Hallo zusammen erstmal muß ich sagen klasse Forum.![]()
Ich habe im August letzten Jahres mein Techniker Fachrichtung Technische Informatik angefangen. Das ganze in Teilzeitform. Jetzt sitze ich das erste mal vor meiner Steuererklärung seit ich den Techniker angefangen hab und hab 2 fragen.
Kommen die kosten für den Techniker (KM, Lehrmitel ect.) in den Bereich.
Werbungskosten/Fortbildung oder in den Bereich Sonderausgaben/Ausbildung?
Meine nächste frage ist ich hab mir ein Laptop im Wert von 899Euro angeschaft extra nur für den Techniker. Kann ich das hier auch mit rein setzten. Oder muß ich das über mehrere Jahre Absetzten? Hab im Forum irgentwas von einer 920Eurogrenze gelesen.?
Servus
Die Kosten für den Techniker sind in voller Höhe den Werbungskosten zu zu schreiben, da Du ja keine Erstausbildung machst.
Da Du mit deinen Laptop über 400€ liegst, musst Du den Preis nach AfA abrechnen aber bitte linear und nicht degressiv über einen Zeitraum von 4 Jahren, da das Finanzamt die Lebensdauer solange einschätzt, bis es zu alt wird.
Noch ein Tipp: Vergiss die Lernnachmittage nicht. sind auch in voller Höhe absetzbar. Wenn´s Amt streikt, verweis auf das Gerichtsurteil FG Köln, Urteil v. 16.02.2005, Az.11 K 1795/01.
Mein Problem ist, ich hab null Ahnung von Steuern. Ich Arbeite mit dem
Wiso Steuerprogramm. Da ist alles Multimedia animiert und ich weis nicht wie das geht mit dem Abschreiben über 4 Jahre. Hab sowas noch nie gemacht.
Einfach 899/4= 224,75 und das 4 Jahre lang auf die Steuererklärung setzen?
Und wohin?![]()
![]()
hmm Steuerberater lohnt sich für mich auch nicht.![]()
Ist ganz einfach der Unterschied liegt nur zwischen festen Wertverlust (2% linear) und Jahr bezogenen Wertverlust( degressiv)
schon mal richtig ist
899/4 = 224,75€, aber,
224,75/12 = 18,73€
dies ist für das erste Jahr deine monatliche Abschreibung.
Jetzt kommt es darauf an wann Du den Rechner gekauft hast.
Hast Du Ihn z. B. Im Oktober gekauft, so kannst Du für die restlichen Monate des Jahres abschreiben( 3*18,73= 56,19€)Jetzt mußt Du die 56,19€ von 899 abziehen und hast den Wert für die restlichen 3 oder 4 Jahre( 899- 56,19 =842,81/4= 210,70 pro Jahr. Leider kannst Du nicht mehr für das Kaufjahr den kompletten Betrag absetzen, wie früher, denn dies hat sich seit 2006 geändert.
Und bitte darauf achten das die Hardware nicht eigenständig benutzbar ist, sonst wird das Finanzamt das Gerät nicht berücksichtigen.( Der Drucker darf vnur ein ein Drucker sein und kein Kombigerät, da Kombigeräte auch ohne Computer funktionieren). Ich hoffe es war alles verständlich
Gruß
grockie
Was kann ich an dem Lernnachmittag alles absetzen? und kommt das auch bei Werbekosten rein?
Ich ärger mich jedes Jahr wieder über das komplizierte Ding.
@grockie
sind mit den Lernnachmittagen die Fahrten zu einer Lerngruppen gemeint? (Km Pauschale)
Diese wurden mir die letzten beiden Jahre abgelehnt. Hab aber jetzt das Urteil nicht im Kopf (Wo und Wann?).
Sinngemäß hieß es aber: Wenn Lerngruppen in privaten Räumen stattfinden ist auch ein privater Nutzen vorhanden. Deshalb wurden mir die Fahrten nicht erstattet.
Wo finde ich den Text zu deinem Urteil? (Für Einspruch oder so).
Bzw. kennst du dich hiermit genauer aus?
Mfg
-------- Industriemeister Metall --------
Maschinenbautechniker DAA - Konstruktion
Prüfungen DAA 19/19 = Done
Projektwoche = Done
staatliche = im Oktober
Also für mich es zwar erst nächstes Jahr relevant, aber ich frag trotzdem schonmal..
Was ist mit der 920€ Grenze gemeint?
Wenn mein Kurs 110€ kosten würde, wären das ja im Jahr schon 1320€.
Dazu kommen dann noch Bücherkosten, Fahrten zu Seminaren und evtl. der Laptop.
Müsste man das dann auf die Jahre verteilen, so dass man nie über 920€ kommt?
@totog:
http://www.fg-koeln.nrw.de/cgi-bin/s...=25&maxzeil=10
http://www.top250tagungshotels.de/ne...114&newsart=mn
Komischerweise wurden DIE bei mir bewilligt, aber die Fahrten zur Schule nicht![]()
Geändert von PeeDee (21.02.2008 um 14:33 Uhr)
Staatlich geprüfter Techniker
Fachrichtung Informatik
Schwerpunkt technische Informatik
4 Jahre Abends am RBB (Dortmund) gequält
richtig!!
Nur Kosten die über die 920€ hinausgehen, werden als zusätzliche Werbungskosten anerkannt und von dem Bruttolohn abgezogen.
Diese sogenannten 920€ Pauschalregelung sagt aus, dass jedem Steuerbürger automatisch 920€ vom Brottlohn abgezogen wird und somit dieser Betrag in der Steuerberechnung nicht mit einfließt.
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