szmtag
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  1. #41

    AW: Artikel: Techniker

    So lange Du auch staatlich geprüfter Techniker bist, darfst Du das auch im Schriftverkehr benutzen. Der SgT ist allerdings kein "Titel", sondern eine "Berufsbezeichung" die geschützt ist. Nur Leute, die laut einem Abschlusszeugnis einer Fachschule berechtigt sind, die Berufsbezeichung zu führen dürfen sich so nennen.

    Da Du ja ein SgT bist kann Dir auch keiner verbieten, es in öffentlichem Schriftverkehr zu verwenden.

    Also warum sollte man nicht seine Berufbezeichnung im Schriftverkehr verwenden.
    staatlich geprüfter Techniker
    Fachrichtung Kraftfahrzeugtechnik
    Ausbilder

  2. #42

    AW: Artikel: Techniker

    Okay alles klar, vielen Dank! :]
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