Hallo zusammen,
weiß jemand wie das mit dem Eintrag als Bautechniker/Bauzeichner mit 10 Jahren Berufserfahrung in die Architektenliste funktioniert?
Im Bayerischen Architektengesetz Art. 11 (Voraussetzung der Eintragung) Abs. 4
ist dies ja beschrieben. Mir würde es nur mal interessieren ob es jemanden hier im Forum gibt der sich damit schon mal beschäftigt hat, bzw. diese Prüfung (auf Hochschulniveau) von der Architektenkammer abgelegt und bestanden hat. Oder versucht die Kammer absichtlich mit unzumutbar schweren Prüfungen keine Nicht-Stundenden auf ihre Architektenliste zu lassen?
Gruß Thomas
weiß jemand wie das mit dem Eintrag als Bautechniker/Bauzeichner mit 10 Jahren Berufserfahrung in die Architektenliste funktioniert?
Im Bayerischen Architektengesetz Art. 11 (Voraussetzung der Eintragung) Abs. 4
ist dies ja beschrieben. Mir würde es nur mal interessieren ob es jemanden hier im Forum gibt der sich damit schon mal beschäftigt hat, bzw. diese Prüfung (auf Hochschulniveau) von der Architektenkammer abgelegt und bestanden hat. Oder versucht die Kammer absichtlich mit unzumutbar schweren Prüfungen keine Nicht-Stundenden auf ihre Architektenliste zu lassen?
Gruß Thomas