Techniker-Weiterbildung von der Steuer absetzen
Die Weiterbildung zum Techniker und alle damit verbundenen Kosten kann man von der Steuer absetzen. Neben den vielen Fördermöglichkeiten der Weiterbildung ist die Steuererklärung eine weitere Maßnahme, Geld zu sparen. Nun sind Steuern kein Thema, das in der Aus- und Weiterbildung gelehrt wird. Kaufmännische Berufe sind hier etwas im Vorteil. Für viele Techniker ist die Steuererklärung daher ein notwendiges Übel, das gut und gerne abgegeben oder gar ignoriert wird. Da es sich aber lohnt, die Kosten der Weiterbildung von der Steuer abzusetzen, wird hier erklärt, wie das geht.
„Steuern absetzen“ im Klartext – was ist das und wie geht das?
Unter den abzugsfähigen Aufwendungen fällt auch die Weiterbildung zum Techniker. Aber nur, sofern sie nicht anderweitig bezahlt wird- etwa vom Arbeitgeber oder mit dem Aufstiegs-BAföG (früher: Meister-BAföG). Die Kosten für den Beruf werden Werbungskosten genannt. Absetzen kann ein werdender Techniker nicht nur Lehrgangs- und Prüfungskosten. Auch etwa die Fahrt zur Schule/zu Seminaren, Material, Unterkunft und Verpflegung fallen darunter.
Werbungskosten: Abgesetzt werden nicht immer die tatsächlichen Kosten

Nun können aber nicht immer die tatsächlich anfallenden Kosten von der Steuer abgesetzt werden. Für bestimmte Aufwendungen, wie etwa Fahrtkosten, existieren Pauschalen. Für den Arbeitsweg oder den Weg zur Schule kann daher nur eine Kilometerpauschale verwendet werden.
Nicht immer muss in der Steuererklärung jede Aufwendung einzeln zusammengetragen werden. Der Staat vereinfacht das Steuerchaos etwas, indem er einen sog. Pausch(-al)betrag gewährt. Der Arbeitnehmer- oder Werbungskosten-Pauschbetrag etwa beträgt 1.000 Euro im Jahr. Das heißt, dass dieser Betrag jährlich automatisch vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird, ohne einzelne Belege vorweisen zu müssen. Erst wenn die Kosten höher sind, lohnt sich der Aufwand in der Steuererklärung. Da das bei der Techniker-Weiterbildung gut und gerne der Fall sein kann, ist der Pauschbetrag weniger relevant.
Es gibt aber noch andere Kostenarten, die die Steuerlast verringern, wie etwa sog. Sonderausgaben oder “außergewöhnliche Belastungen”. Etwa Schulgeld für Kinder, Spenden oder auch Scheidungskosten. Diese hier abzuhandeln, würde aber den Rahmen sprengen und wir beschränken uns auf die Werbungskosten, da unter ihnen die Ausgaben für die Techniker-Weiterbildung fallen.
Welche Kosten der Techniker-Fortbildung von der Steuer absetzen?
Wie bereits erwähnt, darf der Techniker-Schüler eine Weiterbildung als solche als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Voraussetzung dafür ist aber, dass sie keine Umschulung ist. Wer sich mit dem Techniker-Lehrgang auf eine komplett neue Fachrichtung spezialisiert, kann die Kosten nicht absetzen. Der Gesetzgeber verlangt, dass sie auf die bisherige Ausbildung aufbaut. In der Regel ist das der Fall, da die Weiterbildungen zum Techniker nahezu immer eine einschlägige Ausbildung fordern.
Unter dem Strich bedeutet das, dass jegliche Form der Weiterbildung, sofern sie der Erweiterung des Berufsfeldes dient, das Finanzamt steuerrechtlich anerkennt. Es gibt viele verschiedene finanzielle Posten, die mit einer Weiterbildung verbunden sind:
Fahrtkosten absetzen
Hier müssen nicht unbedingt Tankbelege gesammelt werden, denn die Fahrtkosten werden verkehrsmittelunabhängig mit der Entfernungspauschale von 30 Cent pro vollem Kilometer berücksichtigt. Die Kilometer sind etwa mit Google Maps recht einfach zu ermitteln. Egal ob es sich um den Weg zur Arbeit oder zur (Fern-)Schule handelt, es ist immer dieselbe Entfernungspauschale anzuwenden.
Der pauschale Höchstbetrag liegt bei 4.500 Euro pro Jahr. Höhere Kosten können aber abgesetzt werden, wenn sie nachgewiesen werden können. Idealerweise mit einem Fahrtenbuch, Zugtickets und Tankquittungen.
Unterkunft und Verpflegung absetzen
Übernachtungskosten können anfallen, wenn ein Schüler eine Nacht in einem Hotel verbringen muss. Das kann etwa in einem Fernlehrgang vorkommen, wenn die Schule zur Projektwoche läd. Die Übernachtung kann mit pauschal 20 Euro pro Nacht von der Steuer angesetzt werden.
Außerdem gibt es noch die pauschalen Verpflegungskosten, etwa bei einem Präsenzseminar auswärts. Seit Januar 2014 gibt es einen Pauschbetrag von 12 Euro bei einer achtstündigen und 24 Euro pro Tag bei einer mehrtägigen Reise.
