Hallo. Mache meinen Techniker auf Abendschule und
von mir bis zum Arbeitgeber sind es ca 35 Kilometer. Diese kann ich auch ganz normal absetzen. allerdings fahre ich immer direkt von der Arbeit zur Schule und das sind nur ca. 5 Km.
Wie trage ich das am besten bei der Steuererklärung ein?
Sollte ich so "tun" als würde ich immer erst nach der Arbeit nach hause fahren und dann die Entfernung mal ß,30€ abrechnen, oder gibt es eine andere Möglichkeit? Hatte mal gehört das wenn man mehr als 8 Std von zu hause weg ist einen Verpflegungsmehraufwand von 6€ nehmen kann und bei 10 Std ca 10€ usw. Geht das wirklich? oder wie macht man das am geschicktesten?
Danke in Vorraus
MfG Snoety![]()
Das geht leider bei Dir so nicht, denn die Verpflegungspauschale kannst Du nu geltend machen, wenn Du durchgehend WEDER an Deinem Arbeitsplatz bist NOCH zuhause bist.
Sprich das ist für Dienstreisen anwendbar.
Wenn Du morgens um 07:00 das Haus verlässt, um 08:00 in der Arbeit und dann um 16:30 in die Schule fährst, dann um 22:00 Uhr zuhase bist, dann hast Du nicht 15 Stunden, sondern nur 1 h morgens und 6,5h abends, und diese müssten aber am Stück sein.
Gruß
Immie
Staatl. gepr. Techniker
Vollzeit
Hallo,
was die Kilometerpauschale betrifft, ist doch im Moment auch noch
einiges unsicher.
Würde erst mal das Gerichtsurteil vom Bundesverfassungsgericht abwarten.
Denke das die Sache mit dem 21ten KM wieder rückgängig gemacht wird.
Wenn dann so wie früher, jeder Kilometer abgesetzt werden kann, dann
ist das meines Erachtens, okay.
Gruß Florian
[QUOTE=immie;104522]
Wenn Du morgens um 07:00 das Haus verlässt, um 08:00 in der Arbeit und dann um 16:30 in die Schule fährst, dann um 22:00 Uhr zuhase bist, dann hast Du nicht 15 Stunden, sondern nur 1 h morgens und 6,5h abends, und diese müssten aber am Stück sein./QUOTE]
Soviel ich weiß muß man auf 8 Stunden kommen, kann aber auch über 8 sein.
Aber die müssen nicht am Stück sein.
Also da kann man ja angeben, das man schon eine halbe Stunde vorher im Geschäft ist, um nicht gleich voll in den Stress einzusteigen, dann noch 1 Stunde Fahrzeit, weil man ja Energiesparend fährt usw.
Dann kommt man schon über die 8 Stunden kommen.
Gruss Knobbes
__________________
DAA - Technikum Lehrgangsform Nord 00 Würzburg
Staatlich geprüfter Maschinenbautechniker Betriebstechnik (endlich fertig)
Verpflegungspauschalen für Dienstreisen im Inland [Bearbeiten]Für eine Dienstreise im Inland können Verpflegungsmehraufwendungen bis zu folgenden Beträgen pro Kalendertag angesetzt werden:
24 € bei einer Abwesenheit von 24 Stunden,
12 € bei einer Abwesenheit von weniger als 24 Stunden, aber mindestens 14 Stunden,
6 € bei einer Abwesenheit von weniger als 14 Stunden, aber mindestens 8 Stunden.
Maßgebend ist die Abwesenheitsdauer von der Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte. Führt jemand an einem Kalendertag mehrere Dienstreisen durch, können die Abwesenheitszeiten an diesem Kalendertag zusammengerechnet werden.
Im Falle einer Einsatzwechseltätigkeit hat der Arbeitnehmer keine regelmäßige Arbeitsstätte, so dass nur die Abwesenheitsdauer von der Wohnung maßgebend ist. Ein Einsatz von mehr als 3 Monaten am selben Einsatzort gilt nicht mehr als Einsatzwechseltätigkeit für diesen Zeitraum. Wird eine Tätigkeit nach 16.00 Uhr begonnen und endet sie vor 8.00 Uhr des darauf folgenden Kalendertages ohne Inanspruchnahme einer Übernachtung, ist die gesamte Abwesenheitsdauer dem Kalendertag zuzurechnen, der die überwiegende Abwesenheit beinhaltet.
Ok,
da lag ich mit dem zusammenhängend falsch. Aber es zählt nur die Zeit, die Du nicht zu Haue und auch nicht auf Deinem Arbeitsplatz verbringst.
Also:
0,5 Std. Anfahrt Arbeit
0,2 Std. Anfahrt Schule
4,0 Std. Schule
==================
4,7 Std Abwesenheit.
Diese Mehraufwandspauschalen können übrigens ZUSÄTZLICH zur KM-Abrechnung berechnet werden.
gruß
Immie
Staatl. gepr. Techniker
Vollzeit
uiuiui...ich und steuern, da kommt mir der thread hier gerade richtig.
bin auch gerade dabei meine erklärung fertig zu machen und auf der suche nach der kilometerpauschale gewesen.
Diese gilt doch im fall der fahrten zur schule ab dem ersten KM oder auch erst ab dem 21ten?? kostenangabe -> 0,30€/km ??
und dann vielleicht nochmal für "auf der leitung steher" mit der Verpflegungspauschle...![]()
gebe ich für jeden tag an dem ich abends schule habe einfach 6€ an? muss ich auch ne auflistung der zeit machen die ich nich an meinem arbeitsplatz oder zu hause verbringe?
wie ist das mit samstagen- haben jede 2te woche auch samstags (morgens) unterricht. kann ich dafür auch diese pauschale angeben oder fallen diese tage raus? wobei samstag ja auch ein werktag ist...![]()
Vielen Dank schon mal![]()
Also bei der Steuererklärung von diesem Jahr darfst du nicht vergessen das die Kilometerpauschale ab dem 21 km erst ab 2007 gilt. Für 2006 darfst du noch alle Kilometer angeben.uiuiui...ich und steuern, da kommt mir der thread hier gerade richtig.
bin auch gerade dabei meine erklärung fertig zu machen und auf der suche nach der kilometerpauschale gewesen.
Diese gilt doch im fall der fahrten zur schule ab dem ersten KM oder auch erst ab dem 21ten??
mfg
nels
staatl. gepr. Elektrotechniker
Energie- und AUtomatisierungstechnik
(Private Technikerschule Amberg)
"Erfahrung ist die Summe aller Misserfolge"
Ja und wie ist es dann, wenn ich 22 km einfach ins Geschäft habe, dann kann ich einfach 1 km geltend machen?
Mit Hin und Rückfahrt dann 2km?
Hab ich das so richtig verstanden?
Gruss Knobbes
__________________
DAA - Technikum Lehrgangsform Nord 00 Würzburg
Staatlich geprüfter Maschinenbautechniker Betriebstechnik (endlich fertig)
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