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Meister-BAföG für die Techniker Weiterbildung

Die interessanteste Förderung für werdende Techniker ist das sogenannte Meister-BAföG, da man monatlich einen Betrag bekommt, der zum Überleben ausreicht, und man sich somit den Techniker (teil-)finanzieren kann.

Die gesetzliche Grundlage dazu ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (ABFG). Eine Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker ist grundsätzlich für diese Förderung geeignet – wie eben auch eine Fortbildung zum Meister, die dem Zuschuss den Namen gibt.

Gefördert werden die tatsächlichen Lehrgangs- und Prüfungskosten aller drei Wege zum Techniker – also Vollzeit- und Teilzeit-Lehrgänge wie auch das Fernstudium. Diese Kosten sind bis auf 10.226 Euro gedeckelt, wobei in etwa ein Drittel (30,5 Prozent) der Staat bezuschusst und der Rest als zinsgünstiges Darlehen gewährt wird.

Interessant ist die Förderung der Lehrgangs- und Prüfungskosten natürlich für die teuren Fernlehrgänge. Da die staatlichen Schulen kaum bis gar nichts kosten, wird dort auch nichts gefördert.

Für Lehrgänge in Vollzeit gibt es zusätzlich eine Förderung zum Lebensunterhalt, die je nach Lebenssituation gestaffelt ist. Die Unterhaltsförderung beträgt:

  • 697 Euro für Alleinstehende,
  • 907 Euro für Alleinstehende mit einem Kind,
  • 912 Euro für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner,
  • 1.122 Euro für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner mit einem Kind und
  • 1.332 Euro für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner mit zwei Kindern.

Davon gibt es jeweils 238 Euro als Zuschuss. Der Rest ist wieder ein zinsgünstiges Darlehen, das also zurückgezahlt werden muss.

Doch was, wenn eine längere Zeit zwischen Lehrgangsende und Abschlussprüfung liegt? Auch daran hat der Gesetzgeber gedacht: Wer sich unverzüglich zur Prüfung angemeldet hat, kann bis zu drei Monaten weiterhin die Förderung zum Lebensunterhalt beziehen. Allerdings ist dann der Zuschuss weg und aus der gesamten Förderung in dieser Zeit ist eine Darlehen. Die Förderung für die sogenannte Prüfungsforbereitungsphase muss im Vorfeld beantragt werden – rückwirkend gibt es keine Leistungen.

Außerdem steigt die Förderung, wenn eine eigene Familie vorhanden ist. Für jedes unterhaltspflichtige Kind gibt es monatlich zusätzlich 210 Euro. Die Hälfte davon als staatlicher Zuschuss, die andere Hälfte als Darlehen. Für Alleinerziehende gibt es außerdem zusätzlich 113 Euro oben drauf pro Kind und Monat.

Die Rückzahlung des Darlehenanteils vom Meister-BAföG muss spätestens sechs Jahre nach Ende der Weiterbildung geschehen, wobei die monatliche Rückzahlungsrate mindestens 128 Euro zu betragen hat. Innerhalb dieser Karenzzeit trägt der Staat die Zinsen.

Mit bestandener Abschlussprüfung wird ein Viertel (25 Prozent) der aufgelaufenen Kreditsumme erlassen, sofern das beantragt wurde, bevor die Rückzahlung fällig ist. Wer sich selbstständig macht und einen Mitarbeiter oder Azubi beschäftigt, kann außerdem einen Erlass der Lehrgangs- und Prüfungskosten um ein Drittel beantragen.

Zusammenfassung: Meister-BAföG für den Techniker

  • unabhängig von Alter, Einkommen und Einkommen der Eltern (im Gegensatz zum regulären BAföG)
  • monatliche Förderung aus Zuschuss und Darlehen
  • bis zu 10.226 Euro an Lehrgangskosten (30,5 Prozent davon als Zuschuss, Rest Darlehen)
  • 697 Euro bis 1.332 Euro für Lebensunterhalt (238 Euro davon Zuschuss)
  • 210 Euro pro Kind (Hälfte als Zuschuss, Hälfte als Darlehen)
  • 113 Euro zusätzlich pro Kind bei Alleinerziehenden (voller Zuschuss)
  • 25 Prozent Erlass des Darlehens der Lehrgangskosten bei bestandener Abschlussprüfung
  • 33 Prozent Erlass des Darlehens der Lehrgangskosten bei anschließender Selbstständigkeit
  • bei Vollzeit-Techniker zusätzlich Bildungskredit möglich

Der Antrag auf das Meister-BAföG ist rechtzeitig – also vorher – beim örtlichen Amt für Ausbildungsförderung zu stellen. Die Behörde leistet auch eine umfassende individuelle Beratung. Das Bundesbildungsministerium hat zudem eine kostenlose Info-Hotline zum Meister-BAföG eingerichtet, die unter 0800 62 23 63 45 erreichbar ist.

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