Kurs-, Prüfungs- und Materialgebühren absetzen
Diesbezüglich kann auch Arbeitsmaterial in der Steuererklärung erwähnt und aufgelistet werden. Darunter fallen Hefte, Blöcke und anderes Schreibmaterial. Ein neu gekaufter Computers kann ebenso abgesetzt werden, sofern er für die Weiterbildung oder den Job relevant ist. Das Finanzamt verlangt, dass ein privat angeschafftes Gerät “überwiegend für berufliche Zwecke” genutzt wird. Das müssen etwa 90 Prozent der Zeit sein. Andernfalls muss zwischen einen beruflichen und privaten Teil gesplittet werden.
Für einen beruflich genutzten Computer können bis zu 410 Euro netto (= 487,90 Euro brutto) pro Jahr können von der Steuer abgesetzt werden. Alles, was über diesen Betrag hinaus geht, muss über mehrere Jahre abgeschrieben werden.
Arbeitsplatz absetzen
Sogar das eigene (separate) Arbeitszimmer im Haus kann von der Steuer abgesetzt werden, sofern es für Arbeit und/oder Weiterbildung verwendet wird. Also die Miete, Nebenkosten oder Reinigungskosten. Dazu muss es wieder überwiegend beruflich genutzt werden, worunter auch das Lernen für eine Weiterbildung zum Techniker fällt. Die Kosten werden anteilig nach Quadratmeter und Nutzungsanteil ermittelt.
Wenn ein Arbeitszimmer beispielsweise nur in den zwei Jahren der Vollzeit-Weiterbildung zum Lernen genutzt wird, kann es nur in dieser Zeit abgesetzt werden. Es sei denn, der Beruf hinterher erfordert Heimarbeit.
Belege für die Steuererklärung sammeln
Der Techniker-Schüler sollte Belege, Rechnungen und abgestempelten Anwesenheitslisten sowie andere Bestätigungen für die Teilnahme an einem Fernlehrgang aufbewahren. Bei Werbungskosten ist es wichtig, die Belege für die abgesetzten Kosten jederzeit auf Verlangen des Finanzamts vorlegen zu können. Auch wenn Freibeträge oder Pauschbeträge genutzt werden.
Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein helfen mit der Steuererklärung

Die Steuererklärung ist für manche Menschen jedoch ein Graus. Meist muss einfach nur sichergestellt werden, dass der Steuerpflichtige alle Kosten angibt, die er von der Steuer absetzen darf, um für sich den größtmöglichen Vorteil herauszuholen. Das kann jedoch schnell kompliziert und unübersichtlich werden, wenn neben der Weiterbildung noch gearbeitet wird, die Steuer zusammen mit dem Ehepartner erklärt werden muss oder andere Einkommensquellen vorhanden sind. Es gibt aber Hilfe bzw. die Möglichkeit, sie abzugeben:
- Lohnsteuerhilfeverein
Der Lohnsteuerhilfeverein ist eine gemeinnützige Selbsthilfe-Einrichtung, die Arbeitnehmern bei ihren Steuerbelangen hilft. Während ein Steuerberater oft hohe Kosten verursacht, richtet sich dieser Verein bei den Kosten der Steuererklärung nach dem Einkommen. Der Vorteil sind die wesentlich geringeren Kosten gegenüber einen privatwirtschaftlichen Steuerberater. Der Nachteil hingegen ist, dass der Verein lediglich mit dem sog. nichtselbstständigen Einkommen hilft. Also sich an Arbeitnehmer richtet, die keine selbstständigen, anderweitigen Einkünfte haben. - Steuerberater
Der Steuerberater ist zwar die kostspieligste aber auch einfachste Variante, sich um seine Steuer zu kümmern. Der Mandant muss lediglich alle Belege sammeln und sie beim Steuerberater abliefern. Dieser macht für einen dann die Steuererklärung. Als erfahrener, qualifizierter Fachmann berücksichtigt er etwa Werbungskosten, von denen man selbst womöglich gar nichts weiß. Er sorgt sich darum, dass sie bestmöglich geltend gemacht werden. Zudem spart er einem Zeit und Nerven, die anderweitig besser genutzt sind. - Steuererklärung selber machen
So kompliziert und mühselig Steuern auch sind, ist es für manche nicht die schlechteste Option, die Steuererklärung selbst zu machen. Wer sich das Geld für den Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein sparen möchte, kann das mit etwas Hilfe auch selbst machen. Der Aufwand hält sich gering, wenn etwa nur eine Einkommensquelle vorhanden ist und bei den Werbungskosten lediglich der Pauschbetrag genutzt wird. Mit “Elster” (Elektronische Steuererklärung) bietet der Fiskus eine einfache Möglichkeit, die Steuererklärung ohne Papierkram online einzureichen. Wer aber Werbungskosten absetzt oder über mehrere Einkommensquellen verfügt, sollte etwas Geld in eine Software oder einen Online-Dienst investieren, die wertvolle Tipps beim Absetzen liefern.
Wer sich allerdings lieber selbst informieren möchte, kann dies beispielsweise bei der VLH (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.) tun.
Zusammenfassung: Techniker-Weiterbildung von der Steuer absetzen
Von der Steuer können also folgende Kosten abgesetzt werden:
- Prüfungs- und Lehrgangskosten oder Studiengebühren
- Fahrtkosten (zur Arbeit UND zur Schule)
- Übernachtung und Verpflegung (pauschal)
- Materialkosten (Schreibbedarf, Arbeitsmittel)
- Arbeits-/Lernzimmer
- Einrichtung und Computer