AW: Elektrotechniker Meister selbstständig machen ?
Hallo,
Ich bin seit ca. 3 Jahren selbständig(1-Mann-Betrieb) im Bereich Hydraulikservice, also Schlauchfertigung und Handel mit Hydraulikteilen und allgemein mit technischen Produkten
(vorher war ich unter anderem ca. 5 Jahre in einer ähnlichen Position angestellt, ohne dass in der Firma ein technischer Meister oder eine Person mit ähnlicher bzw. höherwertiger Qualifizierung vorhanden war ).
In letzter Zeit werden immer mehr Reparaturen bzw. Umbauten oder Neuanfertigungen von Geräten etc. angefragt bzw. bereits durchgeführt, wie z.B. Ergänzungen und Umrüsten von Hydraulikanlagen in Traktoren, Baumaschinen etc. aber auch der Einbau von ganz oder teilweise zugekauften Hydraulikaggregaten in verschiedenste technische Anwendungen. Dazu zählt dann auch gelegentlich der elektrische Anschluss besagter Komponenten, oder die Steuerung solcher Anlagen z.B. mittels sps.
Bisher war ich mir nicht sicher inwieweit ich mich mit der Durchführung bestimmter Arbeiten auf rechtlich unsicherem Terrain bewege. Ich hatte auch schon eine Meister- bzw. Technikerausbildung ins Auge gefasst.
Seit einem interessanten Gespräch vor 3 Tagen, bin ich aber davon nicht mehr unbedingt überzeugt.
Ein Gewerbetreibender, der seit ca. 20 Jahren offenbar erfolgreich im Geschäft ist, hat mir so seine Erlebnisse geschildert.
Angefangen hatte er quasi ohne eine offizielle Berufsausbildung als Helfer ( in einem Gewerbe das hier nicht genannt werden soll, für das aber Meisterzwang bestand )
Nach einiger Zeit bekam er privat Anfragen von Kunden aus diesem Gewerbe die sich direkt an ihn wandten, da sie von seiner Arbeit überzeugt waren. Er hat dann offiziell ein Reisegewerbe angemeldet und hat dann diese Tätigkeit weiter ausgebaut bis er nach einigen Jahren - ausgelöst durch einen Konkurrenten mit Meisterbrief - Probleme mit der Handwerkskammer/-innung bekam, die ihm die Ausübung des Gewerbes ohne Meisterbrief untersagen wollten.
Er hat darauf Kontakte nach Brüssel geknüpft und fand so einen in der Materie erfahrenen Anwalt, der ihn auf entsprechende Gerichtsurteile gegen den Meisterzwang hingewiesen hat. Mit diesen Referenzen in der Tasche konnte er das Vorgehen der Kammer/ Innung abschmettern. Daraufhin hatte ihm die Innung einen Altmeister-Titel angeboten, welchen er aber abgelehnt hat, da das letztlich mit der Bezahlung von entsprechenden Beiträgen verbunden gewesen wäre.
Ironie der Geschichte: Der Meisterbetreib der das Verfahren angestrengt hat existiert nicht mehr, und der Gewerbetreibende ohne Meistertitel hat mittlerweile von der Bezirksregierung die Ausbildungserlaubnis erhalten und hatte kürzlich den besten Auszubildenden im Bezirk.
Offenbar ist es so, dass durchaus immer noch Konkurrenten mit Hilfe von Kammern etc. ausgebootet werden sollen. Ich denke aber, dass die Rechtslage nicht mehr unbedingt eindeutig ist, vor allem mit Blick nach Brüssel.
Also nur Mut und sich nicht einschüchtern lassen. Dieser Staat muss eh froh sein, wenn es noch Leute gibt die sich selbständig machen.