab da stoppt dann die Bafög Zahlung, d.h. da du vorher noch kein Geld hattest muss da vorher bezahlte Geld auch nicht zurück gezahlt werden.
Meldest du allerdings verspätet nach, dann kann es auch sein, dass man vorher erhaltene Leistungen zurück zahlen muss.
Und verschweigst du Vermögen und das Bafög Amt bekommt das raus, dann musst du sofort alles zurück zahlen + eine Strafe. Mir sind 2 Fälle bekannt, da war die Strafe ca. 50% der erhaltenen Leistungen. Das waren so Cleverle, die meinten, dass sie noch kurz vor Stellung des Antrags Vermögen auf andere Personen übertragen können und das Amt bekommt das nicht mit.

Ich frage mich eher, nach was für Erfahrungen du jetzt fragst? Liest sich für mich so nach der Frage, ob es sich lohnt, Vermögen zu verschleiern. Dazu: Ganz klares NEIN.

Noch was: Es kann sein, dass das Amt bei euch langsam arbeitet. Aber wie wollt dir die Qualität als "schlecht" beurteilen? Ggf. arbeitet es nur langsam, weil es die ganzen Kontenabfragen durchführt.
Und es kommt immer auf den Zeitpunkt der Antragsstellung an. Zu meiner Zeit waren 5 bis 6 Monate bis zur Gewährung des Antrags leider auch "normal".
 
Hi wir haben uns letztens in der Technikerklasse gefragt, was passiert wenn einen ein Erbe bevorsteht.

Muss das dem Bafög Amt gemeldet werden?
Sollte man das melden?

Und wenn ja, wird das Bafög nur eingefroren oder muss man dann alles direkt zurück zahlen?

Dadurch dass das Bafög Amt bei uns in der Gegend mehr als langsam und schlecht arbeitet, haben wir uns gefragt ob die das überhaupt mit kriegen. Mehrere Mitschüler bei uns in der Technikerklasse, haben das Bafög erst ein halbes Jahr nach Schulanfang ausgezahlt bekommen. Manche sogar später.

Hat Jemand da Erfahrungen?

Ein bevorstehendes Erbe ist doch ein möglicher Geldfluß erst in der Zukunft. Man kann ja (wenn man will) auch Schulden erben.
Hast du etwas geerbt, mußt du das angeben, denn das ändert ja die Vertragsgrundlage.
 
Das Aufstiegsbafög ist doch ohnehin einkommens- und Vermögensunabhängig, oder nicht?
Wenn es um die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren geht, dann ja.

Bei Vollzeitunterricht kann man noch eine Förderung für den Unterhaltsbedarf beantragen. Dann darf das maximale Vermögen 45.000 EUR hoch sein.


Manche beantragen aber auch das Schülerbafög. Dort ist - meines Wissens nach - das maximale Vermögen deutlich niedriger angesetzt.
 

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