Mehr Geld für berufliche Fortbildungen
Wer sich zum Handwerks- oder Industriemeister, zum Techniker, Betriebswirt oder staatlich geprüften Erzieher fortbilden will, wird seit August 2020 noch besser unterstützt. Dem entsprechenden Gesetzentwurf zur Reform des Aufstiegs-BAföG, hat der Bundesrat nun abschließend zugestimmt.
Lehrgänge, Prüfungen, Materialien, Lebensunterhalt – der Kostenaufwand von beruflichen Fort- und Weiterbildungen ist nicht zu unterschätzen. Finanzielle Unterstützung bieten Bund und Länder: Seit 1996 gibt es das sogenannte Aufstiegs-BAföG für den Aufstieg im dualen System der beruflichen Bildung. Anspruchsberechtigt sind alle, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereiten – unabhängig vom Alter.
Gut 650 Millionen Euro von Bund und Ländern
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz(AFBG, auch „Aufstiegs-BAföG“, früher „Meister-BAföG“ genannt) unterstützt die Vorbereitung auf inzwischen mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse. Die Förderung wird teilweise als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, teilweise als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Die Kosten des Aufstiegs-BAföG tragen zu 78 Prozent der Bund und zu 22 Prozent die Länder. 2018 wurden im Rahmen des Aufstiegs-BAföG 666 Millionen Euro bewilligt.

Die wichtigsten Neuerungen
Nun hat die Bundesregierung das Aufstiegs-BAföG noch attraktiver gemacht und die Förderleistungen ausgebaut. Demnach bekommt – wer sich nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung weiterbildet – nicht nur mehr Geld. Der Einzelne kann auch mehrfach vom Aufstiegs-BAföG profitieren.
Die wichtigsten geplanten Verbesserungen:
- Der einkommensabhängige Zuschuss zum Unterhalt wurde zu einem Vollzuschuss ausgebaut (bisher 50 Prozent).
- Der Unterhaltsbeitrag pro Kind und Ehepartner (je 235 Euro) wird zu 100 Prozent als Zuschuss gewährt (bisher zu 45 beziehungsweise 50 Prozent als Darlehen).
- Der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wurde von 130 auf 150 Euro pro Monat erhöht. Zudem steigt das Höchstalter für die Berücksichtigung von betreuungsbedürftigen Kindern von zehn auf 14 Jahre.
- Lehrgangs- und Prüfungskosten werden zu 50 Prozent vom Staat bezuschusst (bisher 40 Prozent), der Rest als Darlehen gewährt.
- Die Stundungs- und Erlassmöglichkeiten zur Rückzahlung wurden ausgeweitet.
- Aufstieg Schritt für Schritt: Einzelne können künftig auch mehrfach von der Förderung profitieren, nämlich auf allen drei Fortbildungsstufen (zum Beispiel vom Gesellen zum Techniker, vom Techniker zum Meister, vom Meister zum Betriebswirt).
Immer mehr Menschen nehmen das Aufstiegs-BAföG in Anspruch, gleichzeitig stellen Bund und Länder mehr Fördergeld zur Verfügung.
Karliczek: Weiterbildung im Fokus
Bundesbildungsministerin Anja Karliczek betonte, man habe damit ein Paket geschnürt, mit dem die Bedingungen des beruflichen Aufstiegs deutlich verbessert würden. „Es ist das Signal, dass man sich selbstständig machen kann. Wir wollen einen schuldenfreien Start in die Selbstständigkeit möglich machen. Durch die Maßnahmen wird die Weiterbildung familienfreundlicher.“
Es sei auch das „klare Signal, die Weiterbildung im Fokus zu haben“, so die Ministerin. Insgesamt nehme die Bundesregierung dafür in dieser Legislaturperiode 350 Millionen Euro in die Hand.
Mit der Reform setzt die Bundesregierung ein wichtiges Zeichen zur Stärkung der beruflichen Bildung. Gleichzeitig unterstreicht sie die Gleichwertigkeit der Bildungswege von beruflicher und akademischer Bildung.
Das Gesetz ist im August 2020 in Kraft getreten.
Das BMBF hat die Änderungen übersichtlich in einem PDF zusammengestellt: Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) Änderungen ab 01.08.2020 auf einen Blick
Quelle: Bundesregierung