Finanzierung des staatlich geprüften Technikers
Mit finanzieller Unterstützung zum staatlich geprüften Techniker: Programme wie Meister-Bafög machen es möglich und übernehmen anfallende Studienkosten.
Anfallende Studiengebühren während der Ausbildung
Die Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker, die sich je nach Schule und Ausbildungsform (Teilzeit, Vollzeit, Fernstudium) über einen Zeitraum von zwei bis vier Jahren erstreckt, ist mit diversen Kosten verbunden. So ist zunächst an die Ausbildungsstätte ein Schulgeld zu entrichten, das in der Regel pro Schuljahr zu zahlen ist und dann bis zu 1000 Euro betragen kann. An einigen staatlichen Schulen kann die Ausbildung hingegen kostenlos absolviert werden. Als Fernstudium ist der Studiengang hingegen immer kostenpflichtig; bis zu 150 Euro monatlich sind hier zu zahlen. Häufig fallen für die Zeit der Ausbildung zusätzlich Wohnungskosten an, wenn die Ausbildungsstätte sich nicht im eigenen Wohnort befindet.
Finanzierung mit Meister-Bafög
Um die Finanzierung der Ausbildung zum
staatlich geprüften Techniker zu erleichtern, können Studierende unterschiedliche Fördermittel in Anspruch nehmen. So besteht beispielsweise die Möglichkeit, einen Antrag auf
Meister-Bafög zu stellen. Als Voraussetzung zur Inanspruchnahme dieses Programms muss eine Erstausbildung absolviert oder ein vergleichbarer Berufsabschluss nach der Berufsbildungsgesetz der Handwerksordnung nachgewiesen werden. Die Höhe des ausgezahlten Betrags richtet sich dann nach Familienstand, dem eigenen Einkommen und dem des Ehegatten sowie der Anzahl der eigenen Kinder; maximal können an
Meister-Bafög rund 10000 Euro in Anspruch genommen werden, wobei ein Drittel als Zuschuss und der Rest als zinsgünstiges Darlehen gezahlt wird. Alternativ kann auch ein spezielles Schüler-Bafög in Anspruch genommen werden. Liegt bei unverheirateten Studenten kein eigenes Einkommen vor, kann dann auch die Höhe des Einkommens der Eltern über die Förderungsfähigkeit entscheiden. Zudem ist auch eigenes Vermögen zu berücksichtigen, das die Höhe des ausgezahlten Betrages verändern kann.
Alternative Finanzierungsmöglichkeiten
Neben Meister-Bafög und Schüler-Bafög besteht die Möglichkeit, an einem Programm zur Begabtenförderung teilzunehmen. So ermöglicht beispielsweise die IHK ein Stipendium für besonders begabte Studenten. Jeder Absolvent einer dualen Berufsausbildung, der mit einem Notendurchschnitt von 1,9 und besser abgeschlossen hat, kann sich für das Förderprogramm bewerben. Wenn sich mehr Absolventen bewerben als Stipendienplätze zur Verfügung stehen, werden die Besten ausgewählt. Die Dauer der Finanzierung erstreckt sich in der Regel über drei Jahre, wobei etwa 1700 Euro jährlich als Zuschuss ausgezahlt werden. Daneben finanzieren viele Studenten die Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker mit Hilfe von Zuschüssen seitens des Arbeitgebers, bei dem die Erstausbildung absolviert wurde. Insbesondere größere Firmen stellen für derartige Weiterbildungsmaßnahmen diverse Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung. In den meisten Fällen müssen sich die Studenten dann jedoch verpflichten, nach Beendigung der Weiterbildung dem Betrieb als Arbeitskraft für eine definierte Zeit zur Verfügung zu stehen. Gerade wenn die Weiterbildungsmaßnahme in Form eines Teilzeitstudiums erfolgt, kann zusätzlich auch an die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit gedacht werden. So können die im Rahmen der Ausbildung anfallenden Kosten, zum Beispiel die Studiengebühren, aber auch Anfahrtswege zum Ausbildungsort, in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. In der Regel werden derartige Ausgaben unter Werbungskosten aufgeführt. Schließlich besteht immer auch die Möglichkeit, einen Kredit bei der Bank aufzunehmen, um die laufenden Kosten während der Ausbildung zu decken. Allerdings hat es sich bewährt, zuerst alle anderen Optionen auszuschöpfen, mit denen die Ausbildung in der Regel mit geringerem finanziellen Aufwand absolviert werden kann.
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