Hallo,
da ich nach langem Suchen im deutschen Paragraphendschungel noch immer nicht das gefunden habe, wonach ich suche, hoffe ich, dass ich hier eine Antwort auf meine Frage finde:
-Ich habe meinen Techniker im Oktober 2003 mit Ausbilderschein abgeschlossen und vorher eine Ausbildung zum Elektroinstallateur gemacht.
-In die Handwerksrolle bin ich nach §7 Abs. 2 eingetragen.
Frage: Muss ich den Sicherheitsschein der ElektroTechMstrV.(§7 Abs. 6) haben, um in das Elektroinsallateurverzeichnis eingetragen zu werden? (siehe auch "Matrix zur fachl. Voraussetzung für die Eintragung in das Elektroinstallateurverzeichnis") Benötige ich zusätzlich noch den Sachkundenachweis für Netzanschlüsse?
Vielen Dank - Viele Grüße
Stefan
da ich nach langem Suchen im deutschen Paragraphendschungel noch immer nicht das gefunden habe, wonach ich suche, hoffe ich, dass ich hier eine Antwort auf meine Frage finde:
-Ich habe meinen Techniker im Oktober 2003 mit Ausbilderschein abgeschlossen und vorher eine Ausbildung zum Elektroinstallateur gemacht.
-In die Handwerksrolle bin ich nach §7 Abs. 2 eingetragen.
Frage: Muss ich den Sicherheitsschein der ElektroTechMstrV.(§7 Abs. 6) haben, um in das Elektroinsallateurverzeichnis eingetragen zu werden? (siehe auch "Matrix zur fachl. Voraussetzung für die Eintragung in das Elektroinstallateurverzeichnis") Benötige ich zusätzlich noch den Sachkundenachweis für Netzanschlüsse?
Vielen Dank - Viele Grüße
Stefan