AW: bundeswehr krankenversicherung
Hallo!
Als ehemaliger Zeitsoldat bekommst Du nach Vollendung Deines Dienstes Übergangsgebührnisse von Deinem ehemaligen Dienstherren. Wenn Du während der Zeit des Dienstes schon privat versichert warst und kein anderer Tatbestand (z.B. Beschäftigung oder arbeitslos) vorherrscht, kann eine Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung nicht erfolgen.
Wenn Du nächstes Jahr im September keine Beihilfe mehr bekommst und dann Bafög empfängst, besteht die Möglichkeit, in die gesetzliche Krankenversicherung zurück zu kehren. Denn wenn Du ein Studium oder den 2. Bildungsweg wählst, entsteht grundsätzlich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.
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